Polizeiliche Vorladung: Zeugen erlaubt ?

Hallo!
Meine Schwiegermutter hat eine polizeiliche Vorladung erhalten. Da ich selbst früher auch schonmal bei den „Grünen“ zu einer Aussage antanzen durfte, weiß ich, daß einige Polizisten sich die Arbeit so leicht wie möglich machen wollen und den Zeugen ganz gerne mal Worte in den Mund legen. Da meine Schwiegermutter in dem Bereich, um den es geht, ziemlich unbedarft ist, fürchte ich, daß sie da schnell in was verwickelt wird, was nicht wahr ist. Soweit ich weiß, kann man einen Anwalt hinzuziehen, wenn man vorgeladen ist (ja,ich weiß daß man da nicht zwingend hin muss). Aber:Kann auch ein naher Angehöriger quasi als Zeuge der Vernehmung beiwohnen ?

Marco

Hallo!

Soweit ich weiß, kann man einen Anwalt hinzuziehen,
wenn man vorgeladen ist (ja,ich weiß daß man da nicht
zwingend hin muss).

Nein, nicht unbedingt. Nur, wenn der Ermittler zustimmt.

Aber:Kann auch ein naher
Angehöriger quasi als Zeuge der Vernehmung beiwohnen ?

Nur, wenn der Ermittler zustimmt. Vorher freundlich fragen
dürfte hilfreich sein.

.m

moin,

malte hat ja bereits deine fragen richtig beantwortet, dazu brauche ich nichts zu ergänzen.

aber vielleicht solltest du aber mal über deine vorurteile nachdenken, ich bezweifle stark, dass jeder polizist dort draußen nur danach trachtet dir (und deiner schwiegermutter) zu schaden, indem er dir worte in den mund legt.

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Tja…leider haben sich meine Vorurteile bestätigt. Der KOK,der dort die Vernehmung durchführte (sie und mich), versuchte gezielt mit Unwahrheiten ein Zugeständnis zu erreichen. Ich hab mich seit Erhalt der Vorladung täglich längere Zeit mit der Gesetzeslage beschäftigt und musste während der Vernehmung mehrmals bemerken, daß dort gezielt die Paragraphen so interpretiert wurden, daß sich ein unbedarfter Beschuldigter schon fast genötigt fühlen würde, irgendwas zuzugeben, was nicht der Wahrheit entspricht.
Wieso ich so eine negative Meinung über einige unserer Ordnungshüter habe, kann ich auch erzählen:Ich durfte vor einigen Jahren schonmal eine Aussage machen. Dabei wurde mir vorgeworfen, gegen das Pflichtversicherungsgesetz (heißt das so ?) verstoßen zu haben.Ich soll 1 Tag lang keine Haftpflichtversicherung für meinen PKW gehabt haben. Natürlich war das nicht so,daß ich sowas gemacht habe, sondern es war lediglich eine kleine Panne während des Wechsels meiner PKW-Versicherung: Versicherungsvertrag 1 endete an jenem Tag, Versicherungsvertrag 2 begann am selben. Nur muss es da wohl ´ne Panne in der Zulassungsstelle gegeben haben und mein Name wurde als „nicht versichert“ ausgespuckt. Belegen konnte ich das durch die Abmeldebescheinigung der einen und die Versicherungspolice der anderen Versicherung. Seltsamerweise fiel es dem vernehmenden Beamten schwer, das zu glauben. Der wollte mir allen Ernstes einreden, ich sei absichtlich unversichert gewesen, um den Versicherungsbeitrag für diesen 1 Tag zu sparen und wollte mich zu so einer Aussage bewegen. Weiß Gott, was sie davon haben. Verstehst du jetzt, wieso ich auch dann nicht gut auf die Brüder zu sprechen bin ?

Marco

aber vielleicht solltest du aber mal über deine vorurteile
nachdenken, ich bezweifle stark, dass jeder polizist dort
draußen nur danach trachtet dir (und deiner schwiegermutter)
zu schaden, indem er dir worte in den mund legt.

Verstehst du jetzt, wieso ich
auch dann nicht gut auf die Brüder zu sprechen bin ?

