Polizei soll Ermittlungen wieder aufnehmen

Hallo!

Kurze Beschreibung: Die Polizei hat bei einem Todesfall die „Diagnose“ Selbstmord gestellt. Der Fall wurde daraufhin sofort geschlossen. Der Tode ist kein Deutscher, stammt aber aus Europa und lebte seit einigen Jahren in Deutschland. Nach der Überführung des Leichnahms in sein Heimatland hat die dortige Gerichtsmedizin erneut eine wesentlich ausgiebigere Obduktion veranlasst. Im deutschen Report sind keinerlei Verletzungen festgehalten. Die Obduktion seines Heimatlandes hat mehrere signifikante Verletzungen am Leichnahm festgestellt und in deren Bericht beschrieben. Selbstmord wird auf Grund meherer Untersuchungsergebnisse nahezu ausgeschlossen. Wie kann die Deutsche Justiz/Polizei nun bewegt werden den Fall wieder aufzunehmen und weiter zu ermitteln? Die neuen Obduktionsberichte wurden den Deutschen Behörden längst mitgeteilt - Deutschland antwortet jedoch nicht … Was kann man tun??

Danke vorab!

Hallo,
Klingt ja sehr kompliziert.
Ich sehe hier 2 Möglichkeiten.
Nr 1 - eine entsprechende Strafanzeige (Mord, Totschlag, KV mit Todesfolge???) im Heimatland des Opfers stellen. Die dortigen Behörden ersuchen dann die Deutsche Justiz um Amtshilfe.
Nr 2 - das Selbe, mit den Unterlagen der ausländischen Obduktion bei der deutschen Staatsanwaltschaft.

In beiden Fällen würde ich aber einen Anwalt bemühen. Wir reden hier nicht über Kleinkram.
Also einen Fachanwalt für Strafrecht (z.B.) bemühen, den die Unterlagen sichten lassen und dann beraten lassen.

MfG

Markus

Hallo Susan,

generell kann die Polizei ein Todesermittlungsverfahren nicht einstellen, sondern die Staatsanwaltschaft, für die die Polizei tätig wird.

Du müsstest also einen Einstellungsbescheid von der deutschen Staatsanwaltschaft erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft müsste daher von Dir unter Angabe des Aktenzeichens angeschrieben werden und gebeten werden, daß Verfahren wieder aufzunehmen, da neue Erkenntnisse (Obduktionsbericht) vorliegen.

Dann müsste es eigentlich klappen.

Weiterhin gäbe es noch eine weitere Möglichkeit: Ich kenn mich da aber nicht so genau mit aus, deshalb ist dass nur so eine Idee: Wenn die ausländischen Behörden laut Obduktionsbericht festgestellt haben dürften, daß ein Mord o. ä. vorliegen könnte, müßten sie doch auch ein Ermittlungsverfahren einleiten und könnten die deutschen Behörden im Rahmen von bilateralen Verträgen mit den Ermittlungen beauftragen.

Gruß
Nasa

Hallo Susan,

leider werde ich Dir da nicht besonders helfen können. Eine wesentliche Frage ist die nach der territorialen Verantwortlichkeit. Welche Staatsangehörigkeit hatte der Tote und gibt es mit Deutschland ein Rechtshilfeabkommen? Stimmen Fundort und Tatort überein, daß hat Einfluss darauf, welche Behörde zuständig ist. Das sind nur ein paar Anfangsfragen, also die der Zuständigkeit. Dann geht es weiter mit den gegensätzlichen Obduktionsergebnissen. Welches Institut hat zuerst untersucht und ist das zweite Institut staatlich oder eventuell privat? Also mir ist der Fall auf Grund deiner allgemeinen Schilderung unbekannt und daher kann ich auch keine konkrete Auskunft geben. Vielleicht solltest du auch einen Anwalt fragen, der im Bereich Strafrecht tätig ist.Der kann auch sicher etwas zur Wiederaufnahme eines Verfahrens sagen.
Hoffe für´s erste eine einigermaßen brauchbare Anregung gegeben zu haben.
Gruß Holger

Hallo Susan, auf Anhieb kann ich Dir da leider keine absolut zuverlässige und sichere Antwort geben. Ich versuche aber was über die möglichen Optionen rauszufinden, da der Fall schon sehr ungewöhnlich ist. Vielleicht gibt es ja doch eine Lösung. Es kann aber auch sein, daß die Sache auf dem falschen Schreibtisch gelandet ist und schon kriegt man keine Antwort drauf. Habe leider darin schon Erfahrungen sammeln dürfen. Viel Erfolg weiterhin und ich werd mich mal kundig machen. Bis denn.

