Polizeiliche Vorladung: Zeugen erlaubt ?

Hallo!

Ich ging von dem Fall aus dass, falls jmd. nachweislich
wirklich nichts verbrochen hat, es dann auch kein Beamter
schafft (schaffen dürfte) daraus ein Delikt zu stricken.

Oh ja das geht schon. Ist sicherlich nicht der Normalfall (Gott sei Dank), aber es geht und das hat es auch schon gegeben (man google im Internet zum Mordfall Monika Deubler und den ersten Prozess gegen Peter Heidegger, der 8 Jahre (mittlerweile erwiesenermaßen) unschuldig auf Grund dubioser Polizeiermittlungen und merkwürdig entstandenen und im Verfahren widerrufener Geständnisse verurteilt wurde - da gab es den klassischen Effekt: im Polizeiprotokoll stand ein Geständnis - daher Schuldspruch und den Rest hat niemand mehr interessiert)

Gruß
Tom

Hallo!

Noch eine Ergänzung: das Geständnis Heideggers vor der Polizei hat er nach meiner Erinnerung (ich hab beim Wiederaufnahmeverfahren zugesehen) nach 20-Stündiger „Befragung“ durch die Kriminalpolizei abgelegt…

Also das ist zwar jetzt ein Einzelfall, aber hier gilt jedenfalls für mich: principiis obsta

Gruß
Tom

wie Zynisch kann ein Mensch denn sein?
Hi Marion,

Zitat:
Ich sehe daher keine wirkliche Möglichkeit, jmd. Worte in den Mund
zu legen. Gewisse Fragen verunsichern vielleicht. Aber wenn man
die Wahrheit sagt, kann doch nichts wirklich schlimmes geschehen.

Wenn diese Aussage richtig wäre, gäbe es nicht einen zu unrecht Verurteilten. Ergo: gibt es weltweit auch nur einen zu unrecht Verurteilten (welcher die Wahrheit gesagt hat), so ist diese Aussage nicht haltbar.

I. d. R. lese ich mir die AGB aufmerksam durch. Bei
Versicherungen wird es mühsamund schwierig. Vielen Bedingungen
kann man ohnehin nicht entgehen, wenn man das Produkt/Vertrag
möchte. Auch streite ich nicht ab, dass es Nichtjuristen oft
nicht möglich ist, die Tragweite gewisser Klauseln zu
beurteilen.
Und jetzt muss ich leider auch dir unterstellen, dass du dich
da verutlich nicht ausnehmen kannst.

Du musst mir garnichts unterstellen, aber Du möchtest das vielleicht. Ob ich mich ausnehme tut aber garnichts zur Sache.

Ich kann mich aber dennoch insofern in ‚Sicherheit‘ wiegen,
dass sittenwidrige, arglistige, unwirksame Klauseln rechtlich
nicht greifen. Im Streitfall habe ich also in ‚grob
unbilligen‘ Fällen gute Karten.

Es gibt einen Unterschied zwischen „gute Karten haben“ und immer Recht bekommen wie Du es postulierst. Es geht auch nicht zwangsläufig um bewusst arglistige Formulierungen, sondern durchaus auch um unbewusst unklare Formulierungen, welche am Ende Auslegungssache sind (ein weites Feld in der Rechtssprechung) und somit das Risiko falscher Auslegung unterliegen.

Wetten, dass es schwer ist, Menschen zu finden, welche in der
ungewohnten bis beängstigenden Umgebung einer Amtstube dem
drängenden Beamten mehrfach die Wortwahl verbessern?

Richtig. Aber das heißt ja nicht zwingend, dass dies auf mich
zutrifft :-

Glückwunsch zu dieser Aussage!

Für die Naivität eines 08/15 Bürgers, der der Belehrung nicht
zuhört und keine Courage hat, seine Rechte zu nutzen fühle ich
mich nicht verantwortlich.

Der Gipfel des Zynismus und des Unverständnisses.
Kommunikationsprobleme haben nicht zwangsläufig damit zu tun, dass der Empfänger nicht zuhört oder keine Courage hat. Es kann z.B. auch sein dass der Sender Fehler macht oder die Wortwahl unklar ist. Wenn ich Dir beispielsweise etwas von einem Dienstleistungsvertrag erzähle, so kenne ich ziemlich genau die Relevanz dieses Wortes. Wenn Du als Empfänger dieses Wissen nicht hast ist das Risiko gross, das du das mit einem anderen Begriff, welcher dir bekannt ist gleichsetzt und wir können locker ein paar Minuten nebeneinander herreden, ohne uns darüber bewusst zu sein.

Du scheinst mir in sehr einfachen Schubladen zu denken, keine gute Voraussetzung dafür, andere zu beraten…

Gruß

zaph

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Soweit ich weiß, kann man einen Anwalt hinzuziehen,
wenn man vorgeladen ist (ja,ich weiß, daß man da nicht
zwingend hin muss).

Nein, nicht unbedingt. Nur, wenn der Ermittler zustimmt.

Hallo!

