Polizeikontrolle Bayern

Hallo Leute,
es dreht sich um den folgenden Sachverhalt.

Ein junger Mann wird am Wochenende in Bayern angehalten, allgemeine Verkehrskontrolle. Nachdem der Polizist den Führerschein und Fahrzeugschein sehen will, weist der junge Mann ihn vor. Nach kurzer Überprüfung der 2 Beamten bittet er den Mann auszusteigen.

Der Polizist sagt " Mit 22 Jahren sind sie in einem Alter, da hat man bereits einige Dinge ausprobiert, dazu gehört auch der Konsum von Drogen, waren sie in der Vergangenheit in deiner Jointrunde dabei ? "

( Hier stellt sich meine erste Frage: Nutzt er bei Bejahung als hinreichenden Verdacht bestimmte Tests durchzuführen, verschleiert dies aber eher als Masche ? )

Der Mann entgegnet mit einem Nein. Auch ein in das Augen leuchten und Alkoholtest, sowie Urintest verweigert er. Der Beamte meint, das dies ziemlich auffällig sei, sich nicht einmal in die Augen leuchten zu lassen. Trotzdem widersagt der Junge Mann jegliche Untersuchungen.

Nachdem die zwei Polizisten sich ins Auto setzen und nach 10 Minuten wiederkommen, sagen sie folgendes " Also das ganze ist nicht astrein, sie lassen sich nicht einmal in die Augen leuchten um ihre Pupillenreaktion zu testen, wir wollen sie mitnehmen und einen Bluttest durchführen, sie haben rote,glasige Augen, nach Alkohol riechen sie zwar nicht "

( Zweite Frage: Ich weiss, das man nach 21 Uhr in Bayern als Polizist keinen Staatsanwalt anrufen muss, der dies erlaubt, ist das aber rechtens? Also muss die Polizei auch bei Selbstentscheidung über den Bluttest fundierte Beweise liefern für dieße Maßnahme ? )

der Beamte sagt noch " Aber den Bluttest müssen sie selber bezahlen und dürfen das Auto bis zum Ergebnis nicht weiter fahren "

( Dritte Frage: ist das wirklich so ? )

Nachdem der junge Mann den Bluttest als unangebracht bezeichnet, gehen die Beamten nochmals ins Auto, steigen kurz danach wieder aus und wünschen noch einen schönen Abend.

vielen Dank schon im vorraus für die Antworten :smile:

Hi,

Hier stellt sich meine erste Frage: Nutzt er bei Bejahung als hinreichenden Verdacht bestimmte Tests durchzuführen, verschleiert dies aber eher als Masche ?

So sieht das aus. Mit einem „Ja, also einen Joint habe ich schon mal geraucht“ bekommt er eher eine richterliche Anordnung zur Blutentnahme als mit einem „Ich…? Niemals!“.

Ich weiss, das man nach 21 Uhr in Bayern als Polizist keinen Staatsanwalt anrufen muss, der dies erlaubt, ist das aber rechtens?

Da sagt §81 StPO aber was ganz anderes: „(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.“

„Gefahr im Verzug“ ist bei einem jungen Mann der nüchtern und nicht offensichtlich unter Drogen steht wohl kaum gegeben. Siehe auch http://www.verkehrslexikon.de/Module/Blutprobe_ohne_…

Nachdem der junge Mann den Bluttest als unangebracht bezeichnet, gehen die Beamten nochmals ins Auto, steigen kurz danach wieder aus und wünschen noch einen schönen Abend.

Dann haben die Beamten wohl gemerkt dass sie mit ihren Äußerungen auf GANZ dünnem Eis gestanden haben und haben es vorgezogen selbiges trockenen Fußes wieder zu verlassen.

Gruss
K

Dann haben die Beamten wohl gemerkt dass sie mit ihren
Äußerungen auf GANZ dünnem Eis gestanden haben und haben es
vorgezogen selbiges trockenen Fußes wieder zu verlassen.

Was vielleicht auch die richtige Entscheidung war, allerdings ist es in der Regel so das in vergleichbaren Situationen die Blutentnahme durchgezogen wird - auch wenn sich der Verdacht dann als unbegründet herausstellt.
Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen ob er bei einer Kontrolle in derartige Tests einwilligt oder nicht, teilweise fühlt sich der Eine oder Andere dadurch auch persönlich angegriffen und benachteiligt. Letztendlich ist es aber ein probates Mittel einen möglichen Missbrauch aufzudecken was ja im Sinne der Allgemeinheit ist. Und wer nichts zu befürchten hat erspart sich dadurch eine zeitraubende und kostenintensive Prozedur.