Hallo!

Leider ist das nicht so mein Gebiet. Wie meine „Vorredner“ schon bemerkten, ist die Einstellung bzw. Wiederaufnahme von Ermittlungen Sache der Staatsanwaltschaft. Wenn also ein Einstellungsbescheid vorliegt, würde auch ich sagen, dass man auf Grund neuer Erkenntnisse eine Wiederaufnahme beantragt. ICH würde hierzu aber einen Anwalt einschalten, weil der sich damit wesentlich besser auskennt (zumindest müsste).
Nebenbei bemerkt finde ich es sehr peinlich, wenn sowohl die Kollegen von der Kripo und auch die Gerichtsmedizin die angesprochenen

mehrere signifikante Verletzungen

bei der Leichenschau und anschließenden Obduktion übersehen haben (sollen) :frowning:

hallo susan,

der fall hoert sich relativ schwierig und sehr diplomatisch an. das einzige was mir einfalleb wuerde ist sich direkt an ein "hohes tier

bei der polizei zu wenden. oder am bestrn firekt einen anwalt einschalten
Hallo!

Kurze Beschreibung: Die Polizei hat bei einem Todesfall die
„Diagnose“ Selbstmord gestellt. Der Fall wurde daraufhin
sofort geschlossen. Der Tode ist kein Deutscher, stammt aber
aus Europa und lebte seit einigen Jahren in Deutschland. Nach
der Überführung des Leichnahms in sein Heimatland hat die
dortige Gerichtsmedizin erneut eine wesentlich ausgiebigere
Obduktion veranlasst. Im deutschen Report sind keinerlei
Verletzungen festgehalten. Die Obduktion seines Heimatlandes
hat mehrere signifikante Verletzungen am Leichnahm
festgestellt und in deren Bericht beschrieben. Selbstmord wird
auf Grund meherer Untersuchungsergebnisse nahezu
ausgeschlossen. Wie kann die Deutsche Justiz/Polizei nun
bewegt werden den Fall wieder aufzunehmen und weiter zu
ermitteln? Die neuen Obduktionsberichte wurden den Deutschen
Behörden längst mitgeteilt - Deutschland antwortet jedoch
nicht … Was kann man tun??

Danke vorab!

Hallo,
dazu müsste man die zuständige Staatsanwaltschaft einschalten. Hier bekommen Sie auch weitere fachkundige Auskunft.

Sg!

Wie im konkreten Fall neue Fakten aufgetaucht sind, die für ein Verbrechen sprechen, hat die deutsche Staatsanwaltschaft auf Grund der Tatortzuständigkeit auf jeden Fall von Amts wegen weiter zu ermitteln. Mord ist ein Delikt, das nicht verjährt und die Ermittlungen werden nur eingestellt, wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen oder ermittelbar sind.
Es wäre gut und erforderlich, die neuen Fakten der Obduktion im Weg der Justizbehörden des Heimatlandes an die deutschen Justizbehörden zu übermitteln, was natürlich entsprechene Amtswege nach sich zieht.
Gibt es von Ihrer Seite konkrete Verdachtsmomente gegen bestimmte Personen etc.
Da hier festgestelltermassen nicht mehr von einem Selbstmort ausgegangen werden kann, sind die Ermittlungen zum Fall auf jeden Fall weiterzuführen.

Sehr geehrte/r Unbekannte/r

bitte melden Sie sich bei uns unter der kostenlosen Rufnummer 0800-737 1000 damit Sie uns mehr zu Ihrem Anliegen erklären können.