Eine kurze Nachfrage von mir ( mal wieder :wink: )

Worauf beziehst du dich mit deiner Antwort („Nein, nicht unbedingt. Nur, wenn der Ermittler zustimmt.“) genau? Auf den Satz „Soweit ich weiß, kann man einen Anwalt hinzuziehen, wenn man vorgeladen ist“, oder auf auf das, was der Fragende in Klammern hinzugefügt hat „(ja,ich weiß, dass man da nicht zwingend hin muss)“?
Ich meine, dass macht einen Unterschied:
Dann hat man als Zeuge kein Recht, einen Anwalt mitzubingen, wenn der Polizist nicht zustimmt?
Oder:
Braucht man der Vorladung der Polizei als Zeuge nur dann nicht folgen, wenn die zustimmen?
(Ich dachte auch immer, dass man als Zeuge da nicht hin muss bzw nicht aussagen braucht… Erst beim Staatsanwalt/Gericht. Ob es nun sinnvoll oder klug ist, als Zeuge bei der Polizei nicht zu erscheinen, sei mal dahingestellt.)
Wo ist das geregelt?

Danke für die Klarstellung.

(Oder stand ich beim lesen Deiner Antwort total auf dem Schlauch?)

Viele Güße, i.

Soweit ich weiß, kann man einen Anwalt hinzuziehen,
wenn man vorgeladen ist (ja,ich weiß, daß man da nicht
zwingend hin muss).

Nein, nicht unbedingt. Nur, wenn der Ermittler zustimmt.

Dann hat man als Zeuge kein Recht, einen Anwalt mitzubingen,
wenn der Polizist nicht zustimmt?

So sieht’s aus.

Braucht man der Vorladung der Polizei als Zeuge nur dann nicht
folgen, wenn die zustimmen?

Nein nein, einer Vorladung der Polizei muss niemand folgen, ob die wollen oder nicht…

Wo ist das geregelt?

Naja, es ist eher _nicht_ geregelt, _dass_ man erscheinen _müsste_, also _muss_ man nicht. Es gibt aber spezielle Ausnahmen, die idR das Polizeigesetz des jew. Bundeslandes regelt. Hier aus NRW:

"§ 10
Vorladung

(3) Leistet eine betroffene Person der Vorladung ohne hinreichenden Grund keine Folge, so
kann sie zwangsweise durchgesetzt werden,
1. wenn die Angaben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben
oder Freiheit einer Person erforderlich sind,
2. zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen.
Die zwangsweise Vorführung darf nur auf Grund richterlicher Anordnung erfolgen, es sei
denn, dass Gefahr im Verzug vorliegt. "

Gruß,

Malte

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owt

Halt - Fehler!

Wo ist das geregelt?

Naja, es ist eher _nicht_ geregelt, _dass_ man erscheinen
_müsste_, also _muss_ man nicht. Es gibt aber spezielle
Ausnahmen, die idR das Polizeigesetz des jew. Bundeslandes
regelt. Hier aus NRW:

"§ 10
Vorladung

(3) Leistet eine betroffene Person der Vorladung ohne
hinreichenden Grund keine Folge, so
kann sie zwangsweise durchgesetzt werden,
1. wenn die Angaben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben
oder Freiheit einer Person erforderlich sind,
2. zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen.
Die zwangsweise Vorführung darf nur auf Grund richterlicher
Anordnung erfolgen, es sei
denn, dass Gefahr im Verzug vorliegt. "

Gruß,

Malte

Hallo Malte,
hier bist Du auf dem „Holzweg“. Die Erscheinungspflicht von Zeugen im Strafverfahren ist im § 161a StPO geregelt. Und der legt fest, dass der Zeuge bzw. Sachverständige vor StA un Gericht zu erscheinen hat. Da für die Vorladung zur Polizei keine Erscheinenspflicht geregelt ist(leider), besteht eben auch keine.
Das von Dir zitierte Polizeirecht regelt die Fälle der Gefahrenabwehr.
Das hat nix mit dem Strafverfahren zu tun.
Dachsgruß

hallo an alle,

auffallend ist, dass du JEDESMAL, wenn auch nur eine
kleinigkeit gegen die polizei vorgebracht wird, du das immer
zu rechtfertigen meinen musst.

Selbst wenn das stimmen würde hat „BigJohn“ immernoch nicht verstanden, dass ich in diesem threat eine „Metadiskussion“ angefangen hab - also gar nichts zum eigentlichen thema geschrieben habe… aber seis drum, sowas lernt man am stammtisch…

dem kann man wohl nur zustimmen!

Hast Du anscheinend auch nicht begriffen…

diese eigenschaft von „DM“ finde ich mittlerweile lästig und
anstrengend.

Das tut mir furchtbar leid, aber ich hab eine ganz einfache Lösung für Dich:

Lies meine Artikel nicht - dann ist es weder lästig noch anstrengend für Dich…
Und noch ein kleiner Tip: Das ist nicht das wahre Leben, kann also eigentlich nicht wirklich lästig und anstrengend werden…

grüße!
(wofür sich „DM“ wohl immer zu fein zu sein scheint)

Total wichtig in einem anonymen Internetforum! Das verleiht dem ganzen eine persönliche Note, damit Menschen die das alles total ganz unheimlich sehr ernst nehmen sich nicht so anonymisiert fühlen - oder was???

Also ich grüsse noch meine Omi und alle die mch kennen und alle die gern von mir gegrüsst sein wollen…

DM

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MOD: Und gut is
So… ich habs mir lange genug angesehen und auch wenn ich selten genug der Meinung von DM bin, so kann ich in seiner Argumentation zu DIESEM Fall keinerlei Fehler entdecken, und schon gar keinen der hier diese persönliche Ebene rechtfertigen würde.

Nachdem die Nettigkeiten alle verteilt sind, mache ich den Teil mal dicht.

Gruss Ivo

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