Hallo,
folgendes fiktives Szenario:
A fährt unter Alkoholeinfluss Auto. Er wird dabei weder in einen Unfall verwickelt noch von der Polizei erwischt. Kurz nach seiner Alkoholfahrt befindet sich A zu Hause und die Polizei erfährt von der Alkoholfahrt, z.B. durch eine Anzeige. Die Polizei fährt nun zu A nach Hause, um erstmal eine Alkoholprobe zu nehmen um diese ggf. später gegen A verwenden zu können.
A, der die Situation bereits bei Erscheinen der Polizei erkennt, öffnet einfach die Tür nicht, reagiert nicht auf das Klingeln. Was kann die Polizei nun tun? Hat sie irgendein Recht, sich gewaltsam Zugang zu der Wohnung zu verschaffen? Wenn sie es tut und es stellt sich im Nachhinein als nicht rechtmäßig heraus, wäre eine Alkoholprobe später verwertbar? Danke