Mit freundlichen Grüßen

D. Brückmann

Hallo!

Kurze Beschreibung: Die Polizei hat bei einem Todesfall die
„Diagnose“ Selbstmord gestellt. Der Fall wurde daraufhin
sofort geschlossen.

Hi, diese Sachverhaltsdarstellung kann ich so nicht glauben. Den Tod eines Menschen stellt niemals die Polizei fest sondern immer der Arzt der den Totenschein ausstellt. Wenn der Arzt einen unnatürlichen Tod feststellt, dann wird die Leiche immer beschlagnahmt, in die Gerichtsmedizin gebracht und dort obduziert. Das ist so vorgeschrieben. Der Arzt stellte die Diagnosem nicht die Polizei. In solchen Sachen ist die deutsche Gerichtsmedizin weltweit auch führend. Die Gerichtsmedizin gehört übrigens zur Universität und ist vollkommen unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der obduzierende Arzt ist nur seinem Eid verpflichtet und absoluter Fachmann. Ich kann es nicht glauben, dass bei einer erneuten Untersuchung in einem anderen Land wesentlich andere Fakten festgestellt werden. Und dann weiter. Wenn die Justiz aus einem anderen Land, beachte dass das ein Richter sein muss, Rechtshilfe haben möchte, dann bekommt er die auch wenn er sich an die hiesige Justiz wendet. Aktenübergabe von Polizei zu Polizei ist nie möglich. Immer nur von Richter zu Richter oder zu Staatsanwalt. Die Polizei muss ja in solchen Fällen mit Leichen immer einen Vorgang schaffen und der geht zur Staatsanwaltschaft. Der sichtet alle Fakten und entscheidet dann was weiter geschieht. Nicht die Polizei. Der Staatsanwalt ist der Herr des Verfahrens und nur er entscheidet ob ein Verfahren eingestellt oder weiter verfolgt wird. Deutschland hat mit den meisten Staaten in der Welt ein Rechtshilfeabkommen. Deutschland ist mit solchen Sachen sehr gründlich und reagiert immer schneller wie andere Länder. Das weiss ich aus eigener Erfahrung. Dass was Du da erzählst klingt mehr nach Wissen vom Hörensagen. Also es sind keine echten Fakten dabei. Ich müsste wissen, um welchen Staat es sich hier eigentlich handelt. Wenn Du mir das schreibst dann kann ich drauf eingehen.

Viele Grüße von Schutzmann

Wenden Sie sich am besten an die Botschaft des Landes des Opfers in Deutschland.

Man sollte sich an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden, diese entscheidet über die Aufnahme eines neuen Ermittlungsverfahrens. Erst nach Anweisung der Staatsanwaltschaft ist die Polizei wieder zuständig.

mfg
W.

Hallo Susan

Sehr schwierige Frage. Hier tritt internationales Recht in Kraft. Dazu kann ich dir nur eines sagen oder raten. Sofort einen Anwalt aufsuchen der sich mit derartiger Materie vertraut gemacht hat und denn die Ergebnisse vorlegen. Über die Handlungsweisen oder Entscheidungen der Behörden in Deutschland zu einem Verstorbenen anderer Nationalität oder anderer Staatsbürgerschaft ist sehr schwierig sich zu äußern… Eine Anzeige und selbständige Verfolgung eines eventuellen Tötungsdeliktes sollte man wirklich Profis überlassen. Mehr kann ich dir dazu nicht sagen, weil das meine Kompetenz weit übersteigt. Tut mir leid…

Hallo!
Leider kenne ich die internationalen Abkommen in Ermittlungssachen nicht, kann aber schildern, wie das Verfahren hier (in vereinfachter Form) abläuft.

