Polizei Hessen Sporttest nicht bestanden - lohnt sich ein Wiederspruch?

Hallo,

ich bräuchte mal eure Meinung zu meinem Problem. Ich habe mich für den gehobenen Dienst der Polizei Hessen beworben und gestern fanden die Prüfungen statt. Den schriftlichen Teil habe ich bestanden, danach ging es zu den Sporttests. Dieser bestand aus 4 Disziplinen: Achterlauf, Bankdrücken mit einer 20kg-Langhantel aus der Rückenlage, 5-Sprung und Wendelauf (20x25m).

Die erste Disziplin habe ich gut bestanden, aber beim Bankdrücken hatte ich schwierigkeiten. Ich habe die Hantel insgesamt 15 mal hochgedrückt. 3 mal habe ich sie leider nicht ganz nach unten geführt (‚nur‘ ca 10 cm über der Brust - verlangt war maximal zwei fingerbreit von der Brust) - und der Prüfer hat sie einfach nicht gezählt (zwei ganz am Anfang - d.h. erst bei meiner dritten Hebung hieß es ‚eins‘) und einmal bei der ca 8. Hebung… Zum Schluß hieß es: ‚12‘. Nun um die Disziplin bestanden zu haben müsste ich mindesten 13 (!) Hebungen geschafft haben. Somit war da für mich der Sporttest in dem Moment zu Ende. 
Klar ist meine Meinung jetzt sehr subjektiv, aber ich finde die Leistung an sich (faktisch 15 Hebungen) zeugen davon, dass ich die Mindestanforderung (13 ‚saubere‘ Hebungen) eigentlich ‚drauf habe‘. Deshalb werde ich auf jeden Fall einen Widerspruch dagegen einlegen - ich möchte aber halt eure Meinungen zu der Rechtslage/Erfolgsaussichten wissen. Vielleicht hatte einer von euch mal ein ähnliches Problem?
Es gibt noch ein Paar Punkte, die ich hier auch erwähnen möchte: vor der Prüfung hat der Prüfer wort-wörtlich gesagt: ‚‚Macht so viele Wiederholungen wie möglich - für jede Widerholung gibt es Punkte. Ich muss ehrlich sagen, ich weiß gar nicht, was die Mindestanforderung ist,…‘‘ - das darf doch nicht sein, oder? Wo ist denn da die Prüfer-Kompetenz?! Dazu kommt, dass sein Kollege, der mir nach der Prüfung mitteilte, dass es ‚leider nicht gereicht hat‘ sagte: ‚‚Sie haben leider nur 12 geschafft - es werden aber 14 (!)  benötigt…‘‘ Hä?! Es sind auf jeden Fall 13 - wieso weiß denn da keiner wie die Rahmenbedingungen sind?! Ich bin dann danach nochmal zu ihm um ihn um ihn darauf freundlich hinzuweiesen und auch darauf, dass ich doch mit (eigentlich) 15 Hebungen doch die Prüfung bestanden habe - hat es natürlich beanntwortet: ‚‘…nein, die drei waren nicht vortschriftsgemäß…’’ Ja, klar, verstehe, aber gibt es da denn nicht einen geringfügigen ERMESSUNGSSPIELRAUM?! Als Beispiel: ich bin sehr zierlich gebaut, habe kaum Oberweite. Kann man denn meine Leistung einer Frau gleich setzten, die z.b. D-Körbchen hat?! Ich muss doch unter Umständen weeeesentlich tiefer mit der Hantel hin oder?

Das schlimme bei mir ist, dass es schon mein 2-ter Versuch ist (der erste ist am schriftlichen Teil gescheitert). Das heißt, es ist mein letzter. Das ist für mich mehr als bitter. Wenn ich tatsächlich nur 9 -10 Wiederholungen geschafft hätte, würd’ ich sagen: ah ja, was solls, ich habs halt nicht drauf. Aber das ist eben nicht der Fall und deshalb möchte ich mich dagegen wehren. Was mein ihr denn dazu? Habe ich da einen Hauch einer Chance?

Grüßle, Lilroxx

Servus Litroxx!

Erstmal tut es mir natürlich für Dich leid, so knapp gescheitert zu sein. Allerdings hab ich da wenig Hoffnung für Dich.
Frei nach dem Motto „wer zahlt, schafft an“ bestimmen halt andere die Prüfungskriterien und haben damit auch die Berechtigung zu beurteilen, ob ein Kriterium erfüllt ist oder nicht. Und wenn nun der Prüfer den Eindruck hat, dass 3 Versuche ungültig waren, dann bleiben 12 gültige Versuche, womit Du die Anforderung „13 gültige Versuche“ nicht erfüllt hast. Schluß, aus, Nikolaus.
Deshalb ist auch Dein Argument :
ich finde

die Leistung an sich (faktisch 15 Hebungen) zeugen davon, dass
ich die Mindestanforderung (13 ‚saubere‘ Hebungen) eigentlich
‚drauf habe‘.

nicht wirklich stichhaltig, weil eben die Anforderung eine andere ist, oder um es deutlich auszudrücken: Nachdem Du keine 13 „sauberen Hebungen“ geschafft hast, hast Du die Mindestanforderung eben gerade NICHT erfüllt.
Mal ein anderes Beispiel aus dem Sport. Nimm einen Stabhochspringer, der schon mit dem ganzen Körper über die Latte drüber gekommen ist, und nur beim Loslassen des Stabes mit der Hand die Latte streift… Wenn die Latte runterfällt, hat er die Höhe nicht geschafft, auch wenn er „eigentlich“ schon drüber war.

