Polizei verlangt Führerschein & Autoschlüssel

Hallo,

angenommen jemand ist an einem Samstagabend mit dem Auto zum Kino unterwegs und geht anschließend mit Freunden in die Kneipe / Bar / Club , trinkt 2, 3 oder 4 . Will dann die Kneipe verlassen und es regnet. Jemand läuft zum Auto um einen Regenschirm raus zu nehmen. Jemand würde ca. 10 Minuten Fussweg vom Auto entfernt (1,1km) wohnen und plant diesen, aufgrund des Alkoholkonsums zusammen mit dem Kumpel und der Freundin nach Hause zu laufen.

Nun, just in diesem Augenblick, als man den Schirm aus dem Auto nimmt, hält eine Polizeikontrolle neben dem Auto an und die lieber Herren Polizisten wollen Führerschein Fahrzeugschein etc. sehen und auf Frage ob man etwas getrunken hätte, antwortet man brav mit der Wahrheit. Auf die Frage ob man bereit wäre mit dem Alkoholtester zu schauen wie viel es ist, antwortet man mit „okay“ , nachdem von den Polizisten versichert wurde, dass es keinerlei Nachteile geben wird, da man ja nicht im Auto gefahren ist. Nach dem „Blasen“ ergibt sich ein Wert von 0,4 Promille.

Die Polizei verlangt den Führerschein und den Autoschlüssel aufgrund „Abwehr von Gefahr“ und meint dies würde zur Verwahrung bei der Polizeiwache abgegeben und kann morgen wieder abgeholt werden. Man erklärt den Polizisten, dass man sowieso nicht gefahren wäre und nach Hause laufen wolle, was der noch trockene Schirm in der Hand vielleicht sogar erklären könne. Die Polizisten verlangen trotzdem den Führerschein und Schlüssel des Fahrzeuges und meinten man könne es ja morgen wieder abholen.

Nun meine Frage dazu.
Ist die Person verpflichtet den Führerschien sowie Autoschlüssel an die Polizisten zu übergeben, da diese zur „Abwehr von Gefahr“ handeln? Oder hat die Person auch ein Verweigerungsrecht ohne mit Konsequenzen zu rechnen?
Wie sieht hier die Rechtslage aus ?

Danke und
Liebe Grüße

Jasmin

Nun meine Frage dazu.
Ist die Person verpflichtet den Führerschien sowie
Autoschlüssel an die Polizisten zu übergeben, da diese zur
„Abwehr von Gefahr“ handeln?

dass es sich vorliegend um eine gefahrenabwehrmaßnahme handelt, da zumindest aus verständiger sicht eines polizeibeamten eine konkrete gefahr für sich bzw. andere bestand, durften führerschein und autoschlüssel sichergestellt werden, z.b.art. 25f. baypag.

Oder hat die Person auch ein
Verweigerungsrecht ohne mit Konsequenzen zu rechnen?

natürlich kann man versuchen, die herausgabe zu verweigern. dann erfolgt der unmittelbare zwang, den man hierzu spüren bekommt:

Wie sieht hier die Rechtslage aus ?

ziemlich eindeutig.

dankeschön!

Wie sieht hier die Rechtslage aus ?

ziemlich eindeutig.

Danke.

Nun meine Frage dazu.
Ist die Person verpflichtet den Führerschien sowie
Autoschlüssel an die Polizisten zu übergeben, da diese zur
„Abwehr von Gefahr“ handeln?

dass es sich vorliegend um eine gefahrenabwehrmaßnahme
handelt, da zumindest aus verständiger sicht eines
polizeibeamten eine konkrete gefahr für sich bzw. andere
bestand,

Warum eigentlich?
Geblasen wurde 0,4 - nun wissen wir ja noch nicht, ob es sich um den Atemalkoholgehalt handelte (dann 0,8 Promille im Blut, soweit ich weiß), oder ob das Gerät schon den umgerechneten Blutalkoholwert anzeigte.

Und dann befindet man sich ja im Graubereich zwischen 0,3 und 0,5, bei dem man (ohne Auffälligkeiten gezeigt zu haben) ja sogar weiter- / losfahren dürfte.

Ich halte die Aktion für überzogen. Man weiß ja nicht, wie es im virtuellen Beispiel genau abgelaufen wäre, es kommt ja auch auf den Situation des Antreffens an. Person geht mit Schirm in der Hand vom Auto weg? Person sitzt auf dem Fahrersitz und sucht den Schirm? Das ist schon ein riesiger Unterschied, ob man das als überzogene Machtdemonstration oder als nachvollziehbare Gefahrenabwehr ansehen kann. Zudem der unklare Promille-Wert.

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Warum eigentlich?
Geblasen wurde 0,4 - nun wissen wir ja noch nicht, ob es sich
um den Atemalkoholgehalt handelte (dann 0,8 Promille im Blut,
soweit ich weiß), oder ob das Gerät schon den umgerechneten
Blutalkoholwert anzeigte.

Und dann befindet man sich ja im Graubereich zwischen 0,3 und
0,5, bei dem man (ohne Auffälligkeiten gezeigt zu haben) ja
sogar weiter- / losfahren dürfte.

So kurz nach einem Kneipenbesuch befindet sich der BAK Wert noch im Aufbau, er liegt also sehr wahrscheinlich höher als 0,8‰.

Somit ist das Handeln der Polizei durchaus gerechtfertigt.

Gruß Crack

Warum eigentlich?
Geblasen wurde 0,4 - nun wissen wir ja noch nicht, ob es sich
um den Atemalkoholgehalt handelte (dann 0,8 Promille im Blut,
soweit ich weiß), oder ob das Gerät schon den umgerechneten
Blutalkoholwert anzeigte.

naja, du bist da ein bisschen streng. es geht hier ja nicht um die strafbarkeit, sondern um die gefahrenprävention. es steht fest, dass eine alkoholisierung vorliegt. es ist auch klar, dass die atemkontrollgeräte teilweise fehlerhafte werte aussprucken.
es wäre unverhältnismäßig, den „fahrer“ mit auf die wache zu nehmen und blut abzunehmen. einfacher und damit das mildere mittel ist es, den schein für ein paar stunden sicherzustellen, zumal durch die begleiter sichergestellt werden konnte, dass sonst keine gefahren für den „fahrer“ vorlagen.
das genügt an sich schon für einen eingriff (dieser ist auch geringfügig im vergleich zu einem möglichen unfall).

Ich halte die Aktion für überzogen. Man weiß ja nicht, wie es
im virtuellen Beispiel genau abgelaufen wäre, es kommt ja auch
auf den Situation des Antreffens an. Person geht mit Schirm in
der Hand vom Auto weg? Person sitzt auf dem Fahrersitz und
sucht den Schirm? Das ist schon ein riesiger Unterschied, ob
man das als überzogene Machtdemonstration oder als
nachvollziehbare Gefahrenabwehr ansehen kann. Zudem der
unklare Promille-Wert.

wenn man meint, die maßnahme sei rechtswidrig, steht die gerichtliche überprüfbarkeit offen (fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 I 4 vwgo analog).

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Hallo,

So kurz nach einem Kneipenbesuch befindet sich der BAK Wert
noch im Aufbau, er liegt also sehr wahrscheinlich höher als
0,8‰.

Das habe ich nicht gesagt. Getrunken wurde gegen 12:00-02:00 Uhr , danach wurde Döner gegessen und mit Freunden abgehangen , und gegen 05:00 dann wollt man nach Hause laufen aber leider hat es geregnet …

So kurz nach einem Kneipenbesuch befindet sich der BAK Wert
noch im Aufbau, er liegt also sehr wahrscheinlich höher als
0,8‰.

Das habe ich nicht gesagt.

Hallo.
Das war aber naheliegend und davon mussten auch die Polizisten ausgehen.

Gruß Crack