Wenn man beim Ladendiebstahl erwischt wurde im Wert von 12 Euro. Bekomme ich dort von der Polizei eine Strafanzeige und wenn ja wird das in der Regel bei so einem geringen Vergehen von der Polizei fallen gelassen oder wird so was vor Gericht gebracht? Und habe ich dann einen Eintrag im polizeichlichen Führungszeugnis? Danke für euren Rat.
Hallo leighbow,
wenn Du erwischt wurdest, dann wird gegen Dich eine Anzeige wegen Diebstahl geringwertiger Sachen gem. §§ 242, 248 a StGB gefertigt.
Die Polizei kann dann dieses Verfahren gegen Dich nicht „fallen“ lassen. Das Verfahren kann dann nur durch die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit der Schuld (§ 153 StPO), gegen Auflagen(§ 153a StPO) oder es sind nicht genügend Hinweise zur Klageeröffnung vorhanden (§ 170 StPO).
Die Staatsanwaltschaft kann aber auch öffentliche Klage einreichen. Dann würde ein Gericht mit dem Fall betraut, welches die Klage annimmt und über den Fall verhandelt.
Wegen Diebstahls geringwertiger Sachen kannst Du zu bis zu 5 Jahren Haft oder Geldstrafe verurteilt werden.
Außer Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Strafhöhe und Verurteilungen zu Geldstrafen bis 90 Tagessätze, werden alle strafgerichtlichen Verurteilungen in das Führungszeugnis eingetragen.
Zusammenfassung:
Wenn gegen Dich ein Verfahren wegen Diebstahls eingeleitet wurde, kann nur die Staatsanwaltschaft darüber befinden. Klagt sie Dich an, wird vor Gericht verhandelt. Wirst Du zu einer höheren Geldstrafe oder gar Haft verurteilt, kommt dies ins Führungszeugnis.
MfG
Daniel
Hallo,
ob Du eine Strafanzeige bekommst kann ich Dir nicht sagen. Im Wiederholungsfall kommen wahrscheinlich Sozialstunden auf Dich zu.
Zum Thema „Polizeiliches Führungszeugnis“ dieser Begriff wird landläufig verwendet - ist aber nicht richtig.
Es gibt das „Führungszeugnis“ (Privatführungszeugnis) und das „erweiterte Führungszeugnis“ (Behördenführungszeugnis). Normalsterbliche sehen in ihrem Leben nur das Führungszeugnis. Das erweiterte Führungszeugnis sehen in der Regel nur die Staatsdiener.
Es werden nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Mehr Informationen findest Du hier:
http://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdiens…
Mein Rat: Keinen Ladendiebstahl begehen - das verbaut Dir nur die Zukunft.
Gruß - Michel
Hallo!
Ich denke du kannst unbesorgt sein, wegen 12 Euro bekommst du auf jeden Fall keinen Eintrag ins Führungszeugnis.
Ich denke auch, dass die Polizei von einer Strafanzeige absehen wird und das Verfahren wegen geringem Wert eingestellt wird. Das kommt aber immer ganz auf die Beamten an.
Viele Grüße
Guten morgen. Danke für deine Antwort und das du dich meiner angenommen hast. Ich wünsche dir einen schönen Tag. Gruß
Hallo,
wenn es Dein erstes Vergehen war, kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit, möglicherweise gegen Zahlung einer Geldstrafe, einstellen.
Da es zu keiner Verurteilung kommt, tauscht die Sache auch in einem Führungszeugnis nicht auf.
Dennoch bist Du jetzt in den polizeilichen Datenbanken wegen Diebstahl erfasst. Willst Du später mal in einem sicherheitsrelevanten Beruf anfangen (z.B. selbst Polzist werden), könnte es Probleme geben. Vor allem wird es bei einer zweiten Straftat nicht so glimpflich abgehen.
Der Besitzer der gestohlenen Sachen könnte noch Schadenersatzforderungen an Dich stellen. Viele Warenhäuser nehmen z.B. noch eine Bearbeitungsgebühr, um ihre Detektive zu bezahlen.
mfg