Polizei verkauft Auto

Hallo,
in der Zeitung kürzlich die Meldung, die Polizei habe das Auto eines flüchtigen Mörders verkauft, und zwar incl. der Tatwaffe, die sie vorher dort im Auto nicht gefunden gehabt hatten. Der Mörder, der mit der Waffe seine Tochter erschossen habe, sei seither untergetaucht. Hat bestimmt der eine oder andere auch gelesen.

Erst der neu Besitzer des Wagens habe die Waffe gefunden und das der Polizei gemeldet. Tenor der Anzeige: Was es nicht alles gibt.

Jetzt meine Frage: Wieso kann die Polizei ein Auto verkaufen, das ihr nicht gehört? Das gehört doch dem Mörder, ob er nun ein Mörder ist oder nicht, oder? Eines ist jedenfalls doch wohl klar: Das Fahrzeug gehörte NICHT der Polizei. Warum kann und darf die sowas verkaufen?

Gruß Antal

hi,

Google sagt: StGB §74e

grüße
lipi

Hallo,

dürfte hier mE nicht einschlägig sein. Denn das wäre eine Nebenfolge der Verurteilung. Also neben lebenslanger wird auch die Einziehung ausgeurteilt. Wenn ich den Fall aber recht in Erinnerung habe, dann ist der Mann ja noch auf der Flucht und nicht verurteilt. Das (fälschlicherweise) nicht mehr als Beweismittel benötigte Fahrzeug hätte man an sich zurückgeben müssen. Das war aufgrund der Flucht aber nicht möglich. Daher wurde es dann zur Deckung der Unterbringungskosten und Vermeidung weiterer Kosten veräußert. Bin jetzt gerade zu faul zum Suchen, wo das genau geregelt ist.

BTW: Ich erinnere mich an eine Situation zu Zeiten meiner Ausbildungsstation bei der StA, wo noch vor Beginn der Verhandlung gleich der Verteidiger auf mich zu kam, und bei einem Drogendealer recht großspurig die Freigabe des Autos und Verzicht auf den Antrag auf Einziehung verlangte. Sein Mandant und er wurden ziemlich blaß, als ich ihnen die Vernichtungsbescheinigung vorlegte, die als letzes Blatt in der Akte abgeheftet war. Da hatte nämlich jemand mangels Aussicht auf eine erfolgreiche Veräußerung das Ding einfach in die Presse fahren lassen, nachdem sich der Angeklagte nicht sofort auf die Aufforderung zur Abholung gemeldet hatte.

Gruß vom Wiz

Hallo Antal,

In der Zeitung kürzlich die Meldung, die Polizei habe das Auto eines flüchtigen Mörders verkauft.

Die Polizei verkauft nichts!

Wieso kann die Polizei ein Auto verkaufen, das ihr nicht gehört?

Noch einmal,die Polizei verkauft nichts!
Einfach die Pressemitteilung zu Ende lesen.

Eines ist jedenfalls doch wohl klar: Das Fahrzeug gehörte NICHT der Polizei. Warum kann und darf die sowas verkaufen?

siehe oben!
„DIE POLIZEI VERKAUFT NICHTS!“

Diese ermittelt,stellt sicher,überführt,verhaftet und läst wieder
auf Anlass der Richterschaft die „Ganoven“ laufen.

Ein PKW zur Straftat benutzt,verteidigt sich nicht und kommt in
einer Verhandlung nur dann zur Sprache,wenn eine Strafttat mit dem selben verübt wurde.

Wäre für alle Ganoven schön,wenn ihr Eigentum nach einer Straftat geschützt sein würde.

LG Bollfried

Es war die Staatsanwaltschaft
Hallo Antal,

den Fehler, die Polizei habe das Auto verkauft, findet man oft. Journalisten machen halt auch Fehler (besonders, wenn es um Sensationsmeldungen geht ;-»).

Hier die Korrektur im Spiegel:
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) habe den Wagen mit der unentdeckten Mordwaffe verkauft. Das ist falsch. Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft den Verkauf angeordnet und veranlasst. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/staatsanwaltsc…

Grüße
Pit