Hallo Zusammen! Mir hat mann am letzten Freitagabend auf meinem Grundstück den Führeschein abgenommen weil ich 1,6 Promille gepustet habe. Ich muss dazu schreiben das ich nicht selber auf dem Grundstück lebe und mann mich angeschwärtzt hat, ich habe dort Ärger mit einem Mieter der seit Monaten keine Miete mehr bezahlt und auch schon die Fristlose kündigung erhalten hat, die Familie sich aber weigert auszuziehen und wir jetzt per Gericht und Räumungsklage gegen die vorgehen müssen. Jetzt ist es so das ich am späten Freitagnachmittag zu dem besagten Mieter hingefahren bin und vorher 2 kleine Bier getrunken habe… ich war so sauer auf den Mieter das er uns so viele Steine in den weglegt das ich ihn mir mal zur Brust genommen habe und ziemlich unfreundlich mit Ihm gesprochen habe… das ganze hat ungefähr 5 min. gedauert. Ich bin dann wieder nach Hause gefahren, jetzt verhält es sich so das wir im Haus gegenüber auch einen Mieter wohnen habe mit dem ich eigendlich ein gutes verhältnis habe und ich mit diesem Mieter mich für Freitagabend verabredet hatte… Als ich wieder zu Hause gewesen bin habe ich versucht diesen Mieter telefonisch zu ereichen, was aber nicht gelang, daraufhin bin ich wieder zu dem Grundstück gefahren und wollte dann spontan halt zu Ihm hin, als ich dann dort gewesen bin abi festgestellt das er nicht da war und auch nicht ans Telefon ging… daraufhin habe ich beschlossen dort im Auto zu warten und habe einen anderen bekannten angerufen mit dem ich ca. 20 min. telefoniert habe, jetzt ist aber auch so das ich einen kasten Bier im Auto hatte und ich während ich im Auto gewartet habe noch was getrunken habe, ich wollte eh nicht mehr fahren da ich ja bei meinem Mieter mit dem ich sehr gut auskomme bleiben wollte und wir bei Ihm einen Männerabend machen wollte… jetzt ist es aber wohl so das der andere Mieter mit dem ich ärger habe gesehen wie ich auf dem Hof stehe und der wird gedacht haben das ich wieder zu Ihm möchte und nochmal Theater machen möchte… was aber nicht so war, aber das konnte er ja nicht wissen, er muss dann die Polizei angerufen haben, die dann nachdem ich schon über eine halbe stunde dort gestanden habe gekommen ist und von mir wissen wollte wer ich bin, was ich hier mache usw., dann sollte ich Pusten was ich zuerst verweigert habe weil ich das nicht einsehen wollte das die Polizei mich auf meinem eigenem Grundstück kontrolliert und mich nicht fahrenderweise im öffentlichen verkehrsraum angehalten hat… es musste erst ein 2 ter Streifenwagen kommen damit ich Puste und dann mit zur Wache musste und mir Blut abgenommen wurde… So, jetzt ist Führerschein weg nur weil ich da im Auto auf meinem Grundstüch gessesen habe und ich nicht gefahren bin und der Motor kalt war, was die Polizei aber nicht kontrolliert hat… Mann hat mich angeblich fahrenderweise gesehen… aber kein Mensch hat gewusst wom ich hinfahre… und ich stand schon eine ganze weile dort… bevor die Polizei gekommen ist… Meine Frage ist nun wie meine Chancen sind meinen Führerschein wieder zu bekommen… ich meine ich hab da ja nur gestanden und bin nicht gefahren… Vielen Dank schonmal jetzt…
Hallo Sven dein ganzer Beitrag wird gelöscht werden weil du dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast außerdem würden ein paar Interpunktionszeichen und Einrückungen und allgemein die Beschränkung auf das für den Fall wesentliche die Lesbarkeit des Sermons vereinfachen und damit die Bereitschaft ihn zu lesen und zu beantworten erheblich steigern
Hallo!
Klasse Story, so richtig aus dem Leben gegriffen !
Nun müsste man (Achtung: nicht mann !) eigentlich einen Lageplan der Örtlichkeit haben um zu verstehen,wo man letztlich parkte und wartete.
Denn es klingt ja so, als ob der Mieter mit dem man Streitigkeiten hat und der andere Mieter („Saufkumpan“) auf dem gleichen Grundstück oder jedenfalls ganz dicht beieinander wohnen.
Ist das denn so ?
Und da stellt sich ja die Frage, man war mit dem einen verabredet, geht/fährt aber nicht hin(obwohl es so dicht war), nein - man fährt erst nach Hause, ruft von da aus an und fährt dann erneut dort hin.
Also, ich finde das ein bisschen lebensfremd.
Und die Polizei kann doch den Zeitpunkt der Alkoholzufuhr ausrechnen lassen. Entscheiden wird es sowieso ein Richter.
