Hallo,
ich bräuchte mal eure Meinung zu meinem Problem. Ich habe mich für den gehobenen Dienst der Polizei Hessen beworben und gestern fanden die Prüfungen statt. Den schriftlichen Teil habe ich bestanden, danach ging es zu den Sporttests. Dieser bestand aus 4 Disziplinen: Achterlauf, Bankdrücken mit einer 20kg-Langhantel aus der Rückenlage, 5-Sprung und Wendelauf (20x25m).
Die erste Disziplin habe ich gut bestanden, aber beim Bankdrücken hatte ich schwierigkeiten. Ich habe die Hantel insgesamt 15 mal hochgedrückt. 3 mal habe ich sie leider nicht ganz nach unten geführt (‚nur‘ ca 10 cm über der Brust - verlangt war maximal zwei fingerbreit von der Brust) - und der Prüfer hat sie einfach nicht gezählt (zwei ganz am Anfang - d.h. erst bei meiner dritten Hebung hieß es ‚eins‘) und einmal bei der ca 8. Hebung… Zum Schluß hieß es: ‚12‘. Nun um die Disziplin bestanden zu haben müsste ich mindesten 13 (!) Hebungen geschafft haben. Somit war da für mich der Sporttest in dem Moment zu Ende.
Klar ist meine Meinung jetzt sehr subjektiv, aber ich finde die Leistung an sich (faktisch 15 Hebungen) zeugen davon, dass ich die Mindestanforderung (13 ‚saubere‘ Hebungen) eigentlich ‚drauf habe‘. Deshalb werde ich auf jeden Fall einen Widerspruch dagegen einlegen - ich möchte aber halt eure Meinungen zu der Rechtslage/Erfolgsaussichten wissen. Vielleicht hatte einer von euch mal ein ähnliches Problem?
Es gibt noch ein Paar Punkte, die ich hier auch erwähnen möchte: vor der Prüfung hat der Prüfer wort-wörtlich gesagt: ‚‚Macht so viele Wiederholungen wie möglich - für jede Widerholung gibt es Punkte. Ich muss ehrlich sagen, ich weiß gar nicht, was die Mindestanforderung ist,…‘‘ - das darf doch nicht sein, oder? Wo ist denn da die Prüfer-Kompetenz?! Dazu kommt, dass sein Kollege, der mir nach der Prüfung mitteilte, dass es ‚leider nicht gereicht hat‘ sagte: ‚‚Sie haben leider nur 12 geschafft - es werden aber 14 (!) benötigt…‘‘ Hä?! Es sind auf jeden Fall 13 - wieso weiß denn da keiner wie die Rahmenbedingungen sind?! Ich bin dann danach nochmal zu ihm um ihn um ihn darauf freundlich hinzuweiesen und auch darauf, dass ich doch mit (eigentlich) 15 Hebungen doch die Prüfung bestanden habe - hat es natürlich beanntwortet: ‚‘…nein, die drei waren nicht vortschriftsgemäß…’’ Ja, klar, verstehe, aber gibt es da denn nicht einen geringfügigen ERMESSUNGSSPIELRAUM?! Als Beispiel: ich bin sehr zierlich gebaut, habe kaum Oberweite. Kann man denn meine Leistung einer Frau gleich setzten, die z.b. D-Körbchen hat?! Ich muss doch unter Umständen weeeesentlich tiefer mit der Hantel hin oder?
Das schlimme bei mir ist, dass es schon mein 2-ter Versuch ist (der erste ist am schriftlichen Teil gescheitert). Das heißt, es ist mein letzter. Das ist für mich mehr als bitter. Wenn ich tatsächlich nur 9 -10 Wiederholungen geschafft hätte, würd’ ich sagen: ah ja, was solls, ich habs halt nicht drauf. Aber das ist eben nicht der Fall und deshalb möchte ich mich dagegen wehren. Was mein ihr denn dazu? Habe ich da einen Hauch einer Chance?
Grüßle, Lilroxx