Marco

ehrlich gesagt nein. wenn das alles genau so abgelaufen ist, würde ich verstehen, dass du nicht gut auf den speziellen beamten zu sprechen bist. was alle anderen dafür können ist mir schleierhaft.
aber wenn dir ein italiener mal ne schlechte pizza serviert, sind wahrscheinlich alle italiener doof.

das es die arbeit der polizei ist die wahrheit zu erforschen, brauche ich dir wohl nicht zu erklären. wenn ein polizeibeamter keine kritischen nachfragen stellt, sondern immer es sofort glaubt, wenn jemand seine unschuld beteuert, würde es wohl um die gerechtigkeit schlecht bestellt sein.

gruß,

jörn

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hallo,

zwei dinge fallen mir da spontan ein:

  1. welche persönlichen erfahungen jemand gemacht hat, weißt du doch gar nicht. (vielleicht könnte daher eine gewisse vorsicht herrühen.)

ich bezweifle stark, dass jeder polizist dort
draußen nur danach trachtet dir (und deiner schwiegermutter)
zu schaden, indem er dir worte in den mund legt.

ich denke, solche äußerungen sind an deinem stammtisch besser aufgehoben.

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Ich versteh schon, daß man wegen schlechten Erfahrungen nicht alle Beamten über einen Kamm scheren kann. Aber um noch mal auf den geschilderten Fall mit der Versicherung zurückgekommen. Wenn ich mit offiziellen Dokumenten belegen kann, was los war und daß ich nicht an dem einen vermeindlich unversicherten Tag Schuld bin, kommt mir doch die Galle hoch, wenn mich der Beamte doch in eine andere Richtung zwängen will. Und wenn ich die Erlebnisse vom Montag hinzuziehe muss ich sagen, daß da der Eindruck entsteht, da soll absichtlich irgendwie was hingedreht werden, daß man am Ende einen Schuldigen hat, der irgendwas zugibt. Sicherlich mag das das Ziel sein, aber das erreicht man mit Sicherheit nicht, indem man auf Unwissenheit der Beschuldigten spekuliert.

Marco

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Hallo Marco,

daß einige
Polizisten sich die Arbeit so leicht wie möglich machen wollen
und den Zeugen ganz gerne mal Worte in den Mund legen.

Nach der Anhörung bekommt man doch ein Protokoll, welches man in Ruhe durchlesen kann und dann unterschreiben muss. Bzw. schon beim Tippen, hat man die Möglichkeit, die vom Beamten gewählte Wortwahl zu ‚verbessern‘.

Ich sehe daher keine wirkliche Möglichkeit, jmd. Worte in den Mund zu legen. Gewisse Fragen verunsichern vielleicht. Aber wenn man die Wahrheit sagt, kann doch nichts wirklich schlimmes geschehen.

Gruß Marion

zwei dinge fallen mir da spontan ein:

  1. welche persönlichen erfahungen jemand gemacht hat, weißt du
    doch gar nicht. (vielleicht könnte daher eine gewisse vorsicht
    herrühen.)

ich bezweifle stark, dass jeder polizist dort
draußen nur danach trachtet dir (und deiner schwiegermutter)
zu schaden, indem er dir worte in den mund legt.

ich denke, solche äußerungen sind an deinem stammtisch besser
aufgehoben.

Eigentlich sind aeusserungen die nur auf persoenlichen Erfahrungen beruhen und deshalb ganze Berufs- oder bevoelkerungsgruppen mit vorurteilen belegen das typische fuer den „Stammtisch“…

Und nicht wie hier umgekehrt…

DM

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wie naiv kann ein Mensch denn sein?
hi Marion,

nicht das ich igendjemandedm unterstellen möchte irgendjemandem etwas in den Mund zu legen, aber deine Aussage zeugt von unendlicher Naivität und Unkenntnis von Kommunikationsabläufen.

Wetten, dass ich Dir einen Text vorlege, der Dir völlig unbedenklich vorkommt, den Du auch unterzeichnen würdest, der dich aber völlig reinreiten könnte? (Wahlweise auch ein Kaufvertrag, ein Abo,…)

Wetten, dass Milionen von Arbeitnehmern sich über ein (vermeintlich)gutes Arbeitszeugnis freuen und sich nicht erklären können, warum der Personalchef sie nicht einmal zum Gespräch einlädt?

Wetten, dass es schwer ist, Menschen zu finden, welche in der ungewohnten bis beängstigenden Umgebung einer Amtstube dem drängenden Beamten mehrfach die Wortwahl verbessern?

