Man darf OHNE Genehmigung des Rechteinhabers…
Hallo,
OHNE die Genehmigung des Rechteinhabers darfst du einen
geschützen Namen nicht verwenden…
Falsch. Du darfst die Marke nicht im ‚Geschäftlichen Verkehr‘ benutzen (§14, http://bundesrecht.juris.de/markeng/__14.html). Als Privatmann selber auf’s Hemd gemalt aber sehr wohl.
Kannst du aber alles im „Markenschutzgesetzt“
nachlesen…
So heißt das nur in Ö und CH. In D gibt es das Markengesetz: http://bundesrecht.juris.de/markeng/index.html.
Gruß
loderunner