MfG
duck313
Grimms Märchen (owt)
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Nachfrage beim Präsidium
„Dürfen die das?“ habe ich mal im Polizeipräsidium gefragt, nachdem zwei Polizisten während meiner Abwesenheit ohne Gerichtsbeschluß in mein eingefriedetes Grundstück eingedrungen waren, um eine Verkehrskontrolle an einem meiner da abgestellten Autos vorzunehmen. Da das betroffene Auto in schlechtem Zustand war - es war ja zur Verschrottung ein paar Tage später vorgesehen - bekam ich einige Strafzettel.
Das Präsidium sagte, normalerweise würden sie so etwas nicht machen, das sei nicht polizeiüblich, aber ich soll Schnauze halten, weil dürfen täten sie das. Also habe ich still die Tickets bezahlt.
Man kann in diesem Falle wohl Gefahr im Verzug konstruieren, aber dazu muß man sich einigermaßen strecken. Das gefährdete Rechtsgut wäre die Sicherheit der Öffentlichkeit, denn ohne die gebührenpflichtige polizeilichen Hinweise hätte es ja sein können, daß ich in der Zukunft aus Unkenntnis trotz abgelaufenem Tüv mit diesem Teil durch ganz Deutschland brettern würde.
Das ist aber, ich habe das schon mal gesagt, ein Gefährdungspotential in einer Höhe, wie es praktisch von jedermann ausgeht, und Normalität darf meiner Ansicht nach in einem Rechtsstaat nicht als Begründung für eine polizeiliche Hausdurchsuchung ausreichen.
Hallo.
Da das Ganze eh gelöscht wird, schätze ich nicht, dass das bei dir ankommt. Ein Versuch ist es aber allemal wert.
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Alkohol ist keine gute Idee, wenn man noch ein ernsthaftes Gespräch mit jemandem führen möchte. Und da du hier als Vermieter auftrittst, ist das noch eine viel schlechtere Idee. Das wirkt nicht nur unseriös, sondern kann unter Umständen, im folgenden Prozess zu dieser Mietsache, ein schlechtes Licht auf dich werfen.
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Alkohol ist eine ganz beschissene Idee, wenn man sich hinterher noch ins Auto setzt, Von zwei Bieren kann mit Sicherheit keine Rede sein (ausser: Ich hab’ nur zwei Bier getrunken, das Erste und das Letzte. Höhö), es sei denn, du wiegst nur knapp 50 kg. Eine Möglichkeit, wie trotz nur zwei Bieren ein solcher Wert zustande kommen kann, wäre, wenn du kurz vor dem Eintreffen der Polizei und der Atemprobe noch etwas getrunken hättest. Dann würde aber die Blutprobe ja etwas anderes Aussagen. Nebenbei: Was hat eigentlich die Blutprobe so ergeben?
Ansonsten solltest du erstmal Abwarten, bis in der Sache irgendwas kommt. Danach kannst du gern deine Frage nochmal neu einstellen. Dann aber bitte auch auf FAQ 1129 achten und das Ganze als fiktiven Fall beschreiben. Ein paar Punkte, Kommata und Absätze würden dem Geschriebenen auch gut tun. Und, auch wenn du direkt zum Anwalt gehst: Erzähl doch bitte in Zukunft die ganze Geschichte, wie es wirklich war. Ansonsten kann dir da niemand wirklich helfen.
MfG,
TheSedated
die richtige reaktion auf „die schnautze“ halten ist eigentlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und ein Vorgehen gegen die Maßnahme durch einen Anwalt.
Ein „wir dürfen das“ und „nicht nachfragen“ sollte jeden eigentlich aufmerksam machen…
Mit Verlaub, das halte ich für eine etwas naive Auffassung.
Es ist durch zahlreiche Erfahrungen belegt, daß „Schnauze halten“ die goldene Regel ist für den Umgang mit der Polizei.
Manchmal unterhalte ich mich mit einem Nachbarn, der ist Streifenpolizist, und der sagt das auch.
„schnautze halten“ ist sicher der richtige Umgang mit der Polizei, gerade wenn man beschuldigt ist. die Massnahme lässt man trotzdem von einem Anwalt überprüfen, und der darf ja reden.
gerüchteweise hat sich in diesem land jeder an das recht zu halten, sogar ehemalige innenminister
Zum Fragesteller:
1.) Wie die rechtliche Lage ein zu schätzen ist, sagt dir ein Rechtsanwalt. Wartezeit im Auto usw. läßt sich ja mit dem Gesprächs- bzw. Verbindungsprotokoll belegen. Aber ansonsten ist in der Fragestellung vieles unklar!
2.)an Alle:
bei einer Verkehrskontrolle niemals den Originalführerschein dabei haben! Wenn der eingezogen wird ist er weg. Besonders bei Alkoholkonflikt.
Ansonsten kann der Führerschein dann erst nach Verurteilung eingezogen werden.
Selbst wenn man dann am nächsten Tag den Führerschein vorzeigen muß, darf er nicht mehr beschlagtnahmt werden. Am Besten über einen Rechtsanwalt abwickeln lassen.