Menschen benutzen Fachsprachen, Codes und Begriffe, die zwischen Sender, Empfänger und Dritten völlig unterschiedliche Bedeutung haben können. Ein geschulter Beamter nutzt mit Sicherheit einen Sprachschatz und schriftliche Formulierungen, welche erheblich von der Wortwahl des 08/15 Bürgers abweichen dürften.

Gruß

ZB

Nach der Anhörung bekommt man doch ein Protokoll, welches man
in Ruhe durchlesen kann und dann unterschreiben muss. Bzw.
schon beim Tippen, hat man die Möglichkeit, die vom Beamten
gewählte Wortwahl zu ‚verbessern‘.

Ich sehe daher keine wirkliche Möglichkeit, jmd. Worte
in den Mund zu legen. Gewisse Fragen verunsichern vielleicht.
Aber wenn man die Wahrheit sagt, kann doch nichts wirklich
schlimmes geschehen.

Gruß Marion

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Hallo zusammen,

ich stimme zu, dass man aus Erfahrungen mit einzelnen Beamten nicht auf alle schließen kann, aber da man nicht weiß, an wen man gerät, ist eine gewisse Vorsicht nicht verkehrt.

Ein Beispiel:

Ein Minderjähriger wird von der Polizei als Beschuldigter in einer Diebstahlsache vorgeladen. Er erscheint mit seinem Vater. Der Vater erklärt, man wolle zunächst erfahren, was dem Sohn konkret vorgeworfen werde, dann werde man entscheiden, ob der Sohn zur Sache aussagt oder nicht. Der Beamte stimmt zu, jawohl, so machen wir’s. Er hält sich genau 5 Sekunden daran: „Es geht um einen gewissen XYZ …“ und zum Sohn gewandt „… den kennst du doch, oder?“. Die Antwort auf diese Frage wäre natürlich schon eine Aussage zur Sache, warum fragt er also? Er probiert es einfach mal, vielleicht ist der Vater ja zu dusselig, um das rechtzeitig zu merken. Der Vater schreitet allerdings sofort ein, und der Versuch schlägt fehl. Wenn jetzt jemand nicht so konsequent ist, kann er durch ein solches Vorgehen schon ganz schön überrumpelt werden.

Ein weiteres Beispiel: Ich wurde im Zuge von Ermittlungen in einer größeren Raubsache (10 Mio Dollar Bargeld in New York, das Geld kam aus Deutschland) vernommen, weil ich zwar nicht als direkter Täter, aber als Informant der Täter in Frage kam. Ich hatte ein reines Gewissen, also beantwortete ich alle Fragen wahrheitsgemäß. Die Beamten drehten mir jedoch jedes Wort im Mund herum, wohl in der Hoffnung, ich würde mich in Widersprüche verwickeln, falls ich etwas zu verbergen hätte. Das war echt hart, ich fühlte mich behandelt wie ein Schwerverbrecher, man gab mir den Eindruck, man glaube mir kein Wort, obwohl es überhaupt keinen Anlass dazu gab. Die Beamten wollten mir mit aller Macht einreden, ich habe Informationen über die Geldsendung weitergegeben, ich solle jetzt sagen, an wen.
Glücklicherweise wurde der tatsächliche Informant später ermittelt (ein Angestellter in New York).

Ich sehe ja ein, dass Beamte gerne herausbekommen möchten, was los war (das ist ihr Job) und sich dafür auch einiger nicht immer ganz sauberer Tricks bedienen, aber das bedeutet auf der anderen Seite auch, dass man als Beschuldigter Grund dazu hat, etwas vorsichtig zu sein, selbst wenn man ein reines Gewissen hat.

Grüße
Sebastian

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hallo,
es ging doch aber darum, dass eine ganze „bevölkerungsguppe“ als halbgötter in grün hingestellt wurde, die immer perfekt handeln und nie einen fehler machen. (was natürlich nicht sein kann, da dort auch nur menschen arbeiten, die fehler machen können.)
das gehört dann schon an (deinen) (polizei-?)stammtisch.
aber wie du meinst…

ist schon recht (und bezeichnend), wenn du meinst, hier dich und deine kollegen immer verteidigen zu müssen.

gruß

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Hallo Sebastian,

aber da man nicht weiß, an wen
man gerät, ist eine gewisse Vorsicht nicht verkehrt.

