Polizei Uniform an Fasching

Hallöle,

Ich habe eine Frage.
Undzwar ein Arbeitskollege von mir ist leidenschaftlicher Uniformen Sammler (Originaluniformen). Nun hat er auch mehrere Polizeiuniformen (glaube von jedem Bundesland eine). Er möchte eine seiner Uniformen an Fasching gerne tragen. Nun stellt sich aber die Frage: Darf er das Überhaupt bzw. Was müsste er abkleben oder entfernen von den Uniformen um sie öffentlich tragen zu dürfen (an Fasching)? Ich meine das Dienstgrad und Landeswappen weg müssen ist klar, aber zum Beispieldiese Runde Deutschland Flagge auf der Mütze oder das Laufbahnband an der Mütze oder gar die Reflektierende „POLIZEI“ Schrift auf dem Rücken des Parkas?

Für Antworten bin ich sehr Dankbar =)

Bye Bye Sven

Hi

Undzwar ein Arbeitskollege von mir ist leidenschaftlicher

dann sollte er aber auch folgendes kennen.

§ 132 StGB Amtsanmaßung.
§ 132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.

Uniformen Sammler (Originaluniformen). Nun hat er auch mehrere
Polizeiuniformen (glaube von jedem Bundesland eine). Er möchte
eine seiner Uniformen an Fasching gerne tragen. Nun stellt
sich aber die Frage: Darf er das Überhaupt bzw. Was müsste er
abkleben oder entfernen von den Uniformen um sie öffentlich

Daheim kann er anziehen was er will, aber öffentlich: NEIN.

Auch wenn er alte (dh nicht mehr getragene Uniformen, wie sie zb in den 70ern getragen wurden) oder welche komplett ohne Abzeichen trägt,
macht er sich strafbar.

Es gibt so viele Leute, die sich nicht mit Uniformen auskennen und lediglich ide grüne jacke nud die Schirmmütze (auch wenn sie keine Abzeichen haben) als Polizei erkennen und meinen es wäre echt.

Aber ein Rechtsanwalt oder Polizeivollzugsbeamte hier im Forum können dir bestimmt detailiertere Antworten geben.

gruß

Michl

Hallo!

§ 132 StGB Amtsanmaßung.

Durch das bloße Tragen einer Uniform nicht.

§ 132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und
Abzeichen.

In der Tat kann und sollte man hier an § 132a I Nr.4 StGB denken. Nach dem Schutzzweck der Norm ist der Tatbestand allerdings dann nicht erfüllt, wenn für den objektiven Beobachter eine Identifikation zwischen Uniform und Person ausscheidet, was insbesondere im Karneval der Fall sein kann (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, § 132a Rdnr. 15).
Da das allerdings auch in der Juristerei recht umstritten zu sein scheint würde ich mich im Ernstfall nicht auf Experimente einlassen. Im übrigen ist dei Verkleidung als Polizist ja auch nicht sonderlich einfallsreich…Panzerknacker ist allerdings auch ziemlich out. Das wird nicht einfach.

Gruß,

Florian.

Hi

http://www.klamm.de/partner/unter_news.php?l_id=11&n…

(ergoogelt)

Gruß
d.

§ 132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und
Abzeichen.

  1. Wie sieht es aus mit amerikanischen Uniformen?
  2. Darf man in D auf ein Auto eine Polizeisirene und Rundlicht nach US-Bauart montieren und damit herumfahren?

Beides wird höchstwahrscheinlich unmittelbar mit der Polizei assoziiert. Mit Sicherheit kann man als US-Cop verkleidet die Leute foppen und den Verkehr regeln.

Gruß
d.

Hallo!

  1. Wie sieht es aus mit amerikanischen Uniformen?

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Bestraft wird, wer unbefugt „ausländische oder inländische Uniformen…trägt“.

  1. Darf man in D auf ein Auto eine Polizeisirene und Rundlicht
    nach US-Bauart montieren und damit herumfahren?

Wahrscheinlich schon straßenverkehrsrechtlich nicht erlaubt. Ohne genaue Vorschriften herauszusuchen meine ich, dass ziemlich genau geregelt ist, wer welche Lampen auf Fahrzeuge montieren darf.

