Hallo!
aber vielleicht solltest du aber mal über deine vorurteile
nachdenken, ich bezweifle stark, dass jeder polizist dort
draußen nur danach trachtet dir (und deiner schwiegermutter)
zu schaden, indem er dir worte in den mund legt.
Nein, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich behaupte auch nicht, dass Polizisten ständig vorsätzlich irgendetwas falsch protokollieren wollen. Das kann vollkommen unterschiedliche Gründe haben, warum die Protokollierung nicht richtig ist, da muss gar kein böser Wille dahinter stehen.
Es enspricht aber auch meiner Erfahrung (und ich nehme mal an der Erfahrung ziemlich eines jeden Rechtsanwaltes), dass man bei Polizeiprotokollen höllisch aufpassen muss, was da drinnen steht, weil einem tatsächlich Wörter in den Mund gelegt werden, die man so zumindest nicht gemeint hat (wenn man sie schon so gesagt haben sollte).
Mir ist nicht nur einmal folgender Fall untergekommen, da steht dann im Protokoll: Der Verdächtige benötigt keinen Dolmetscher […] er gibt freiwillig an: ich habe am 5.5.2006 eine fremde bewegliche Sache, nämlich einen Laptop im Wert von 1000,- € im…mit dem Vorsatz weggenommen, mich durch dessen Zueignung unrechtmäßig zu bereichern.
Nun so redet kein Nichtjurist, geschweige denn, dass er versteht was damit gemeint ist. Der Betroffene benötigte natürlich einen Dolmetscher, da sein Deutsch höchstens für die Verständigung auf Baustellen ausreichte. Ich habe ihn gefragt, wie er zu dieser Aussage kommt, worauf er mir antwortete, dass ihm der Polizist gesagt habe, dass das so gehört. Was da drinnen steht, habe er nicht verstanden, dem Beamten habe er aber vertraut.
Was war der Hintergrund? - der Beschuldigte wollte voll geständig sein und hat bei der Polizei ausgepackt. Der Polizist wollte ihm helfen und hat deswegen das Protokoll so formuliert, dass die Verantwortung überhaus korrekt geständig ist. Objektiv gesehen ist die Protokollierung aber nicht in Ordnung und eigentlich nichts wert. Das war so ein Praxisbeispiel, das mir natürlich als Verteidiger recht war. Umgekehrt gibt es das aber eben auch.
Der Ratschlag, bei der Polizei als Verdächtiger vor Rücksprache mit einem Verteidiger stets die Aussage zu verweigern kommt ja nicht von ungefähr.
Gruß
Tom