Polizei - Schuldfrage

Ich hatte vorhin einen Unfall, wir haben die Polizei gerufen und ich habe die Schuldfrage mit Ja unterschrieben. Doch nun nach längeren nachdenken ist mir klar das es eigentlich eine Teilschuld ist. Kann ich noch etwas unternehmen!?

bei wem bzw wo hast du denn unterschrieben? die polizei verlangt doch keine unterschrift… ?!
schieb halt möglichst schnell eine ergänzende bzw. ändernde stellungnahme an die versicherung nach und gib an, du hättest voreilig und unter dem schock der ereignisse unterschrieben.

Ich hatte vorhin einen Unfall, wir haben die Polizei gerufen
und ich habe die Schuldfrage mit Ja unterschrieben. Doch nun
nach längeren nachdenken ist mir klar das es eigentlich eine
Teilschuld ist. Kann ich noch etwas unternehmen!?

Eine Schuldfrage wurde sicher nicht unterschrieben, wenn die Polizei da war. Ich denke es ist ein Verkehrsverstoß festgestellt worden, der letztlich zum Unfall geführt hat. Dann erfolgt der Vorwurf, den man einräumen kann oder ebend nicht. Das heißt nicht, das die andere Seite nicht auch einen Verstoß begangen hat, der geahndet werden kann. Aber das klärt man am besten umgehend mit den aufnehmenden Beamten. Also - man hat kein Schuldanerkenntnis unterschrieben.
Gruß
HH

Hallo!

Von Schuld sollte nicht die Rede sein. Die Polizei stellt den Unfallverursacher am Unfallort fest. Dieser ergibt sich aus den Aussagen der Unfallbeteiligten.

Wichtig erstmal für mich zu wissen ist, ob du vor Ort bezahlen musstet oder ob das ganze als Verkehrsunfallanzeige aufgenommen wurde.
Dann schauen wir weiter!

LG :smile:

Ich hatte vorhin einen Unfall, wir haben die Polizei gerufen
und ich habe die Schuldfrage mit Ja unterschrieben. Doch nun
nach längeren nachdenken ist mir klar das es eigentlich eine
Teilschuld ist. Kann ich noch etwas unternehmen!?

Entschuldigung das ich so komisch schreibe aber ich bin gerade am Handy. Ja sie haben gesagt ich bekomm eine Rechnung von 35 Euro da ich ja eine kleine Strafe begangen habe, in meinen Worten ausgedrückt. Wenn du das meinst mit sofortigen bezahlen . Lg

Unfallverursachen ist, wenn niemand verletzt ist und auch sonst keine Straftat dabei ist, eine Ordnungswidrigkeit (OWi). Das gehört zum öffentlichen Recht. Es gibt bei OWis (und auch Staftaten) KEINE Teilschuld. Bei einem Unfall kann die Polizei einen oder mehrere (oder auch mal keinen) der Beteiligten verwarnen. Wenn also zwei zum Entstehen des Unfalls beigetragen haben, werden zwei verwarnt.

Ganz strikt muss man das vom Schadensersatz (Wer zahlt wie viel des Unfallschadens) trennen! Das ist NICHT öffentliches Recht, sondern Privatrecht. Jemand hat etwas kaputt gemacht und muss das dann bezahlen oder reparieren oder sonst wie gutmachen. Bei Unfällen macht man das in der Regel über die Versicherungen. Da kann es TEILSCHULD geben. Das handeln die Versicherungen untereinander aus. 70:30 oder 50:50 oder sonstwie. Das hat mit der Entscheidung der Polizei (fast) nichts zu tun. Es ist fast immer so, dass beide Beteiligten einen Teil des Gesamtschadens zahlen.

Zu deiner Frage, ob du etwas unternehmen kannst: Du kannst natürlich mit dem Polizisten reden und deine Aussage korrigieren. Aus dem „Ja, ich räume den Verkehrsverstoß ein“ kannst du ein „Ja, aber…“ machen und vorbringen, welchen Fehler der Unfallgegner gemacht hat.
Ob das etwas bringt, ist eine andere Frage. Dein Bußgeld ändert sich nicht. Es kann höchstens sein, dass der andere auch eines zahlen muss. Das ist aber nicht zwangsläufig der Fall.
Und wegen der Schadensregulierung ist es, wie oben gesagt, egal, ob einer oder beide verwarnt wurden. Die Versicherungen (und später vielleicht das Zivilgericht) entscheidet unabhängig von den Verwarnungen.
Ob sich das lohnt, nochmals zur Polizei zu gehen, musst du nun selbst entscheiden.

Hallo 12345,
die Polizei stellt nur fest, wer hauptverantwortlich für den Verkehrsunfall ist. Und der wird verwarnt oder angezeigt. Wenn Du deinen Fehler eingeräumt hast, heißt das noch lange nicht, dass der Unfallgegener keinen Fehler gemacht hat. Du hast sicher nicht unterschrieben: Ich war am Unfall schuldig. Sondern Du hast unterschrieben, was Du falsch gemacht hast. Und nur darum geht es. Wenn der Unfallgegner auch einen Fehler gemacht, muss der Polizeibeamte dies natürlich festhalten und möglicherweise auch ahnden. Das ändert aber zunächst für dein Bußgeld nichts. Aber später. Teilschuld stellt dann möglicherweise die Versicherung fest. Die orientieren sich aber an der Aussage der Polizei. Wenn es nachgewiesenermaßen so ist, dasss der Unfallgegner auch einen (kleineren) Fehler gemacht hat, dann bezahlt die Versicherung dem andern seinen Schaden nicht ganz. Die Versicherungen einigen sich dann untereinander. Da hast du dann später keinen Einfluss mehr. Z.B. 70% zu 30%. Ich würde den Polizeibeamten fragen, ob er das auch so sieht, dass der Gegener eine (vielleicht auch geringere) Teilschuld hat und dies dann auf dem Unfallmeldebogen für die Versicherung erwähnen. Die Versicherung muss sich nicht an das halten, was die Polizei entscheidet. Die dürfen das auch prozentual verwerten.

Klar?

Gruß KL

Ich hatte vorhin einen Unfall, wir haben die Polizei gerufen
und ich habe die Schuldfrage mit Ja unterschrieben. Doch nun
nach längeren nachdenken ist mir klar das es eigentlich eine
Teilschuld ist. Kann ich noch etwas unternehmen!?

Hallo,
bei den allermeisten Unfällen haben beide Beteiligten sich nicht optimal verhalten. Die Polizei stellt nur fest, wer die Hauptschuld hat, denn in dem Vordruck der Unfallanzeige ist nur eine Spalte fűr den Verursacher vorgesehen. Bei der Schadensregulierung durch die Versicherungen kommt es in vielen Fällen zu einer Splittung von z. B. 70% zu 30%. So dass jeder einen Teil des Schadens selber tragen muss.
Wenn Du den Anhőrungsbogen bekommst, kannst Du den Hergang ausfűhrlich aus Deiner Sicht schildern.

Mit freundlichem Gruss
Horst Gotthardt

Ich hatte vorhin einen Unfall, wir haben die Polizei gerufen
und ich habe die Schuldfrage mit Ja unterschrieben. Doch nun
nach längeren nachdenken ist mir klar das es eigentlich eine
Teilschuld ist. Kann ich noch etwas unternehmen!?

Einen Anwalt suchen und mit diesem alles besprechen.

Ich hatte vorhin einen Unfall, wir haben die Polizei gerufen
und ich habe die Schuldfrage mit Ja unterschrieben. Doch nun
nach längeren nachdenken ist mir klar das es eigentlich eine
Teilschuld ist. Kann ich noch etwas unternehmen!?

Alles klar, dankeschön :smile:
Also ich beschreibe mal kurz den Unfall: Durch eine Baustelle wurden von zwei spuren eine auf eine Busspur verlegt, diese „Verlegung“ habe ich nicht gesehen und bin gerade aus gefahren (ungefähr 15km/h) und denjenigen den ich die spur sozusagen weggenommen habe, hat mich gerammt. Die Strecke war total unübersichtlich durch Schnee, Matsch etc. Auf jedenfall vermuten wir das er es mit absicht begangen hat, da er mich nicht gerade leicht gerammt hat, und dies auchnoch ungebremst. Zudem hat er in der Gegend gewohnt also wusste er von dieser Stelle. Lange Rede kurzer Sinn: ich sehe es nicht ein seinen Schaden zu zahlen bzw die Erhöhung der Versicherung da er für mich ein Betrüger ist. Was könnte ich den bei so etwas tun?

Alles klar, dankeschön :smile:
Also ich beschreibe mal kurz den Unfall: Durch eine Baustelle wurden von zwei spuren eine auf eine Busspur verlegt, diese „Verlegung“ habe ich nicht gesehen und bin gerade aus gefahren (ungefähr 15km/h) und denjenigen den ich die spur sozusagen weggenommen habe, hat mich gerammt. Die Strecke war total unübersichtlich durch Schnee, Matsch etc. Auf jedenfall vermuten wir das er es mit absicht begangen hat, da er mich nicht gerade leicht gerammt hat, und dies auchnoch ungebremst. Zudem hat er in der Gegend gewohnt also wusste er von dieser Stelle. Lange Rede kurzer Sinn: ich sehe es nicht ein seinen Schaden zu zahlen bzw die Erhöhung der Versicherung da er für mich ein Betrüger ist. Was könnte ich den bei so etwas tun?.

