Polizeikontrolle

heute war herrliches Wetter und um Sonne zu tanken und was für die Fitness zu tun bin ich mit freien Oberkörper gelaufen. Ich bin von 2 Polizeiwagen gestoppt worden und mir wurde in einem herrischen Tonfall gesagt das das doch sehr martialisch aussieht (ich hatte auch eine Sonnenbrille auf) und ich sollte das doch bitte zuhause machen, weil die Leute sonst Angst bekommen. Das sei doch nicht normal. (ich bin etwas muskulös) Ich hab gedacht ich bin im falschen Film. Nackt laufen wäre ja glaube ich eine Ordnungswidrigkeit aber freier Oberkörper? Wer kennt sich aus?

mit fällt ad hoc auch kein delikt ein…vermutlich neid:wink: und ich kann mich nur wiederholen! Fragt doch einfach den Polizisten, wo das problem ist…notfalls mit rechtsgrundlagen…dann dauert die maßnahme aber meistens länger, weil erst nachgeschaut werden muss…denn letztlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist:wink:

In Deutschland stellt das keine Ordnungswidrigkeit dar.
Wie das in der Schweiz ist, kann ich nicht beurteilen.

Was ich da von ihnen so lese, kann ich nichts verwerfliches erkennen.

Hallo Torsten, bei mir herrscht diesbezüglich vollkommenes Unverständnis. Ich könnte mir vorstellen, wenn man das bei einem Gottesdienst im Freien macht, dann könnte man daran Anstoß nehmen. Ansonsten nicht. Nackter männlicher Oberkörper ist nicht anstößig. Du hättest mal nach der Rechtsgrundlage fragen sollen. das wäre dann sicher interessant geworden, weil der Kollege das dann auch nicht gewußt hätte.
Gruß KL

vielen Dank für die Antwort

vielen Dank für die Antwort
.

vielen Dank für die Antwort

vielen Dank für die Antwort