Ich sehe ja ein, dass Beamte gerne herausbekommen möchten, was
los war (das ist ihr Job) und sich dafür auch einiger nicht
immer ganz sauberer Tricks bedienen, aber das bedeutet auf der
anderen Seite auch, dass man als Beschuldigter Grund dazu hat,
etwas vorsichtig zu sein, selbst wenn man ein reines Gewissen
hat.

das ist schon alles richtig! Ich denke, dass es auch recht individuell ist, wieviel Gespür, rechtliches Grundwissen und Instinkt jemand besitzt, um dieser ‚Gefahr‘ zu entgehen.

Ich ging von dem Fall aus dass, falls jmd. nachweislich wirklich nichts verbrochen hat, es dann auch kein Beamter schafft (schaffen dürfte) daraus ein Delikt zu stricken.

Sofern man sich in einer Lage befindet, wo die Beteiligung nicht klar ist, oder einem bei gesundem Menschenverstand eigentlich klar sein müsste, dass die eigene Rolle nicht eindeutig ist, muss man immer vorsichtig sein.
Würde ich mich in einer prekären Situation befinden, würde ich sowieso gleich zum Anwalt gehen, oder mich schlicht darauf berufen, dass ich nicht verpflichtet bin, ohne ‚staatsanwaltliche Verfügung‘ (keine Ahnung wie das heißt) eine Aussage bei der Polizei abzugeben.

Schon bei Verkehrsunfällen muss man ja vorsichtig sein, allerdings wird, bzw. muss man ja belehrt werden. Allein aus dieser Belehrung gehen die eigenen Rechte ja bereits hervor.

Marion

Hi zaphod,

aber deine Aussage
zeugt von unendlicher Naivität und Unkenntnis von
Kommunikationsabläufen.

danke für deine Einschätzung meiner Person :wink:
Um mich nicht wiederholen zu müssen, lies bitte, was ich hier dazu geäußert habe.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Wetten, dass ich Dir einen Text vorlege, der Dir völlig
unbedenklich vorkommt, den Du auch unterzeichnen würdest, der
dich aber völlig reinreiten könnte? (Wahlweise auch ein
Kaufvertrag, ein Abo,…)

I. d. R. lese ich mir die AGB aufmerksam durch. Bei Versicherungen wird es mühsamund schwierig. Vielen Bedingungen kann man ohnehin nicht entgehen, wenn man das Produkt/Vertrag möchte. Auch streite ich nicht ab, dass es Nichtjuristen oft nicht möglich ist, die Tragweite gewisser Klauseln zu beurteilen.
Und jetzt muss ich leider auch dir unterstellen, dass du dich da verutlich nicht ausnehmen kannst.
Ich kann mich aber dennoch insofern in ‚Sicherheit‘ wiegen, dass sittenwidrige, arglistige, unwirksame Klauseln rechtlich nicht greifen. Im Streitfall habe ich also in ‚grob unbilligen‘ Fällen gute Karten.

Wetten, dass es schwer ist, Menschen zu finden, welche in der
ungewohnten bis beängstigenden Umgebung einer Amtstube dem
drängenden Beamten mehrfach die Wortwahl verbessern?

Richtig. Aber das heißt ja nicht zwingend, dass dies auf mich zutrifft :smile:

Hierzu auch ein netter Link:
http://www.stvkr.de/Strafrecht/vernehmb.htm

Menschen benutzen Fachsprachen, Codes und Begriffe, die
zwischen Sender, Empfänger und Dritten völlig unterschiedliche
Bedeutung haben können. Ein geschulter Beamter nutzt mit
Sicherheit einen Sprachschatz und schriftliche Formulierungen,
welche erheblich von der Wortwahl des 08/15 Bürgers abweichen
dürften.

Für die Naivität eines 08/15 Bürgers, der der Belehrung nicht zuhört und keine Courage hat, seine Rechte zu nutzen fühle ich mich nicht verantwortlich.

Gruß Marion

Hallo Marion,

Ich ging von dem Fall aus dass, falls jmd. nachweislich
wirklich nichts verbrochen hat, es dann auch kein Beamter
schafft (schaffen dürfte) daraus ein Delikt zu stricken.