Gruß,

Florian.

hi,

  1. Wie sieht es aus mit amerikanischen Uniformen?

hm…die neuen blauen uniformen und die eckigen schirmmützen ähneln denen der usa doch sehr.
auch hier ist für einen nichtkenner von uniformen, der diese neuen blauen aus diversen tv-produktionen kennt, sehr verwirrend.

Hallo,

  1. Darf man in D auf ein Auto eine Polizeisirene und Rundlicht
    nach US-Bauart montieren und damit herumfahren?

Nein. Signal- und Lichttechnische Einrichtungen unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben (§§22, 22a, 49a, 52 und 55 StVZO)
Ich habe es mal selbst erlebt wie die deutsche Polizei einen originalgetreuen amerikanischen Polizeiwagen aus dem Verkehr zog.
Sah übrigens lustig aus, so ein kleiner Mercedes neben der riesigen Ami-Kiste :wink:

Gruss Sebastian

Auch wenn’s im Widerspruch zum bisher…
geschriebenen steht…

Hallo,

Ich hab zu Hause ein grünes T-Shirt, bei dem auf der Brust „Polizei“ steht. Da ich mir sicher sein wollte, ob ich es in der Öffentlichkeit tragen dürfte oder nicht, hab ich vor 2-3 Jahren beim Innenministerium des Landes NRW nachgefragt und erfahren, daß rechtlich dagegen nichts einzuwenden sei, wenn man nur das T-Shirt trägt, sich aber nicht als Polizist ausgibt oder Sonstwas macht, was Unbeteiligte vermuten läßt, man sei Polizist.
Dies kommt daher, daß der Begriff „Polizei“ nicht geschützt ist.
Soll heißen, wenn du mit einem solchen T-Shirt durch die Fußgängerzone spazierst und dich so benimmst wie sonst auch, kann dir Niemand etwas wollen.
Gefährlich wird es nur, wenn du damit „polizeispezifische Handlungen“ durchführst, sprich die Leute nach ihren Papieren fragst etc.
Außerdem gibt es Zeitgenossen, die nicht gut auf die Polizei zu sprechen sind und eventuell dementsprechend reagieren könnten.
Ich würde deinem bekannten empfehlen, beim Innenministerium seines Bundeslandes nachzufragen. Fällt die Antwort positiv aus, so kann er sich die Mail ja ausdrucken und mitnehmen, dann können ihm die echten „Kollegen“ überhaupt nix.

Gruß
Sticky

Hallo,

Dies kommt daher, daß der Begriff „Polizei“ nicht geschützt
ist.

das ist so nicht richtig…in NRW ist dieser Begriff zwar nicht geschützt,aber in Bayern und Sachsen zum B. ist der Begriff
„Polizei“ rechtlich geschützt…

siehe Deutsches Patent-und Markenamt…

mfg

Hallo,

das war allerdings rechtswidrig,da die „Masse“ der US-Bundesstaaten
ROTLICHT (gemäß guter alter US-Tradition) führt und somit eine
„Verwechslung“ mit amtlichen Fahrzeugen in D nicht möglich ist…

mfg

Re^5: Aber rechtswidrig…:smile:
Hallo,

das war allerdings rechtswidrig,da die „Masse“ der
US-Bundesstaaten
ROTLICHT (gemäß guter alter US-Tradition) führt und somit eine
„Verwechslung“ mit amtlichen Fahrzeugen in D nicht möglich
ist…

Soso. Du hast diesen speziellen Fall also beobachtet und weißt, welche Leuchten das waren. Kannst Du den Typ grad mal auf dieser Seite:
http://www.cafe-blaulicht.privat.t-online.de/9465.ht…
zeigen?
Gruß
loderunner