Es wäre erst mal die Frage, was du tatsächlich unterschrieben hast?!
Wurde Ein Verwarngeld erhoben und vor Ort entrichtet?
Wenn nicht, sollte es noch mal Post von der zuständigen Bußgeldstelle geben. Dort kann man sich nochmals äußern und dann auch gegen den Tatvorwurf in Widerspruch gehen.
Es gibt übrigens einen Unterschied zwischen dem rechtlichen Verstoß (gegen die Straßenverkehrsordnung) und dem was die Versicherung macht. Du kannst also in der „Anhörung“ die von der Versicherung kommt auf deine Sicht hinweisen. Der einfachste Weg für beides ist ein ein Anwalt (bei Verkehrsrechtsschutz).

Also zum Ablauf. Wenn niemand verletzt wurde, geht alles an die Bußgeldbehörde und von dort bekommst Du ein Bußgeld. Wenn Du bereits unterschrieben hast, dass Du mit einer Verwarnung einverstanden bist, müßtest Du noch zur Polizei gehen und das rückgängig machen. Gegen den Bußgeeldbescheid mußt Du fristgemäß Widerspruch einlegen. Dann geht es vor Gericht und ein Richter entscheidet. Wenn Du allerdings bisher die Polizei nicht davon überzeugen konntest, dass es vorsätzlich war, dann wirst Du beim Richter auch nicht viel Erfolg haben. Glauben heißt nicht wissen. Und alles was man vor Gericht behauptet, muss man auch beweisen. Es ist sicher erheblich neheliegender, dass dein Kontrahent auch geschlafen hat. Ansonsten müßtest Du ihm ein Motiv nachweisen. Ohne Motiv keine vorsätzliche Straftat. Was hätte er denn für einen Vorteil dadurch? Vorschaden? Das müßte dann schnell durch einen Sachverständigen geprüft werden. Die Polizei würde bei so einer Behauptung über den Staatsanwalt einen Sachverständigen einschalten. Wenn der aber was anderes feststellt, dann bezahlst Du den selbst. Ca. 2000.-€ plus Gerichtskosten. Ein Verkehrtsteilnehmer kann übrigens darauf vertrauen, wenn er Vorfahrt hat, dass ihm die anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt einräumen. Sonst müßte man ja an jeder Einmündung anhalten und schauen, ob der andere auch wirklich anhält und nicht plötzlich los fährt. In deinem Fall war das wahrscheinlich genau so. Der andere kannte die Örtlichkeit durfte aber darauf vertrauen, dass Du ihm seinen Vorrang einräumst. Deshalb ist er weiter gefahren. Als er es gemerkt hat, dass Du rüber kommst, war es halt schon zu spät für ihn zum Anhalten. Vielleicht hat er auch ein klein wenig geschlafen aber er hatte ja auch Vorrang. Ich sehe in dem Fall keine Chancen für Dich. Hake es ab unter Erfahrung. Schöne Weihnachten. Gruß KL

Ich hatte vorhin einen Unfall, wir haben die Polizei gerufen
und ich habe die Schuldfrage mit Ja unterschrieben. Doch nun
nach längeren nachdenken ist mir klar das es eigentlich eine
Teilschuld ist. Kann ich noch etwas unternehmen!?

Dazu kann ich leider gar nichts sagen, denn ich kenne soetwas nicht. Zumindest bei uns in Berlin braucht niemand zu unterschreiben, schon gar nicht, ob er/sie seine Schuld anerkennt. Das ist letztendlich nicht Sache der Polizei.

und ich habe die Schuldfrage mit Ja unterschrieben.

Sorry, die Frage bitte nicht falsch verstehen: Wo lebst Du? Aus Deutschland kenne ich soetwas nicht…

Hallo,

wende dich an deine versicherung und teile denen schriftlich bei der meldung des schadens mit, daß es sich um eine teilschuld handelt.
Deine begangene owi bleibt allerdings, wie sie ist.

Wenn beide schuld am unfall haben, freuen sich die versicherungen: sie dürfen euch beide hochstufen und jede muß nur einen teil bezahlen.
Hat nur einer schuld, wird nur einer hochgestuft und eine versicherung zahlt.

Qintessenz: Eine teilschuld rettet dich vor nichts. Eine unschuld hätte sinn.