Bei Ärzten gibt es den Spruch „Wer heutzutage völlig gesund ist, der ist nur noch nie richtig untersucht worden.“

Analog dazu: „Wenn von einer Person kein Gesetzesverstoß bekannt ist, ist sie noch nie ausgiebig befragt worden.“ (Na ja, so ungefähr ähnlich …)

Viele Leute begehen kleinere Gesetzesbrüche, ohne sich dessen bewusst zu sein, und so kann es schon mal vorkommen, dass man mit reinem Gewissen als Zeuge aussagt und plötzlich entdeckt, dass man selbst - ohne es zu wissen - etwas falsch gemacht hat. Und dann möchte man natürlich nicht dazu beitragen, dass das auf den Tisch kommt.

Mir fällt leider grad kein gutes Beispiel ein …

Andererseits weiß ich nicht, ob Polizeibeamte etwas daraus machen, wenn ein Zeuge bei einer Befragung in einer Raubsache o.ä. aussagt, dass er zu schnell gefahren ist oder etwas in der Preisklasse.

Sofern man sich in einer Lage befindet, wo die Beteiligung
nicht klar ist, oder einem bei gesundem Menschenverstand
eigentlich klar sein müsste, dass die eigene Rolle nicht
eindeutig ist, muss man immer vorsichtig sein.

Genau!

Schon bei Verkehrsunfällen muss man ja vorsichtig sein,
allerdings wird, bzw. muss man ja belehrt werden. Allein aus
dieser Belehrung gehen die eigenen Rechte ja bereits hervor.

Nur nutzt die Kenntnis der Rechte nicht so viel, wenn man inhaltlich nicht genau weiß, was man sagen kann und was man besser für sich behalten sollte.

Grüße
Sebastian

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dann zitier mal bitte…

hallo,
es ging doch aber darum, dass eine ganze „bevölkerungsguppe“
als halbgötter in grün hingestellt wurde, die immer perfekt
handeln und nie einen fehler machen.

Dann zitier mir mal bitte wo jörn sowas behauptet hat. Denn ich kann so eine äusserung nirgendwo in seinem text entdecken - sollte ich das übersehen haben, habe ich mich mit meinem letzten statement geirrt.

(was natürlich nicht sein
kann, da dort auch nur menschen arbeiten, die fehler machen
können.)

Das ist vollkommen richtig. Würde ich auch nie bezweifeln, ganz im gegenteil.

das gehört dann schon an (deinen) (polizei-?)stammtisch.
aber wie du meinst…

ist schon recht (und bezeichnend), wenn du meinst, hier dich
und deine kollegen immer verteidigen zu müssen.

Den zusammenhang verstehe ich nicht. Ich habe mit keinem Wort über den inhalt(Grob gesagt „Qualität polizeilicher Arbeit“) des Threats geschrieben, sondern bemängelt dass Deine aussage zu

Jörn:" ich bezweifle stark, dass jeder polizist dort
draußen nur danach trachtet dir (und deiner schwiegermutter)
zu schaden, indem er dir worte in den mund legt."

Du:„ich denke, solche äußerungen sind an deinem stammtisch besser
aufgehoben.“

nicht logisch ist, denn Jörns Aussage verallgemeinert nicht - wie eben am „Stammtisch“ üblich - sondern sagt genau das Gegenteil aus:

nämlich das er bezweifelt, dass alle gleich schlecht und böse sind.

Ob nun alle polizisten, Hunde, Personen mit Migrationshintergrund, Taxifahrer, wasauchimmer… egal.

Und genau diese Aussage ist eben nicht das was man gemeinhin „Stammtischtypisch“ nennen würde - ganz im gegenteil.

DM

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Hallo!

Würde ich mich in einer prekären Situation befinden, würde ich
sowieso gleich zum Anwalt gehen, oder mich schlicht darauf
berufen, dass ich nicht verpflichtet bin, ohne
‚staatsanwaltliche Verfügung‘ (keine Ahnung wie das heißt)
eine Aussage bei der Polizei abzugeben.

Ich denke das ist der Punkt. Wenn man sich nicht sicher ist, können kleine Abweichungen und Nuancen in einem Protokoll einen ganz schön in die Ecke drängen. Das kann man verhindern, indem man frühzeitig einen Anwalt kontaktiert.
Ein Freund von mir, (auch) Jurist, hatte nach einem Verkehrsunfall bei dem er einen 13jährigen Jungen leider Gottes an einem Fußgängerübergang erwischt hatte, der bei Rot über die Straße lief, berichtete mir jedenfalls davon, dass der Beamte in der Tat dauerhaft versuchte Dinge anders zu protokollieren als er sie sagte.
Wenn man dann kein gesundes Misstrauen mitbringt und nicht darauf achtet, dass tatsächlich alles so protokolliert wird wie man’s auch gesagt bekommt man unter umständen zumindest Unannehmlichkeiten.
Ob da nun böse Absicht dahinter steckt oder nicht mag dahingestellt sein und das ist sicherlich nicht bei allen Beamten gleich zu bewerten. Dennoch ist die Vernehmung als Beschuldigter grundsätzlich nie eine Situation, in der man seinem Gegenüber Vertrauen sollte. Auch wenn man sich nichts vorzuwerfen hat.