Wenn die Polizei zu einem sogenannten „Leichenfundort“ gerufen wird, sichert sie den möglichen Tatort und bestellt einen Notarzt, der den Tod feststellen muss. Dabei prüft dieser soweit möglich den medizinischen Hintergrund beim behandelnden Hausarzt ab (Herzerkrankung, etc.) und notiert dann „natürliche Todesursache“, „unnatürliche Todesursache“ oder „ungeklärte Todesursache“. In den letzteren Fällen wird die Kriminalpolizei hinzugerufen, die den möglichen Tatort aufnimmt und eine erste Leichenschau vornimmt. Zu diesem Zeitpunkt liegt es nicht mehr im Ermessen der Polizei, den Fall „abzuschließen“, sondern allein bei der Staatsanwaltschaft. Sie stellt lediglich anhand der örtlichen Gegebenheiten und Begleitumstände den Verdacht einer Selbsttötung fest. Die Leiche wird sichergestellt und der Gerichtsmedizin zugeführt. Diese nehmen aber auch nur dann eine Obduktion vor, wenn die Staatsanwaltschaft dies anordnet. Andernfalls wird die Leiche zur Bestattung oder Überführung freigegeben.

Für ihren Fall kann ich leider keine weiteren Auskünfte geben, da ich mich mit der Korrespondenz zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und ausländischer Behörden nicht auskenne. Aber vielleicht konnte ich eine Aufhellung in das Vorgehen der Polizei bringen. Die Wiederaufnahme der Ermittlungen wird durch die Staatsanwaltschaft aufgenommen und an die Polizei übertragen. Vielleicht kontaktieren sie die zuständigte StA (dort, wo der „Tatort“ war).

Hallo,

bei einer festgestellten selbsttötung wird nur der form halber eine strafanzeige geschrieben - hier wird ja niemand bestraft…

Sollte sich nun im nachhinein herausstellen, daß es keine selbsttötung war und dafür auch beweise (tatsachen) vorliegen, kann man bei der staatsanwaltschaft mit der ausgegebenen vorgangsnummer um wiederaufnahme des verfahrens bitten.
Bleibt das erfoglos, stellt man erneut eine anzeige wegen des verdachtes eines tötungsdeliktes - dann bekommt man eine neue vorgangsnummer und der fall wird komplett neu durchgearbeitet.

Hierbei würde ich alle berichte und beweismittel in kopie bei der anzeigenerstattung gleich zum vorgang geben, sonst wird das verfahren im 08/15-gang gleich wieder eingestellt.

Wenn die obduktionsberichte aus einem land stammen, wo der verdacht nahe liegt, daß sie falsch sind, leicht durch bestechung veränderbar sind oder ähnliches, wird die deutsche antwort wahrscheinlich lauten, daß man sich auf das hier gefertigte ergebnis verlasse und die anderen „beweisstücke“ für nict aussagekräftig hält.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen. Etwas genauere angaben wäre gut gewesen.

Liebe grüße

Karsti

Normalerweise sollte der Fall wiederaufgenommen werden. Wie der genaue Ablauf in diesem Fall ist -Ausland- kann ich aber nicht sagen. Ob das über die Botschaft läuft oder von der ausländischen Staatsanwaltschaft an eine deutsche Staatsanwaltschaft oder über das BKA, weiß ich nicht.
Sicher ist es möglich, aber ich kann mir schlecht vorstellen, dass bei einer Obduktion solche Verletzungen übersehen werden. Vielleicht wurde nur eine Leichenschau durchgeführt von einem „Hausarzt“, was nicht unüblich wäre.

Hallo Susan,

Leider kann ich dir in dem Fall nicht weiterhelfen.

lg LightningSoul

hallo ich bin kein jurist,
aber wenn berechtigte zweifel an einer todesursache auf ein mögliches gewaltverbrechen schlißen lassen muß die staatsanwaltschaft den fall normal neu aufrollen.
wichtig erscheint mir das die obduktion dort dur anerkannte stellen veranlasst worden und die art der verletzung keinen anderen schluss zulässt !?
aber da solltest du einen juristen für strafrecht hinzu ziehen.

Hallo Susan, sorry, aber ich komme leider erst jetzt dazu, nochmal zu schreiben. Leider kann ich Dir hier nicht weiter helfen. Ich hoffe sehr, daß inzwischen aber eine Lösung gefunden wurde. Alles Gute weiterhin.

Security1