Hallo,
sorry aber das kann ich so nicht stehenlassen.
ich bestreite doch nicht, wie der Vorgang abgelaufen ist. Es wäre aber mit höchster Wahrscheinlichkeit nichts passiert, wäre der Vorgang nicht öffentlich geworden.
dieser Polizeibeamte ist doch nur aus dem Dienst entlassen
worden, weil der Vorgang öffentlich wurde.
Er ist entlassen worden weil er der zuständigen Stelle
gemeldet hat das geblitzte Auto wäre ein Fahrzeug der Polizei
und es wäre eine Dienstfahrt gewesen.
Richtig, aber es geschah eben erst was, als der Vorgang auch der Presse bekannt wurde.
Es war und ist
weitgehend Normalität. Beckenbauer ist doch kein Einzelfall.
Wo bitte ist es den normal das zu schnell fahrende Autofahrer
nicht bestraft werden. Gib mir beweise.
Es gibt Berufsgruppen und Personen, die mit gewissen Personenkreisen zu tun haben, denen nichts passiert. Ich spreche aus Erfahrung. Mein Problem war am Ende, dass die zuständige Beamtin ( Hinweis : Der Vorgang ist verjährt ) aus dem entsprechenden Regierungspräsidium auf Grund meiner 125 km/h auf der Autobahn in einer Baustelle mit 60 km/h Vorschrift über das zuständige Ministerium mit einer Strafversetzung rechnen musste, wenn sie beim Fahrverbot gegenüber mir bleibt. Es ist hier allerdings aus Gründen des Schutzes dieser Person - auch heute noch - da sie sich weiterhin im Amnt befindet - nicht möglich, mich konkreter zu äussern.
Gruss Günter
Über die Begründung der Entscheidung habe ich herzhaft lachen
müssen.
Welche?
Bitte mal das Urteil lesen. Das Gericht sollte weniger mit dem Ansehen der Justiz und der Polizei argumentieren.
Hätte der Polizeibeamte gehandelt und Beckenbauer hätte sein
Auto stehen lassen müssen, wäre er günstiger weggekommen. Er
hätte wohl vorreiten müssen, hätte eine Rüge empfangen,
weshalb er ausgerechnet Beckenbauer im Visier hatte, statt
wegzusehen. Möglicherweise wäre aber mit einer Strafversetzung
in den Innendienst die Karriere auch zu Ende gewesen.
Noch mal nicht der Polizist hat es gemeldet oder festgestellt
sondern Beckenbauer wurde geblitzt, seine Frau hat einen
ehemaligen Polizisten gefragt ob da was geht und der hat sich
an den PHK gewandt. Dieser hat nun bei den Kommunalen
angerufen, welche den Blitzer betreiben und dort o.G.
begründung angegeben.
Gruß Katie
So läuft es nun mal. Ich spreche aus Erfahrung.
Gruss Günter