Darf man von der Polizei im Verkehr gezielt angehalten werden ohne, dass dazu ein Grund besteht
Natürlich nicht, die Polizei kann über das Kennzeichen den Halter ermitteln. Dieser muss schriftlich über die beabsichtigte Verkehrskontrolle informiert werden. Fehlt in diesem Schreiben die Begründung oder aber ist diese nicht ausführlich genug, hat die Polizei das Recht auf eine Kontrolle dieses Fahrzeugs für die Dauer von 10 Jahren verwirkt.
Ebenfalls grusslos, dafür mit geringen Spuren von Ironie
Ja, siehe dazu Paragraph 36 Absatz 5 StVO. Danach kann die Polizei jeden der am Straßenverkehr teilnimmt anhalten und kontrollieren.
Darf man von der Polizei im Verkehr gezielt angehalten werden
ohne, dass dazu ein Grund besteht
Wie wird man „ungezielt“ angehalten? Aufruf mit dem Megaphon in die Kolonne: „Bleib mal bitte irgendwer stehen, wir möchten irgendwen kontrollieren!?“ (Smile)
Du meinst vermutlich, ohne ersichtlichen Grund. Du bist nicht zu schnell gefahren, keine Schlangenlinien, kein Kavalierstart, und wirst trotzdem kontrolliert?
Sie dürfen. Wie die Anderen bereits bemerkt haben per Gesetz, und auch per Logik, denn wie sollten man sonst Papiere, Verbandskasten, Warndreieck, Warnwesten, Fahren mit Heizöl statt mit Diesel, abgefahrene Reifen usw. kontrollieren können?
Gruss Amrin
Ja. Natürlich. Selbst wenn es willkürlich erscheint, findet man immer einen Grund, jemanden anzuhalten. Außerdem gibt es in speziellen Polizeigesetzen die einschlägigen Befugnisse… z. b. Rasterfahndung nach $ 18 (2) Nr. 6 HSOG
Grundsätzlich darf die Polizei jeden Verkehrsteilnehmer anhalten, wenn sie das möchte.
Auf eine entsprechende Frage muss sie zwar einen Grund dafür nennen, aber den zu finden, dürfte wohl ihre leichteste Übung sein.
hallo
Auf eine entsprechende Frage muss sie zwar einen Grund dafür
nennen, aber den zu finden, dürfte wohl ihre leichteste Übung
sein.
das heisst: jeder angehaltene/kontrollierte darf jederzeit fragen: „warum wurde ich angehalten/werde ich kontrolliert“ und muss darauf eine (vernünftige) antwort bekommen ?
und was wenn nicht ?
was hat man dann zu tun ?
ich glaube mir wurde die frage nämlich mal NICHT beantwortet.
interessierte grüße
das heisst: jeder angehaltene/kontrollierte darf jederzeit
fragen: „warum wurde ich angehalten/werde ich kontrolliert“
und muss darauf eine (vernünftige) antwort bekommen ?
und was wenn nicht ?
was hat man dann zu tun ?
Hallo,
die Begründung heißt schlicht, allgemeine Verkehrskontrolle, und wird meist mit den Worten
„Guten Tag, allgemeine Verkehrskontrolle“
genannt.
Außer natürlich, es wird ein Vorwurf erhoben. Verkehr kann also Verdachtsunabhängig kontrolliert werden.
Gruß
Nostra
hallo
die Begründung heißt schlicht, allgemeine Verkehrskontrolle,
und wird meist mit den Worten
„Guten Tag, allgemeine Verkehrskontrolle“
genannt.
ok, das ist natürlich extrem einfach - ich entnehme hieraus auch dass der satz selbst für einen konkreten (nicht allgemeinen) verdacht gültig wäre ?
in meiner fiktiven erinnerung könnte es einen fall gegeben haben in dem ein auto von der autobahn gelotst und kontrolliert wurde - zudem mit der kontrolle der personalien aller mitfahrer und der exakten suche und kontrolle der fahrgestellnummer.
der wagen hatte eine beschädigte türe, weshalb möglicherweise der verdacht eines diebstahls im raume stand - dieser spezielle verdacht aber wurde explizit NICHT benannt.
und das beschäftigt meine fiktive erinnerung seit nunmehr über 15 jahren . . .
vielen dank
grüße
Hallo,
ok, das ist natürlich extrem einfach - ich entnehme hieraus auch dass der Satz selbst für einen konkreten (nicht allgemeinen) verdacht gültig wäre ?
Ja, damit können die erstmal jeden anhalten und kontrollieren. Oder die wollen einfach bloß mal die Person festellen. Wenn die im Auto unterwegs ist, wird eben erstmal das Auto angehalten. Das eine kann natürlich auch recht übergangslos in das andere übergehen. Die müssen hier lediglich sagen, was sie machen, also allgemeine Verkehrskontrolle etc., aber nicht warum.
in meiner fiktiven erinnerung könnte es einen fall gegeben haben in dem ein auto von der autobahn gelotst und kontrolliert wurde - zudem mit der kontrolle der personalien aller mitfahrer und der exakten suche und kontrolle der fahrgestellnummer.
Naja, man muss ja bei so einer Kontrolle auch kontrollieren können, ob die Papiere zum Fahrzeug passen.
der wagen hatte eine beschädigte türe, weshalb möglicherweise der verdacht eines diebstahls im raume stand - dieser spezielle verdacht aber wurde explizit NICHT benannt.
Na das waren dann sicher ermittlungstaktische Gründe, warum man dazu nichts sagen wollte. Der Bürger hat an dieser Stelle ohnehin keinen Anspruch auf Information.
Grüße
hallo
der wagen hatte eine beschädigte türe, weshalb möglicherweise der verdacht eines diebstahls im raume stand - dieser spezielle verdacht aber wurde explizit NICHT benannt.
Na das waren dann sicher ermittlungstaktische Gründe, warum
man dazu nichts sagen wollte. Der Bürger hat an dieser Stelle
ohnehin keinen Anspruch auf Information.
und genau diese (fett markierte satz) wiederspricht eigentlich der oben getätigten aussage (!) wegen der ich noch mal nachgefragt hatte!
jetzt verstehe ich: sie müssen IRGEND etwas sagen, aber es muss quasi nicht der wahrheit entsprechen.
naja, so wist du es nicht gemeint haben denke ich . . .
*fg*
grüße
Hallo,
zur Verkehrskontrolle kannst Du jederzeit, auch ohne Grund, angehalten werden. Das ist in der Straßenverkehrsordnung verankert. Es kann Deine " Verkehrstüchtigkeit " , die deines Fahrzeugs überprüft werden; ob Du Führer- und Fahrzeugschein dabei hast usw.
Schönen Abend noch
Darf man von der Polizei im Verkehr gezielt angehalten werden
ohne, dass dazu ein Grund besteht
Nein, die Polizei darf selbstverständlich niemanden grundlos anhalten. Aber war das wirklich Deine Frage?