Hallo,
wie weit ist es überhaupt üblich, daß ein Richter Fahrzeuge auf einem Privatgrundstück laut Beschluß verschrotten läßt ?..ich habe erst heute von anwesende Beamten sowas gehört. Und zwar tatsächlich Beschluß ohne vorherige Kenntnissetzung,
Kann es den Behörden denn nicht egal sein wenn ein Youngtimer vom öffentlichen Raum relativ unsichtbar positioniert wird und keine Flüssigkeiten austreten können ?
Klar so sagte auch die Polizei soll ein auf dem Grundstück stehendes KFZ nicht dort verschrottet werden sondern wiederhergestellt werden,
Es gibt doch aber unzählige Autos (die sogenannten Scheunenfunde) die man erst nach 30Jahren wieder flott macht. Also ist das nur legal wenn man sowas in der Scheune versteckt ?
Wie kann unterstellt werden, daß Autos auf dem Grundstück verschrottet werden sollen wenn noch keine Teile abgebaut worden sind.
Und überhaupt stellt sich für mich die Frage ob Teilzerlegungen auf dem Grundstück nicht auch erlaubt sind. Also wertvolle Teile abbauen und den Rest zum Schrottplatz bringen.
Auch auf einem Privatgrundstück sollte man doch ziemlich alles machen dürfen wenn nicht groß mit Bremsflüssigkeit und umweltschädlichen Sachen herumhantiert wid. Oder hat man eher die Befürchtung, daß bei KFZ-Reperaturen Lärm von Bohrmaschine und Flex entstehen ? Also dürfen privat zur Nachmittagszeit keine leichten Metallarbeiten gemacht werden…darf man sowas nur im Gewerbegebiet ?
Das Problem ist jetzt ziemlich akut.
Für so Erfahrungen einiger Schrauber wäre ich dankbar. Ich kann mir eigentlich keinen Reim draus machen.