Hallo Leute,
es dreht sich um den folgenden Sachverhalt.
Ein junger Mann wird am Wochenende in Bayern angehalten, allgemeine Verkehrskontrolle. Nachdem der Polizist den Führerschein und Fahrzeugschein sehen will, weist der junge Mann ihn vor. Nach kurzer Überprüfung der 2 Beamten bittet er den Mann auszusteigen.
Der Polizist sagt " Mit 22 Jahren sind sie in einem Alter, da hat man bereits einige Dinge ausprobiert, dazu gehört auch der Konsum von Drogen, waren sie in der Vergangenheit in deiner Jointrunde dabei ? "
( Hier stellt sich meine erste Frage: Nutzt er bei Bejahung als hinreichenden Verdacht bestimmte Tests durchzuführen, verschleiert dies aber eher als Masche ? )
Der Mann entgegnet mit einem Nein. Auch ein in das Augen leuchten und Alkoholtest, sowie Urintest verweigert er. Der Beamte meint, das dies ziemlich auffällig sei, sich nicht einmal in die Augen leuchten zu lassen. Trotzdem widersagt der Junge Mann jegliche Untersuchungen.
Nachdem die zwei Polizisten sich ins Auto setzen und nach 10 Minuten wiederkommen, sagen sie folgendes " Also das ganze ist nicht astrein, sie lassen sich nicht einmal in die Augen leuchten um ihre Pupillenreaktion zu testen, wir wollen sie mitnehmen und einen Bluttest durchführen, sie haben rote,glasige Augen, nach Alkohol riechen sie zwar nicht "
( Zweite Frage: Ich weiss, das man nach 21 Uhr in Bayern als Polizist keinen Staatsanwalt anrufen muss, der dies erlaubt, ist das aber rechtens? Also muss die Polizei auch bei Selbstentscheidung über den Bluttest fundierte Beweise liefern für dieße Maßnahme ? )
der Beamte sagt noch " Aber den Bluttest müssen sie selber bezahlen und dürfen das Auto bis zum Ergebnis nicht weiter fahren "
( Dritte Frage: ist das wirklich so ? )
Nachdem der junge Mann den Bluttest als unangebracht bezeichnet, gehen die Beamten nochmals ins Auto, steigen kurz danach wieder aus und wünschen noch einen schönen Abend.
vielen Dank schon im vorraus für die Antworten