Polizist in zivil

Hallo,

ein Kollege von mir wurde an der Kreuzung von einem nicht im Dienst befindlichen Polizisten angehalten, der ihm einige Verkehrsverstöße vorwarf und seine Daten aufnahm. Hat er Konsequenzen zu befürchten? Der Polizist kann seine Vorwürfe ja durch nichts untermauern, d.h. ausser seiner Aussage gibt es keinerlei Beweismittel.

Bye,
Axel

Hallo Axel,

ein Kollege von mir wurde an der Kreuzung von einem nicht im
Dienst befindlichen Polizisten angehalten, der ihm einige
Verkehrsverstöße vorwarf und seine Daten aufnahm. Hat er
Konsequenzen zu befürchten? Der Polizist kann seine Vorwürfe
ja durch nichts untermauern, d.h. ausser seiner Aussage gibt
es keinerlei Beweismittel.

Ob der Beamte im Dienst war oder nicht, ob er Uniform trug oder nicht, ist völlig ohne Belang. Ein Beamter ist quasi immer im Dienst und wenn er der Meinung ist, daß die Verkehrsverstöße ernst sind, ist er sogar verpflichtet dagegen vorzugehen.
Dein Kollege wird sicher (je nach Vorwurf) einen Bußgeldbescheid oder eine Anzeige bekommen. Sollte die Sache dann vor Gericht gehen, ist es Sache des Richters, wie er Beweißmittel (hier die Aussage des Beamten) wertet. Es ist durchaus denkbar, daß einem Richter die Aussage des einzelnen Beamten für eine Verurteilung reicht - es könnte aber auch „in dubio pro reo“ ausgehen.
Oft gehen Richter davon aus, daß der Aussage eines (Polizei)beamten mehr Gewicht beizumessen ist als der Aussage des Angeklagten. Dabei spielt eine Rolle, daß ein lügender Beamter noch mehr riskiert als ein lügender (nicht verbeamteter) Bürger (und als Angeklagter darf ich sogar lügen) und daß i.d.R. unterstellt wird, daß der Beamte keinen Grund zum lügen hat.

Noch etwas zu der Konstellation, daß es nur einen Zeugen gibt und sonst keine Beweismittel: Würde hier immer zugunsten des Angeklagten entschieden (Aussage gegen Aussage) wären sehr viele Verurteilungen nicht mehr möglich - gerade bei Straftaten gegen Personen ist ja leider außer Opfer und Täter oft niemand anwesend.

Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage

Gruß Stefan

Hallo,

ein Kollege von mir wurde an der Kreuzung von einem nicht im
Dienst befindlichen Polizisten angehalten, der ihm einige
Verkehrsverstöße vorwarf und seine Daten aufnahm. Hat er
Konsequenzen zu befürchten? Der Polizist kann seine Vorwürfe
ja durch nichts untermauern, d.h. ausser seiner Aussage gibt
es keinerlei Beweismittel.

Ich weiss leider nicht, wie es rechtlich geregelt ist, aber mein Schwiegervater hat einmal im Überholverbot überholt… und zwar gerade einen Polizisten - der allerdings nicht im Dienst war - dieser hat das ganze dann zur Anzeige gebracht und offenbar hat der Verkehrsrichter dem Polizisten mehr geglaubt, denn es kam zu einer Verurteilung.

Ich denke also, dass der Polizist die Verstoesze sicher zur Anzeige bringen kann und dann es sicher zu einer Verhandlung kommt, bei der dann eben Aussage gegen Aussage steht…

Hallo!

Natürlich kann ein Polizist, der nicht im Dienst ist jemanden zur Anzeige bringen, das kann ja schließlich jede x-beliebige Person auch.

Gruß
Tom

Nee, glaub ich nicht …

Ob der Beamte im Dienst war oder nicht, ob er Uniform trug
oder nicht, ist völlig ohne Belang. Ein Beamter ist quasi
immer im Dienst und wenn er der Meinung ist, daß die
Verkehrsverstöße ernst sind, ist er sogar verpflichtet dagegen
vorzugehen.

Hallo,

soweit ich weiß, ist nur ein Staatsanwalt verpflichtet, alle ihm bekannten Rechtsverstöße zu verfolgen. Und „by the way“: Was ist wohl mit „ernste Verstöße“ gemeint.

Ich denke, dass kein Mensch mehr Polizist werden würde, wenn dem so wäre, denn er würde vor Anzeigen schreiben kein Privatleben mehr haben.

Gruß

Matthias

Goosi hat insgesamt völlig recht, nur zur Klarstellung: Ein Beamter MUSS in seiner Freizeit keinen Verkehrsverstoß anzeigen.

Wenn er sich allerdings in den Dienst versetzt, dass kann/darf er jeder Zeit, MUSS er wiederum (nach Papierlage), eben wie im Dienst fast jeden Verkehrsverstoß (kostenpflichtig, also Anzeige o. „Vorortkasse!“) ahnden. Die Beamten drücken hier viel öfter ein Auge zu als sie nach den entsprechenden Vorschriften eigentlich dürfen, diese Regeln z.B. in Berlin das Ermessen des Beamten einem Verstoß im Dienst nachzugehen und dabei nur mündlich zu ahnden auf sog. unbedeutende Ordnungswidrikeiten herunter - z.B. ein Fussgänger geht nachts bei keinem Verkehr bei rot über die Ampel.

