Polizist in Uniform ausserhalb seiner Dienstzeit

… Hallo Community,
ich habe folgende Frage:
„Darf ein Polizist in Uniform ausserhalb seiner Dienstzeit - also in seiner Freizeit - meine persönlichen Daten nach einer Ordnungswidrigkeit aufnehmen?“

Kurz zum eigentlichen Vorfall, der mich fragen lässt:
Ich bin heute morgen (08:40uhr), auf dem Weg zur Uni, mit Fahrrad unterwegs gewesen, wollte dann aber, weil sie gerade kam und an der Haltestelle hielt, auf Straßenbahn umsteigen. Also noch schnell über die Ampel.
Problem dabei war - dessen bin ich mir absolut bewusst - das die Ampel bereits rot war und als ich auf der Straße war, die Autos schon losfahren wollten und gehupt haben!
Als ich an die StraBa ran bin, stieg natürlich ein Polizist aus, Waffe am Koppel, komplett in Uniform, aber immer noch sein Täschchen dabei, mit Frühstück, etc. (Dies lässt vermuten, das er auf dem Weg zur Schicht war / vielleicht auch gerade von dort kommt [aber eher unwahrscheinlich]). Das Polizeirevier ist zwei Querstraßen weiter.

Der hält mich natürlich an, will meinen Perso und dikitert das alles in sein Handy, inklusive dem Vorgang und meint noch „Sie kriegen demnächst Post vom Polizeipräsidenten!“

Die Frage ist wirklich nur reines Interesse. Ich komme selber aus dem uniformierten Dienst (12 J. Armee), nur hatten wir damals keine „Amtsgewalt“ über andere Soldaten in unserer Freizeit, selbst in Uniform nicht!
Wie sieht es denn da mit der Polizei bei Ordnungswidrigkeiten aus (Eine rote Ampel überfahren, ist ja - solange man das nicht wörtlich nimmt - keine Straftat)! Denn da liegt der Fall ja wieder anders (denn da darf ja jeder sogar festhalten, vgl. §§ 127 I StPO und 227 BGB).
Und wenn er (nicht) darf, kennt vielleicht jemand die rechtliche Grundlage?

Schon mal recht herzlichen Dank im Voraus!

Hi Fehradin,
nach Lesen der ersten beiden Abschnitte dachte ich noch daran, die Frage ernsthaft zu beantworten.
Aber die „Post vom Polizeipräsidenten“ hat mich irgendwie davon abgehalten.

Kleine Grundregel: Polizisten, die regulär eine Uniform tragen, ziehen diese nach dem Dienst aus.

Grüße

Hallo Kathrynne …

… an der Stelle muss ich Dich leider enttäuschen. Es gibt einige Beamte oder auch Soldaten (und ich meine damit nicht unbedingt die Wehrpflichtigen), die, wenn sie keinen weiten Weg haben, ihre Uniform nach dem Dienst anlassen und damit nach Hause fahren oder in Uniform zum Dienst fahren.
Selbstb lange Fahrten - besonders in Zügen der Deutschen Bahn - werden gern von Polizisten in Uniform ausserhalb des Dienstes wahrgenommen, da sie so um sonst fahren!

Eine ernsthafte Antwort würde mich dennoch interessieren!

LG,

… Hallo Community,
ich habe folgende Frage:
„Darf ein Polizist in Uniform ausserhalb seiner :smiley:ienstzeit - also in seiner Freizeit - meine :stuck_out_tongue:ersönlichen Daten nach einer Ordnungswidrigkeit :aufnehmen?“

(sofern nicht in anderen Landespolizeigesetzen andere Vorschriften gelten)

Ja, denn Polizeibeamte können sich selbst jederzeit und eigenmächtig, sofern sie dies für erforderlich erachten, in den Dienst versetzen. Bei Straftaten sind Polizeibeamte dazu verpflichtet, bei OWI’s nach pflichtgemäßem Ermessen. D.h. aber nicht, das man auch selbst automatisch eine Straftat verfolgt; ein Anruf bei der Dienststelle und die Anforderung eines Streifenwagens deckt die Pflicht bereits ab, sofern ein Ein-Mann-Eingreifen unzumutbar ist.

Autos schon losfahren wollten und gehupt haben!
Als ich an die StraBa ran bin, stieg natürlich ein :stuck_out_tongue:olizist aus […] Der hält mich natürlich an, will :meinen Perso und dikitert das
alles in sein Handy, inklusive dem Vorgang und meint :noch „Sie
kriegen demnächst Post vom Polizeipräsidenten!“

Die Uniform ist unerheblich. Selbst in Zivil, nachdem er sich als Polizeibeamter ausgewiesen hätte, hätte die Maßnahme begonnen. Je nach Bundesland ist ein Ausweisen eines Polizeibeamten, der in Uniform ist, nicht notwendig! Auf Nachfrage durch den Betroffenen (OWI) oder Beschuldigten (Straftat) ist jedoch der Name und die Dienststelle zu benennen.

Wie sieht es denn da mit der Polizei bei :open_mouth:rdnungswidrigkeiten aus (Eine rote Ampel überfahren, :ist ja - solange man das nicht wörtlich nimmt - keine :Straftat)! Denn da liegt der Fall
ja wieder anders (denn da darf ja jeder sogar :festhalten, vgl. §§ 127 I StPO und 227 BGB).
Und wenn er (nicht) darf, kennt vielleicht jemand die
rechtliche Grundlage?

Ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad ist eine Ordnungswidrigkeit, die, sofern der Polizist (wenns denn einer war) diese nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden hat zur Bußgeldstelle zu übersenden, mit einem Bußgeld belegt ist. Im Übrigen: Die polizeiliche/strafbehördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Sinne der möglichen Maßnahmen, sind der Verfolgung von Straftaten gleichgestellt!!! Einfacher formuliert: Hättest Du eine rote Ampel zu Fuß überquert und ein Polizeibeamter hätte das gesehen und entschieden gem. geltendem Tatbestandskatalog, Dir ein Verwarngeld i.H. von 5,00 € anzubieten und Du hättest das abgelehnt und keinen Ausweis/Identitätsbeleg mitgeführt, könnte man zur Identitätsfeststellung auf die Wache verbracht, zum Zwecke der Identitätsfeststellung festgenommen und/oder bei jeglichem Fehlens von Dokumenten auch eine erkennungsdienstliche Maßnahme durchführen können. Hier zählt erstmal die Erforderlichkeit (!), dann so gesehen die Verhältnismäßigkeit.