Liebe grüße und frohes fest

Karsti

Ich hatte vorhin einen Unfall, wir haben die Polizei gerufen
und ich habe die Schuldfrage mit Ja unterschrieben. Doch nun
nach längeren nachdenken ist mir klar das es eigentlich eine
Teilschuld ist. Kann ich noch etwas unternehmen!?

Mann kann nichts mehr unternehmen. Die Polizei stellt den Hauptunfallverursacher fest. Dieser wird entsprechend santioniert. Der Unfall wird von den Beteiligten der Versicherung (auch der eigenen) gemeldet. Bei der zivilrechtlichen Frage geht es um Teilschuld, dort wird nach Prozenten unterschieden. Bei der Polizei macht das nicht viel aus. Zivilrechtlich geht es auch um eine mögliche Unfallvermeidung, wer hat was gertan, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Also bitte die Teilschuld für die Versichgerungsfrage aufheben. Und auch niemals am Unfaqllort etwas unterschreiben, man sollte erst in Ruhe überlegen.
mfg
W.

Ich hatte vorhin einen Unfall, wir haben die Polizei gerufen
und ich habe die Schuldfrage mit Ja unterschrieben. Doch nun
nach längeren nachdenken ist mir klar das es eigentlich eine
Teilschuld ist. Kann ich noch etwas unternehmen!?

Lieber Fragensteller,

deine Aussage bei der Polizei, dass du Schuld am Unfall übernimmst, lässt sich nicht mehr ändern. Jedoch kannst du jederzeit eine weitere Aussage bei der Polizei machen. Die Frage ist natürlich ob das Ganze schlüssig ist. Du solltest begründen, wieso du zuerst gesagt hast, dass du Schuld am Unfall hast.

Ruf am besten vorher beim zuständigen Sachbearbeiter von der Polizei an und lass dir einen Termin geben.

Was die zivilrechtliche Abwicklung betrifft, solltest du dich an deine Versicherung wenden.

Grüße
Elitebook

Ich hatte vorhin einen Unfall, wir haben die Polizei gerufen
und ich habe die Schuldfrage mit Ja unterschrieben. Doch nun
nach längeren nachdenken ist mir klar das es eigentlich eine
Teilschuld ist. Kann ich noch etwas unternehmen!?

Erstmal sorry für die späte Antwort:

Puh, okay. Ich habe dafür zwei Erklärungen:

Du hast Recht und der Unfallgegner hat den Unfall provoziert bzw. die Gelegenheit genutzt und absichtlich den Schaden „in die Höhe getrieben“. Das lohnt sich aber nur, wenn er seinen Wagen in einem Hinterhof notdürftig und nur kosmetisch herrichtet, um den höheren Betrag der Versicherung einzustreichen und dies dann wiederholt so treibt. Wenn er eine alte Karre hat, kann es sein, dass deine Versicherung nur den Restwert zahlt und dann lohnt sich das womöglich gar nicht für ihn.

Dein Gehirn hat dir einen Streich gespielt. Das ist nicht böse oder abwertend gemeint. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass das Gehirn immer versucht, einen Vorfall in einen logischen Zusammenhang und eine logische Reihenfolge zu bringen.
Beispiel: Ein Zeuge hört ein Auto mit hoch drehendem Motor. Dieses Auto ist gleich darauf in einen Unfall verwickelt, den der Zeuge aber nicht direkt sieht, weil seine Sicht verdeckt ist. Der Zeuge gibt bei der Polizei an, dass er gesehen habe, dass der Fahrer „gerast“ sei und den Unfall dadurch verursachte. Dabei hat er gar nichts wirklich GESEHEN, aber sein Gehirn setzt seine Beobachtungen „logisch“ zusammen. Der Zeuge ist aber felsenfest überzeugt, den Unfall tatsächlich gesehen zu haben. Dabei hat sich der Unfall aber ganz anders abgespielt und das vom Zeugen gehörte Auto hat den Unfall gar nicht verursacht, sondern der andere Beteiligte.
Das ist gedächtnispsychologisch einfach so und der Zeuge macht auch keine wissentliche Falschaussage.

Falls es dich interessiert, hier ein Link auf eine PDF-Datei, die das Thema behandelt: www.rechtspsychologie.uni-bremen.de/…/Gedaechtnisp…

Es ist sehr oft der Fall, dass ein Unfallbeteiligter sagt, der andere sei viel zu schnell gefahren oder sei gerast. Dabei hat er den anderen einfach nur übersehen. Aber das Gehirn setzt zusammen: Anderer war nicht da - Plötzlich war er doch da - Also: muss der schnell gefahren sein.

Dies sind so meine Gedanken zu deiner Unfallschilderung. Es kann beides sein. Vielleicht gibt es aber noch andere Erklärungen, aber das ist mir so spontan dazu eingefallen.