Bleibt der Polizist außer Dienst, gibt sich also nicht zu erkennen, unternimmt nichts, muss er bei Ordnungswidrigkeiten gar nicht und bei Straftaten, die er privat feststellt nur in besonders schwerwiegenden Fällen tätig werden - sonst hätte er in der Tat kein Privatleben mehr.

Rein nach dem Beamtenrecht ist ein Beamter übrigens, - also nicht nur ein Polizist - wie Goosi schon sagte, immer im dienst und kann jederzeit durch seinen Dienstherren zur Arbeit herangezogen werden. Die neuere Rechtsprechung weicht diesen alten Grundsatz natürlich etwas auf, aber im Prinzip gilt das immernoch - für alle die immer auf die Beamten motzen.

Und noch eine Kleinigkeit: Ein Angeklagter oder Betroffener einer Ordnungswidrigkeit darf nicht Lügen, er muss sich nur nicht selbst belasten. Die Lüge ist im Gegensatz zu der des Zeugen vor Gericht aber straflos, jedoch der milde des Richters sicher nicht zuträglich.

M.

PS: Bitte jetz hier keine gut, faul, schlecht, fleissig etc Beamtendiskussion :wink:!!!

…hmm da fehlt eigentlich nochwas…

soweit ich weiß, ist nur ein Staatsanwalt verpflichtet, alle
ihm bekannten Rechtsverstöße zu verfolgen.

Man muss natürlich zwischen Straftaten und Ordnungswidrikeiten unterscheiden. Die meisten Verkehrsverstösse sind Owis aus der StVO, FEV, StVZO - z.B. Rotfahrt, nicht anschnallen etc.

Straftaten im Verkehrsbereich z.B. aus dem StVG und dem StGB sind: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit (je nach Promille) und Unfallflucht etc.

Der Staatsanwalt MUSS nur Straftaten verfolgen, das muss der Polizeibeamte nach 163 StPO ebenfalls - sog. legalitätsprinzip, wobei die STA Herrin des Verfahrens ist.
Was für Polizisten gilt dürfte für STA auch gelten, nämlich dass sie im Privatbereich nur bei schwerwiegende Straftaten, tätig werden müssen, also z.B. bei Verbrechen oder gewohnheitsmäßigen Straftätern, auch ein schwerer Unfall mit Toten würde wohl dazu zählen.

Bei Ordnungswidrigkeiten wird die Owi durch die Verwaltungsbehörde, die hier Herrin des Verfahrens ist, verfolgt und nur bei Zusammenhang mit einer Straftat an die STA abgegeben. Diese hat sonst mit einer Owi nichts zu tun.
Nach § 53 Owig haben die Behörden und Beamten des Polizeidienstes Ordnungswidrigkeiten nach plichtgemäßem Ermessen zu verfolgen - sog. opportunitätsprinzip. Sie müssen also nach dem Gesetz nicht verfolgen sind aber durch Verwaltungsvorschriften weiter eingeschränkt -siehe oben.
Wie gesagt außer dienst müssen sie Owis gar nicht verfolgen, können aber.

Und „by the way“: Was ist wohl mit „ernste Verstöße“ gemeint.

Sicherein schwerwiegender Verkehrsverstoß in Form einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bewährt ist gemeint.

hoffe jetz hab ich alles :wink:

M.

Hi!

Oh, da muss man vorsichtig sein.
Der Beamte ist generell „immer im Dienst“, und ferner hat der Beamte vor Gericht immer Recht.

Um welche Verstöße ging es denn?
Sind es schwerer Sachen, die auch zu einem FS-Entzug führen könnten, würde ich sofort einen Anwalt einschalten und wenn der besagte Polizist nicht nur Beobachter, sondern auch „Beteiligter“ war (Dein Bekannter den Polizisten also z.B. geschnitten haben soll o.ä.), sofort (!!!) eine Gegenanzeige erstatten. Sonst kann das vor Gericht ordentlich Ärger geben, denn wie gesagt: der Beamte hat immer Recht. Bei einer gegenseitigen Anzeige besteht allerding die Chance, dass das Verfahren eingestellt wird.

Grüße,

Mathias

P.S.: dies natürlich alles ohne Gewähr und ohne jedwede beabsichtigte Analogie zu lebenden oder verstorbenen Personen…

ein Kollege von mir wurde an der Kreuzung von einem nicht im
Dienst befindlichen Polizisten angehalten, der ihm einige
Verkehrsverstöße vorwarf und seine Daten aufnahm. Hat er
Konsequenzen zu befürchten? Der Polizist kann seine Vorwürfe
ja durch nichts untermauern, d.h. ausser seiner Aussage gibt
es keinerlei Beweismittel.

Bye,
Axel

???

Hi!

Oh, da muss man vorsichtig sein.
Der Beamte ist generell „immer im Dienst“, und ferner hat der
Beamte vor Gericht immer Recht.

sorry aber: selten so einen Blödsinn gelesen.

