Liebe Juristen und Polizeirechtspezialisten,
folgender Lehrfall: eine Rentnerin in einer Ein-Familien-Haus-Siedlung verreist für eine Woche und will der einbruchsensiblen Nachbarin darüber bescheid geben. Sie trifft sie nicht an und hinterlässt einen Zettel im Briefkasten mit den Abwesenheitsdaten.
Direkt am ersten Tag der Abwesenheit wird die Nachbarin misstrauisch, weil die Rentnerin nicht zu bemerken ist und informiert die Feuerwehr. Verdacht: die Rentnerin liegt bewusstlos oder tot im Haus. Der Nachbarin liegt die Telefon eines nahen Verwandten der Rentnerin vor, der nicht befragt/informiert wird.
Die Helfer rücken an und brechen in das (einbruchssensibel!) modern gesicherte Haus ein, wobei ein Schaden von mehreren tausend Euro entsteht. Nach drei Tagen entdeckt die Nachbarin den Zettel. (Die Post kommt dort nur alle zwei Tage.)
Nach einer Woche kehrt die Rentnerin wohlbehalten aus dem Urlaub zurück und erleidet vor Schreck… Nein, das nicht. Aber die Frage ist:
Wer kommt für den Schaden auf?
Vielen Dank
Andreas