Gruß,

Florian.

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„dann zitier mal bitte…“
…nö, lies doch selber deine(!) postings.

und da du offenbar nicht verstehst oder willst, macht es auch keinen sinn, die kommunikation weiter zu führen!
also lassen wir es lieber gut sein.
kein interesse mehr, da es mit DIR eh nichts bringt.

auffallend ist, dass du JEDESMAL, wenn auch nur eine kleinigkeit gegen die polizei vorgebracht wird, du das immer zu rechtfertigen meinen musst. darauf läuft es immer hinaus, egal mit wem du diskutierst. wenn das nicht einseitig ist… drum der hinweis auf deinen polizeistammtisch. da könnt ihr euch schön gegenseitig loben!

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hallo an alle,

auffallend ist, dass du JEDESMAL, wenn auch nur eine
kleinigkeit gegen die polizei vorgebracht wird, du das immer
zu rechtfertigen meinen musst.

dem kann man wohl nur zustimmen!
diese eigenschaft von „DM“ finde ich mittlerweile lästig und anstrengend.

grüße!
(wofür sich „DM“ wohl immer zu fein zu sein scheint)

Birgit
(die das forum schon lange mitliest, auch wenn sie sich anfangs nicht registriert hatte…)

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Hallo!

aber vielleicht solltest du aber mal über deine vorurteile
nachdenken, ich bezweifle stark, dass jeder polizist dort
draußen nur danach trachtet dir (und deiner schwiegermutter)
zu schaden, indem er dir worte in den mund legt.

Nein, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich behaupte auch nicht, dass Polizisten ständig vorsätzlich irgendetwas falsch protokollieren wollen. Das kann vollkommen unterschiedliche Gründe haben, warum die Protokollierung nicht richtig ist, da muss gar kein böser Wille dahinter stehen.

Es enspricht aber auch meiner Erfahrung (und ich nehme mal an der Erfahrung ziemlich eines jeden Rechtsanwaltes), dass man bei Polizeiprotokollen höllisch aufpassen muss, was da drinnen steht, weil einem tatsächlich Wörter in den Mund gelegt werden, die man so zumindest nicht gemeint hat (wenn man sie schon so gesagt haben sollte).

Mir ist nicht nur einmal folgender Fall untergekommen, da steht dann im Protokoll: Der Verdächtige benötigt keinen Dolmetscher […] er gibt freiwillig an: ich habe am 5.5.2006 eine fremde bewegliche Sache, nämlich einen Laptop im Wert von 1000,- € im…mit dem Vorsatz weggenommen, mich durch dessen Zueignung unrechtmäßig zu bereichern.

Nun so redet kein Nichtjurist, geschweige denn, dass er versteht was damit gemeint ist. Der Betroffene benötigte natürlich einen Dolmetscher, da sein Deutsch höchstens für die Verständigung auf Baustellen ausreichte. Ich habe ihn gefragt, wie er zu dieser Aussage kommt, worauf er mir antwortete, dass ihm der Polizist gesagt habe, dass das so gehört. Was da drinnen steht, habe er nicht verstanden, dem Beamten habe er aber vertraut.

Was war der Hintergrund? - der Beschuldigte wollte voll geständig sein und hat bei der Polizei ausgepackt. Der Polizist wollte ihm helfen und hat deswegen das Protokoll so formuliert, dass die Verantwortung überhaus korrekt geständig ist. Objektiv gesehen ist die Protokollierung aber nicht in Ordnung und eigentlich nichts wert. Das war so ein Praxisbeispiel, das mir natürlich als Verteidiger recht war. Umgekehrt gibt es das aber eben auch.

Der Ratschlag, bei der Polizei als Verdächtiger vor Rücksprache mit einem Verteidiger stets die Aussage zu verweigern kommt ja nicht von ungefähr.

Gruß
Tom