Du meinst, wenn gegenüber keine Frau liegt, die der Beamte durchs Schlüsselloch anglotzen kann? Dann hat er wohl Pech gehabt.
Tag.
Ein Polizeibeamter leuchtet mit der Taschenlampe durchs Schlüsselloch in die dem zu Verhaftenden gegenüberliegende Wohnung (Das Schloß läßt gar kein Licht durch.).
Ich kann mir schon denken, warum. Aber was, wenn keine gegenüber liegt?
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Hallo,
Dann kann er da nicht reinleuchten. Falls Wurmlöcher eine Rolle spielen, könnte es anders sein.
Grüße
Der zu Verhaftende kann sich umdrehen, dann liegt die Wohnung hinter ihm
Ich habe mich ein wenig MISSVERSTÄNDLICH ausgedrückt (was ich beispielsweise auch anhand der Antworten bzw. anhand des einen nennenswerten ‚Haufens‘ in der Reige der Antworten feststelle). Korrekt: Er leuchtet ans Schlüsselloch. DAS LICHT kommt nur bis zu einer Stelle im Schloß (besser: in der Türe). Das hat mit Reingucken gar nichts zu tun und wie gesagt fällt kein Licht zusätzlich zu dem Licht, das schon in der Wohnung (nicht die des zu Verhaftenden), bevor die sich öffnende Aufzugstür die Polizisten in den Flur ließ, war, rein.
Ach Mensch, Du machst es Dir zu einfach. Dann bräuchte man ja (als Beispiel) Telefonhörer mit Lautsprecher im Mikroende; wenn alles andersrum aufgebaut ist, hörte ja der am anderen Ende der Strippe nichts mehr.
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Ja, aber wenn die so aus dem Häuschen ist, daß ihr beim Anblick eines Polizeiausweises der Riemen des BHs reißt, ist das Interessante auch im Dunkeln zu sehen.
Zwar bekommt der Verhaftete nur den Ausweis zu sehen, aber einige Beamte müssen ihn vielleicht als Fetisch koronarisier-bratknacksen.
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