1 Like

Hallo sticky,

ein befreundeter Polizist hat mir auch mal erzählt, daß diese Shirts zwar legal sind, aber vielen Polizisten ziemlich stinken, weil anscheinend auch die Bereitschaftspolizei so ähnliche Shirts hat und sie es generell halt nicht mögen. Machen kann man als Polizist dagegen wohl nix, allerdings könnten solche Leute durchaus öfter mal kontrolliert werden. Und gerade zu Fasching sind ja auch gern mal Alk und Drogen im Spiel, da kann man sich dann auch noch ein klein wenig Zeit nehmen für eine genauere Überprüfung…
Das wäre vielleicht auch zu bedenken, wenn man sowas tragen will, auch mit Mail vom Ministerium. Denn was Personenkontrollen angeht, sind Polizisten ja ziemlich frei in der Auswahl der Kontrollierten.
Gruß

Claudia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nicht rechtswidrig
Hallo,

das war allerdings rechtswidrig,da die „Masse“ der
US-Bundesstaaten
ROTLICHT (gemäß guter alter US-Tradition) führt und somit eine
„Verwechslung“ mit amtlichen Fahrzeugen in D nicht möglich
ist…

Das so eine Antwort von Dir kommt wundert mich doch sehr.
Zum einen, weil es in den USA die verschiedensten Arten der Rundumkennleuchten gibt (rot, blau und rot/blau), zum anderen weil es überhaupt nichts damit zu tun hat ob es mit amtlichen Fahrzeugen zu verwechseln ist sondern weil a) in D rotes Licht nicht nach vorn strahlen darf und b) diese Leuchte nicht über ein Prüfzeichen verfügt welche die Leuchte überhaupt erst zulassungsfähig machen würde.
Selbst bei alten Feuerwehrautos in privater Hand darf das Blaulicht nicht montiert sein. Aber das ging auch alles aus den von mir genannten Paragrafen hervor.
Im übrigen handelte es sich bei dem von mir genannten US-Polizeiwagen um so einen hier: http://www.netzwelt.de/gallery/picture/gc2005mm/midw…

Wie gesagt, lese ich doch sonst recht qualifitzierte Antworten von Dir bin ich doch bei dieser Antwort etwas verwundert.

Gruss Sebastian

1 Like

Für die gibt es dann diese tollen grünen T-Shirts mit der Aufschrift „Pozilei“

lg
Kate

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bestraft wird, wer unbefugt „ausländische oder inländische
Uniformen…trägt“.

Puuh und was ist mit Teilen? Ich habe eine wunderschöne originale Polizei-Schirmkappe erstanden (wie eine Baseballkappe). Später habe ich erfahren, daß ich sie nicht tragen darf! Jetzt heißt das also, daß ich sie nirgnds tragen darf?! Auch im Ausland nicht. Schön dumm! Aber ins Auto legen könnte ich sie, dann kommt mir keiner blöd!

Gruß
d.

Hallo,

Dies kommt daher, daß der Begriff „Polizei“ nicht geschützt
ist.

das ist so nicht richtig…in NRW ist dieser Begriff
zwar nicht geschützt,aber in Bayern und Sachsen zum B. ist der
Begriff
„Polizei“ rechtlich geschützt…

siehe Deutsches Patent-und Markenamt…

Aber wo steht dass man einen geschützten Namen nicht auf ein T-Shirt drucken darf?

Nur weil der Name „Telekom“ geschützt ist darf ich sicher kein Telefon bauen wo dieser Name drauf steht oder ein eigenes Telefonbuch mit diesem Logo verkaufen, aber kann man mir wirklich verbieten ein T-Shirt zu tragen mit diesem Namen? Kann ich mir jetzt ehrlich gesagt nicht vorstellen. Man kann mich ja jetzt auch nicht belangen nur weil ich den Namen hier in diesen Beitrag erwähnt habe.

Hi

http://www.klamm.de/partner/unter_news.php?l_id=11&n…

Ich bin jetzt mal böse. Dass er angezeigt wurde heißt ja nicht dass die Anzeige auch erfolgreich und berechtigt war.

Hallo!

  1. Wie sieht es aus mit amerikanischen Uniformen?

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Bestraft wird, wer unbefugt „ausländische oder inländische
Uniformen…trägt“.

Ein T-Shirt wo Polizei drauf steht ist aber noch keine Uniform.

Hallo,

OHNE die Genehmigung des Rechteinhabers darfst du einen geschützen Namen nicht verwenden…
Kannst du aber alles im „Markenschutzgesetzt“ nachlesen…:smile: