Hallo,
angenommen jemand ist an einem Samstagabend mit dem Auto zum Kino unterwegs und geht anschließend mit Freunden in die Kneipe / Bar / Club , trinkt 2, 3 oder 4 . Will dann die Kneipe verlassen und es regnet. Jemand läuft zum Auto um einen Regenschirm raus zu nehmen. Jemand würde ca. 10 Minuten Fussweg vom Auto entfernt (1,1km) wohnen und plant diesen, aufgrund des Alkoholkonsums zusammen mit dem Kumpel und der Freundin nach Hause zu laufen.
Nun, just in diesem Augenblick, als man den Schirm aus dem Auto nimmt, hält eine Polizeikontrolle neben dem Auto an und die lieber Herren Polizisten wollen Führerschein Fahrzeugschein etc. sehen und auf Frage ob man etwas getrunken hätte, antwortet man brav mit der Wahrheit. Auf die Frage ob man bereit wäre mit dem Alkoholtester zu schauen wie viel es ist, antwortet man mit „okay“ , nachdem von den Polizisten versichert wurde, dass es keinerlei Nachteile geben wird, da man ja nicht im Auto gefahren ist. Nach dem „Blasen“ ergibt sich ein Wert von 0,4 Promille.
Die Polizei verlangt den Führerschein und den Autoschlüssel aufgrund „Abwehr von Gefahr“ und meint dies würde zur Verwahrung bei der Polizeiwache abgegeben und kann morgen wieder abgeholt werden. Man erklärt den Polizisten, dass man sowieso nicht gefahren wäre und nach Hause laufen wolle, was der noch trockene Schirm in der Hand vielleicht sogar erklären könne. Die Polizisten verlangen trotzdem den Führerschein und Schlüssel des Fahrzeuges und meinten man könne es ja morgen wieder abholen.
Nun meine Frage dazu.
Ist die Person verpflichtet den Führerschien sowie Autoschlüssel an die Polizisten zu übergeben, da diese zur „Abwehr von Gefahr“ handeln? Oder hat die Person auch ein Verweigerungsrecht ohne mit Konsequenzen zu rechnen?
Wie sieht hier die Rechtslage aus ?
Danke und
Liebe Grüße
Jasmin