Gruß Crack

1 Like

Und wer nichts zu befürchten hat

Au weia…das „Ich hab nichts zu verbergen“-Totschlagargument…

Gerade wenn ich „nichts zu befürchten“ habe, warum sollte ich mich dann so einem Prozedere unterziehen? Hierzulande gilt die Unschuldvermutung - ich muß also nicht beweisen, daß ich „nichts zu befürchten“ habe.

erspart sich dadurch eine zeitraubende und
kostenintensive Prozedur.

Sich? Du, mit seinen Steuern hat der Fahrer das schon bezahlt.
Und die Polizisten kriegen Rüffel von ihren Vorgesetzen, wenn sie mit einem offenbar völlig nüchternen Fahrer die Maschinerie des Bluttests in Gang setzen und damit der Staatskasse immense Kosten für nichts und wieder nichts bescheren.

Die vorige Antwort war also völlig richtig - die Polizisten wollten pokern, haben geblufft mit der Androhung des Bluttests - aber verloren, als der Fahrer die Karten sehen wollte.

Gruß
Christian

2 Like

Danke für die schnellen Antworten :smile:

Ich meinte damit, das scheinbar seit 2009 nur in Bayern die Polizei täglich nur von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr einen Staatsanwalt anrufen müssen, wenn sie einen Bluttest durchführen wollen, alles was außerhalb dieser Zeit liegt, wäre die Polizei befugt, einen Bluttest anzuordnen ( So die Aussagen des Polizisten )

Was ich mich noch Frage, wenn der Beamte dann ein komplett nüchternes und drogenfreies Ergebnis bekommt, hat man dann danach wirklich Chancen etwas gegen diese unnötige Maßnahme zu tun oder werden in der Regel genügend Beweise „erdacht“, damit man aus der Sache fein raus is ?

Gruß
Jens

1 Like

Hallo,

der Beamte sagt noch " Aber den Bluttest müssen sie selber
bezahlen

Völliger Humbug. Solange der Bluttest keine „illegalen“ Werte zeigt, werden die Kosten nicht vom Untersuchten getragen.
http://www.kanzlei-nierenz.de/was-man-in-der-verkehr…

Sollten die Beamten bei Willi Brause einen unzulässigen Blutalkoholwert nachweisen, wird gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet. Die Kosten für Blutuntersuchung muss immer derjenige bezahlen, der im Unrecht ist. Sollte also bei Willi Brause eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 Promille nachgewiesen werden, müsste er die Kosten des Verfahrens und die Strafe hierfür bezahlen. Liegt die Blutalkoholkonzentration unterhalb dieses Wertes, trägt diese Kosten immer der Staat. Insgesamt belaufen sich die Kosten hierfür auf bis zu 500 € zzgl. der Strafe.

Gruß
vdmaster

…oder werden in der Regel genügend Beweise „erdacht“, damit man aus der Sache fein raus ist?

Dem Richter oder Staatsanwalt passiert definitiv nichts; dem Polizisten erst dann, wenn seine Dienststelle bemerkt, dass er vermehrt unnötige Kosten verursacht. Der Anschiss dafür dürfte sich aber in Grenzen halten…

Dem Richter oder Staatsanwalt kann man noch nichteinmal wegen der Körperverletzung (Spritze, Loch) an die Karre pissen, selbst wenn das Ergebnis negativ ausfällt; warum das so ist, weiß ich nicht…

Gruß _unplugged

Und wer nichts zu befürchten hat

Au weia…das „Ich hab nichts zu
verbergen“-Totschlagargument…

Wechsle doch mal kurz mit mir die Seiten.
Wenn ich Polizist wäre und mir entgegnet jemand: Nein, das will ich nicht., dann weiß ich zuerst einmal das er nur seine Rechte nutzt. Aber dann hake ich auch nach, denn jemand der unter Drogeneinfluss steht würde genau das sagen und diesen Test verweigern.
Hier ging es schief für die Polizei - kein begründeter Verdacht. Was aber haben die Beamten in Deinen Augen falsch gemacht wenn sie doch nur ihren Auftrag erfüllt haben?
Wie würde das wohl sonst in der Praxis aussehen wenn jeder nur diesen Satz zu sagen hätte und die Polizei würde ihm dann eine gute Weiterfahrt wünschen?

Gerade wenn ich „nichts zu befürchten“ habe, warum sollte ich
mich dann so einem Prozedere unterziehen? Hierzulande gilt die
Unschuldvermutung - ich muß also nicht beweisen, daß ich
„nichts zu befürchten“ habe.

Richtig. Wenn man aber gegen mich einen Verdacht erhebt ist es der unkomplizierteste und schnellste Weg diesen durch einen kurzen Wisch- oder Pinkeltest auszuräumen. Tut Dir dabei etwas weh? Mir nicht, außer man hat grundlegend schon ein gespaltenes Verhältnis zu den Gesetzen dieses Staates.
Solltest Du auf Polizeitaxi, Warten auf den Arzt und einen kleinen Stich mit der Nadel stehen was dann wahrscheinlich 1-2 Stunden in Anspruch nimmt, dann kann man Deine Ansicht womöglich nachvollziehen.

erspart sich dadurch eine zeitraubende und
kostenintensive Prozedur.

Sich? Du, mit seinen Steuern hat der Fahrer das schon bezahlt.

Was hat er der Fahrer mit seinen Steuern bezahlt?
Die Kontrolle? Den Schnelltest? Die Blutentnahme? Was meinst Du?

Und die Polizisten kriegen Rüffel von ihren Vorgesetzen, wenn
sie mit einem offenbar völlig nüchternen Fahrer die
Maschinerie des Bluttests in Gang setzen und damit der
Staatskasse immense Kosten für nichts und wieder nichts
bescheren.

Du bist jetzt schon wieder bei den Polizisten, ich schrieb von Zeitersparnis durch Kooperation für den Fahrer. Und, die Polizei hat hier doch nichts verkehrt gemacht. Wenn doch, was war das?

Die vorige Antwort war also völlig richtig - die Polizisten
wollten pokern, haben geblufft mit der Androhung des Bluttests

  • aber verloren, als der Fahrer die Karten sehen wollte.

In welchem Teil meines Kommentars habe ich diese Antwort angezweifelt?
Richtig lesen und erst dann erregen wenn es begründet ist…

Gruß Crack

2 Like

Aber dann hake ich auch nach, denn jemand der
unter Drogeneinfluss steht würde genau das sagen und diesen
Test verweigern.

Daraus folgt ja wieder, daß man sich in den Augen der Polizei *immer* verdächtig macht, wenn man sein Recht wahrnehmen will - ob nun begründet oder nicht.

Was aber haben die Beamten in Deinen Augen falsch
gemacht wenn sie doch nur ihren Auftrag erfüllt haben?

Überhaupt nichts.
Sie haben alle Möglichkeiten ausgelotet, die ihnen geboten wird - dazu gehört eben auch bluffen.

Wie würde das wohl sonst in der Praxis aussehen wenn jeder nur
diesen Satz zu sagen hätte und die Polizei würde ihm dann eine
gute Weiterfahrt wünschen?

Ja nu, die machen ihren Job meistens nicht das erste Mal und erkennen üblicherweise sehr gut, ob jemand unter dem Einfluß irgendwelcher Mittel steht.
Und in zweifelhaften Situationen wie hier müssen sie abwägen, ob sie die Blutentnahme-Maschinerie in Gang setzen oder eben nicht - wenn der Test positiv ist, lagen sie richtig und werden gelobt, war er negativ, werden sie gerüffelt.
Soviel Menschenverstand erwarte ich von Staatsbediensteten, die auf die Bevölkerung „losgelassen“ werden.

Richtig. Wenn man aber gegen mich einen Verdacht erhebt…

Nicht, wenn der Verdacht durch *nichts* begründet ist. Durchs Verhalten nicht und auch durch die eigene Aussage nicht.

Tut Dir dabei etwas weh? Mir nicht

Wir drehen uns im Kreis. Du landest wieder beim „Ich hab doch nichts zu verbergen.“
Habe ich auch nicht in diesem Fall - aber ich habe nicht zu beweisen, daß dem so ist bzw. beim Beweis mitzuhelfen.

Die Kontrolle? Den Schnelltest? Die Blutentnahme? Was meinst
Du?

Alles, was damit zu tun hat, neben dem Salär der Polizisten: Die Arbeitszeit vom Arzt und die Testkosten werden dem Land in Rechnung gestellt werden, welches diese Kosten aus Steuermitteln begleicht.

Wenn doch, was war das?

In diesem Fall eben nichts, sag ich doch.
Hätten sie erst, wenn die Person bar jedes Verdachtes zu einem Bluttest gezwungen hätten.

Richtig lesen und erst dann erregen wenn es begründet ist…

Wir kommen in diesem Fall auf das gleiche Ergebnis, nehmen aber völlig unterschiedliche Wege mit unterschiedlichen Ansichten, daher die Reiberei.

Gruß
Christian