Hallo zusammen,
wenn jemand bei der Polizei eine Strafanzeige stellt leitet diese die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter.
Diese kann selbstständig ermittlen, kann die Ermitttlung aber auch an die Kriminalpolizei weitereichen.
Ermittlungsergebnisse der Polizei sind für die Staatsanwaltschaft aber nicht bindend.
Soweit korrekt?
Die ermittelnden Polizeibeamten können nur als Zeuge aussagen.
Als was werden nun die ermittelnden Beamten bezeichnet?
Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft?!
Grüße
Bori