Polizei will Zugang zur Wohnung, kein Durchsuchungsbeschluss

Hallo,

folgendes fiktives Szenario:

A fährt unter Alkoholeinfluss Auto. Er wird dabei weder in einen Unfall verwickelt noch von der Polizei erwischt. Kurz nach seiner Alkoholfahrt befindet sich A zu Hause und die Polizei erfährt von der Alkoholfahrt, z.B. durch eine Anzeige. Die Polizei fährt nun zu A nach Hause, um erstmal eine Alkoholprobe zu nehmen um diese ggf. später gegen A verwenden zu können.

A, der die Situation bereits bei Erscheinen der Polizei erkennt, öffnet einfach die Tür nicht, reagiert nicht auf das Klingeln. Was kann die Polizei nun tun? Hat sie irgendein Recht, sich gewaltsam Zugang zu der Wohnung zu verschaffen? Wenn sie es tut und es stellt sich im Nachhinein als nicht rechtmäßig heraus, wäre eine Alkoholprobe später verwertbar? Danke

Hi,

das Betreten einer Wohnung erfordert grundsätzlich IMMER eine richterliche Entscheidung (Richtervorbehalt) ausser es liegt „Gefahr im Verzug“ vor zu dem auch die Sicherstellung von Beweismitteln gehört bzw. die Annahme dass Beweismittel zerstört werden könnten wenn die Polizei nicht jetzt sofort einschreitet um diese sicher zu stellen. Da sich Alkohol abbaut wäre hier evtl. Gefahr im Verzug gegeben wenn die Polizei erst dann eine Blutprobe nehmen könnte wenn A sich Stunden später bequemt die Tür zu öffnen. Hierfür würde es aber auch noch auf die Angaben des Anzeigenden ankommen. Sagt der „Der konnte noch nicht mal mehr sprechen!“ ist das Betreten der Wohnung wohl eher gerechtfertigt als „Der hat 2 Bier und einen Schnaps getrunken!“.

So ganz pauschal kann man das daher nicht sagen und bei solchen Fällen kommt es immer sehr auf das gesamte Bild des Einzelfalles an. Die Beamten wären sehr gut beraten hier nicht eigenmächtig zu handeln, sondern den Richter zu befragen. Das geht ja 24/7: http://www.richterverein.de/mhr/mhr102/m10203.htm

Gruss
K

Hallo,

habe gerade folgende Überlegung angestellt!

A fährt unter Alkoholeinfluss Auto.

im Zickzack durch die Straßen. Fast hätte er einen Fußgänger auf dem Bürgersteig überfahren. Augenzeugen berichten „der ist stock besoffen“. Rufen die Polizei mit dem Hinweis „das ist der Uwe aus der Hintergasse 6“ „der fährt öfters so“.

Die Polizei fährt nun zu A nach Hause, um erstmal

zu kontrollieren ob er nicht mit einer Alkoholvergiftung flach liegt.

Alternativ wird vermutet, dass A diese Kapriolen vielleicht noch einmal macht und dann kommt vielleicht auch noch ein Kind unter die Räder.

Muss man hier nicht davon ausgehen, dass Gefahr in Verzug ist ???

Gruß Merger

Hi,

Muss man hier nicht davon ausgehen, dass Gefahr in Verzug ist ???

In dem von Dir geschilderten Fall sehr wahrscheinlich, aber wo steht dass es so war? Vielleicht hat ja auch nur die notorisch griesgrämige Nachbarin angerufen die gesehen hat „wie er aus dem Auto gewankt ist“ obwohl er nur beim Aussteigen gestolpert ist. Sollte allein das etwa das Eindringen von Polizisten in die Wohnung plus Blutentnahme unter Zwang rechtfertigen? Vielleicht noch nachts um 3?

Gruss
K

Hallo Kasi,

Hi,

Muss man hier nicht davon ausgehen, dass Gefahr in Verzug ist ???

In dem von Dir geschilderten Fall sehr wahrscheinlich, aber wo
steht dass es so war?

Du hast natürlich recht - aber die Informationen waren recht dürftig und somit
ist eine Antwort auch nicht möglich.

Um dies beurteilen zu können, müsste mal den tatsächlichen Hergang kennen.

Gruß Merger