Das Argument, dass einer der Prüfer nicht genau weiß, ob 13 oder 14 Versuche notwendig sind, scheint mir auch nicht hilfreich, da es bei dem Test nicht um die Beurteilung der Prüfer-Kompetenz, sondern um Deine Leistungsfähigkeit in einem bestimmten Bereich geht (und Du wusstest ja, dass 13 gültige Versuche notwendig sind).

Natürlich besteht auch eine gewisse „Ungerechtigkeit“ hinsichtlich der körperlichen Voraussetzungen. Wenn eine Anwärterin mit mächtigen Ärmeln locker 25 Wierderholungen drückt, ist sie natürlich im Vorteil gegenüber Anwärterinnen wie Dir. Aber genau darum geht es bei dem Test. Es wird die „körperliche“ Eignung für den späteren Beruf überprüft. Zwar könnte man die Validität des Tests jetzt heftig diskutieren, ob Bankdrücken einen für den Polizeidienst befähigt, aber auch hier gilt obiger Satz.

Wenn es eine Instanz gibt, bei der Du Beschwerde / Widerspruch o.ä. einlegen kannst, hast Du selbstverständlich das Recht, dieses zu tun, wobei ich (s.o.) außer im Zuge einer aus welchen Gründen auch immer eingeräumten Kulanz leider wenig Chancen sehe.

Trotzdem wünsche ich Dir natürlich viel Erfolg.
Grüße aus Wien
Helmut

Hallo

Deshalb ist auch Dein Argument :
ich finde die Leistung an sich (faktisch 15 Hebungen) zeugen davon, dass ich die Mindestanforderung (13 ‚saubere‘ Hebungen) eigentlich ‚drauf habe‘. nicht wirklich stichhaltig, weil eben die Anforderung eine andere ist, oder um es deutlich auszudrücken: Nachdem Du keine 13 „sauberen Hebungen“ geschafft hast, hast Du die Mindestanforderung eben gerade NICHT erfüllt.

Wie kann man so formalistisch sein??

Mal ein anderes Beispiel aus dem Sport. Nimm einen Stabhochspringer, der schon mit dem ganzen Körper über die Latte drüber gekommen ist, und nur beim Loslassen des Stabes mit der Hand die Latte streift… Wenn die Latte runterfällt, hat er die Höhe nicht geschafft, auch wenn er „eigentlich“ schon drüber war.

Ja Mensch, da geht es aber um einen Wettkampf, nicht um einen Beruf!
Bei einem Spiel, der ein sportlicher Wettkampf ja eigentlich sein sollte, finde ich es völlig ok, wenn es da solche Regeln gibt, die stur eingehalten werden, auch wenn da z. B. nur der Linienrichter versagt.

Aber bei einem Beruf? Da sollte man doch mit etwas Sinn und Verstand dran gehen, und es sollte nicht von irgendwelchen dummen Zufällen abhängen.

Das Argument, dass einer der Prüfer nicht genau weiß, ob 13 oder 14 Versuche notwendig sind, scheint mir auch nicht hilfreich, da es bei dem Test nicht um die Beurteilung der Prüfer-Kompetenz, …

Aber der beurteilt doch die Kompetenz der Prüflinge. Und dafür sollte er doch kompetent sein!

Natürlich besteht auch eine gewisse „Ungerechtigkeit“ hinsichtlich der körperlichen Voraussetzungen. Wenn eine Anwärterin mit mächtigen Ärmeln locker 25 Wierderholungen drückt, ist sie natürlich im Vorteil gegenüber Anwärterinnen wie Dir.

Du hast den Einwand nicht verstanden. Es geht nicht um eine Anwärterin, die kräftigere Arme hat, sondern mehr Oberweite und es von daher einfacher hat (weniger leisten muss).

Weiterhelfen kann ich der Fragestellerin nicht, es ist nur eine Antwort auf die Antwort.

Ich würde mich als erstes an die Polizeigewerkschaft wenden, ob die jemanden wissen, der weiterhelfen kann.

Viele Grüße

Was heisst hier formalistisch?

Der Knackpunkt ist doch, dass diese 13 Wiederholungen das absolute Minimum darstellen. Weißt du was das eigentlich heißt? Das man eigentlich deutlich mehr erwartet würde. Das eigentlich mehr benötigt werden.

Da muss man formalistisch sein. 13 Wiederholungen mit 20kg? Das ist jetzt nicht wirklich schwer und etwas, was man mit wenig Training schaffen kann. Die meisten Männer (ja, wir sind da im Vorteil, das gebe ich zu) schaffen das ganz ohne jemals trainiert zu haben.

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