Polizei - Hilfskraft?

Hallo zusammen,

wenn jemand bei der Polizei eine Strafanzeige stellt leitet diese die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter.
Diese kann selbstständig ermittlen, kann die Ermitttlung aber auch an die Kriminalpolizei weitereichen.
Ermittlungsergebnisse der Polizei sind für die Staatsanwaltschaft aber nicht bindend.
Soweit korrekt?
Die ermittelnden Polizeibeamten können nur als Zeuge aussagen.

Als was werden nun die ermittelnden Beamten bezeichnet?

Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft?!

Grüße
Bori

Hallo Bori74,

gem. § 152 GVG sowie den entsprechenden Landesverordnungen werden Beamte (regelmäßig vom Polizeimeister bzw. Kriminalmeister bis Ersten Polizeihauptkommissar bzw. Ersten Kriminalhauptkommissar) als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bezeichnet.

In Ermittlungsverfahren, welche nahezu ausschließlich durch die Staatsanwaltschaften geführt werden, werden in beinahe allen Fällen Polizeibeamte als EP mit den Ermittlungen betraut. Die entsprechende Ermittlungsrichtung wird in beiderseitigen Absprachen von der Polizei vorgeschlagen und von der Staatsanwaltschaft vorgegeben (Ermittlungskonzeption).

Als EP der StA kann man auch (in Ausnahmefällen) für die Staatsanwaltschaft tätig werden (Gefahr im Verzug).

In einigen Phänomenbereichen kann es auch vorkommen, dass Ermittlungsdezernate durch Staatsanwälte geführt werden. Das ist dann die wohl engste Verzahnung des Ermittlungsführers (StA) mit dessen Ermittlungspersonen.

Ich hoffe, ich konnte aufhellen

Daniel M.

Starker Text, Daniel…, wenn ich mal ne Frage diesbezüglich habe, wede ich mich an Dich, …lg

Hallo Daniel M.,

super klare Antwort.
Vielen herzlichen Dank!

Grüße
Bori