Polizei, Nebentätigkeit, Höchstgrenze der Nebentätigkeitsvergűtung?

Hi Leute,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ist es immernoch zeitgemäß bzw. aktuell, dass ein Polizist nur bis zu einem bestimmten Limit von Nebentätigkeitsbezűgen eine Tätigkeit ausűben darf??

Hallo,

die Höhe der zulässigen Nebenerwerbseinkünfte ergibt sich aus den einschlägigen
Beamtenrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Bundesländer bzw.der Bundesbehörden.

Bei Polizeivollzugsbeamten können darüber hinaus aber auch noch spezielle Erlasse der Innenministerien zum tragen kommen.

Hallo,

Kann man so pauschal nicht beantworten.
Es kommt auf die Art der Nebentätigkeit an und natürlich auch auf das jeweilige Bundesland.

Gruß Merger

die Höhe der zulässigen Nebenerwerbseinkünfte ergibt sich aus
den einschlägigen
Beamtenrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Bundesländer
bzw.der Bundesbehörden.

das ist natürlich unsinn. oder darf man neuerdings kein polizist mehr sein, wenn man eine größere erbschaft oder einen lottogewinn macht und das geld anlegt oder ein paar häuser besitzt?

es kommt wie immer auf den aufwand an, den der nebenerwerb bedeutet. nicht auf die höhe der erträge.

„Unsinn“ ist dass ein Lottogewinn oder eine Erbschaft einen Nebenerwerb darstellt…

Hallo Kasi,

„Unsinn“ ist dass ein Lottogewinn oder eine Erbschaft einen
Nebenerwerb darstellt…

und dennoch hat er recht: Nicht die Höhe der Einkünfte ist entscheidend sondern die Art der Einkünfte und in welchem Umfang sie einnehmen: Ein Beamter dürfte durchaus durch die Vermietung von Wohneigentum im vierstelligen Bereich nebenher verdienen, aber nicht 400 € monatlich nebenher als Türsteher im Bordell machen.

Die „Art“ der Beschäftigung muss so gewählt werden, dass sie dem Amte angemessen ist (siehe z.B. §61 I BBG).

Der „Umfang“ ist ebenfalls klar definiert: Er darf den Dienstbetrieb nicht behindern. D.h. ein Beamter dürfte zwar regelmäßig am Wochenende in einer Disco den DJ machen, wenn er dies aber unter der Woche tut und deshalb morgens regelmäßig verspätet oder übermüdet zum Dienst erscheint, ist die Ausübung nicht zulässig. Außerdem gibt es noch zeitliche Begrenzungen: So darf z:B. in NRW die Nebentätigkeit nicht mehr als 1/5 der regulären Arbeitszeit umfassen (41 WSTD = 8,2 WSTD) (§ 49 II Satz 3 LBG NRW / s.u.).

In Nordrhein-Westfalen ist die Nebentätigkeit z.B. in §§ 49 ff LBG NRW geregelt.

Zeitgemäß sind die Regelungen nach wie vor. Immerhin stellt der „Beamtenberuf“ die Haupttätigkeit dar, für die man ja auch bezahlt wird. Auch in der Privatwirtschaft darf man als abhängig Beschäftigter nebenher nicht solange arbeiten wie man will. Der Rahmen wird hier vom Arbeitszeitgesetz gesteckt. Die dort festgelegten Höchstgrenzen sind auch einzuhalten, wenn neben der eigentlichen Haupttätigkeit noch Nebentätigkeiten ausgeübt werden.

Dein
Ebenezer

1 Like

Hallo,

also Polizist und Bordellbetreiber wäre für dich okay ???..lol…

Grundsätzlich gilt zunächst einmal das Bundes-oder Landesbeamtengesetz mit dem Passus

Nebentätigkeit
Nebentätigkeit die Wahrnehmung eines Nebenamtes oder die Ausübung einer Nebenbeschäftigung. Von den Nebentätigkeiten sind rechtlich nicht relevante Freizeitaktivitäten abzugrenzen. Hierzu gehören z. B. die eigene Haushaltsführung und Eigenleistungen für den Hausbau, aber auch Nachbarschaftshilfen oder Unterstützung von Verwandten und Freunden.

Alles andere ist Meldepflichtig , damit der Dienstherr überprüfen kann,ob die
Nebentätigkeit mit dem Hauptamt des Beamten kollidiert .

Der Betrieb eines Bordelles (durch den Beamten oder Familienangehörige) wäre zum B. im Falle eines Polizeivollzugsbeamten oder eines Kommunalbeamten im Ordnungsamt
nicht zulässig,da es hierbei zu Konflikten mit seinem Hauptamt kommen würde.

Hi
für die Verwaltung eigenen Vermögens gelten eigene Vorschriften.
(früher war das „Anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig“ - heut müsst ich mal nachlesen)

Gruß
HaWeThie

Hallo,

das ist immer noch Meldepflichtig,damit der Dienstherr prüfen kann,ob das Hauptamt davon betroffen sein kann.
Stichworte:

-Interessenkonflikt
-Vorteilsnahme
-Bestechlichkeit