Um welche Verstöße ging es denn?
Sind es schwerer Sachen, die auch zu einem FS-Entzug führen
könnten, würde ich sofort einen Anwalt einschalten und wenn
der besagte Polizist nicht nur Beobachter, sondern auch
„Beteiligter“ war (Dein Bekannter den Polizisten also z.B.
geschnitten haben soll o.ä.), sofort (!!!) eine Gegenanzeige
erstatten. Sonst kann das vor Gericht ordentlich Ärger geben,
denn wie gesagt: der Beamte hat immer Recht. Bei einer
gegenseitigen Anzeige besteht allerding die Chance, dass das
Verfahren eingestellt wird.

s.o.
Da verweise ich auf mehrere Artikel in z.B. der Motorwelt.
Tenor: Wer zuerst kommt, hat (bekommt) Recht

Gruß
HaWeThie

P.S.: dies natürlich alles ohne Gewähr und ohne jedwede
beabsichtigte Analogie zu lebenden oder verstorbenen
Personen…

:wink:)

Hallo,

meinem Bekannten ist was ähnliches passiert. Weil er Nachts mit einem Lieferwagen unterwegs war. Er bemerkte, daß ihn jemand verfolgt, er fuhr nicht zu schnell, aber mit Kleinlieferwagen hat man es ja zur Zeit. Das ging einige Km so. Als er dann anhielt um auszuladen (Expressdienst für Autoersatzteile) warf ihm der Polizist in zivil vor, wer wäre zu schnell gefahren.
Auf die Frage wie er das nachweisen wolle und wer ihn bestätigen solle, rief der Beamte in zivil per Handy Verstärkung herbei von Beamten die im Dienst waren. Sie kamen auch und machten den Lieferwagen mehr oder weniger linksrum…und Wagenpapiere überprüft und Führscheindaten…als da nix zu finden war, liessen sie ihn weiterfahren.
Das war reine Schikane…
Also denke ich mir mal…ohne Zeugen (Deshalb fahren die Jungs doch uA zu zweit) steht Aussage gegen Aussage.

Gruß Maja

Hi!

Oh, da muss man vorsichtig sein.
Der Beamte ist generell „immer im Dienst“, und ferner hat der
Beamte vor Gericht immer Recht.

sorry aber: selten so einen Blödsinn gelesen.

Ich habe mehrere solcher Verfahrens-Farcen erlebt.
Es gehört schon reichlich Chuzpe oder auch Eigeninteresse (bist Du einer von denen?) dazu, das als „Schwachsinn“ (Zitat Ende) zu bezeichnen. Dies ist ein wertvoller Tip aus der Praxis!
Fakt ist, dass vor deutschen gerichten der Beamte grundsätzlich mehr zählt, allein schon durch seinen Amtseid.
Man kann sich also gegen Beamtenwillkür, die ja den Normalbürger in den allermeisten Fällen im Straßenverkehr trifft, nur durch massives Gegenhalten wehren. Gegenanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden u.s.w. müssen voll und zewitnah ausgeschöpft werden, sonst kann das gewaltig schief gehen.

Um welche Verstöße ging es denn?
Sind es schwerer Sachen, die auch zu einem FS-Entzug führen
könnten, würde ich sofort einen Anwalt einschalten und wenn
der besagte Polizist nicht nur Beobachter, sondern auch
„Beteiligter“ war (Dein Bekannter den Polizisten also z.B.
geschnitten haben soll o.ä.), sofort (!!!) eine Gegenanzeige
erstatten. Sonst kann das vor Gericht ordentlich Ärger geben,
denn wie gesagt: der Beamte hat immer Recht. Bei einer
gegenseitigen Anzeige besteht allerding die Chance, dass das
Verfahren eingestellt wird.

s.o.
Da verweise ich auf mehrere Artikel in z.B. der Motorwelt.
Tenor: Wer zuerst kommt, hat (bekommt) Recht

Ist ein Beamter involviert, bekommt der Recht.
Ferner schrieb ich ja vor diesem Hintergrund auch, dass eine zeitnahe Reaktipon sehr wichtig ist. Der Zeitfaktor ist also nicht zu vernachlässigen.

Grüße,
Mathias

Hallo Mathias,

auch wenn Du es nicht gerne hörst, aber Du schreibst schon wieder Blödsinn. Wenn man sich mal häufiger beruflich vor GEricht rumtreibt, in eigenen und fremden Verfahren häufiger mal mitbekommt, wie es gerade im Verkehrsbereich so zugeht, wie es also zu Anklagen , Verhandlungen, Einstellungen oder Verurteilungen kommt, dann kann man sich ein ganz gutes Bild machen. Tatsache ist: Ist die Beweislage gut, kommt es zu einer Verurteilung, ist sie schlecht, kommt es zu einem Freispruch bzw. zu einer Verfahrenseinstellung. Dies hat überhaupt nichts damit zu tun, ob es da um Beamte geht oder nicht. Dabei ist die Zahl der Einstellungen recht groß, und es macht daher durchaus Sinn, bei unklarer oder schlechter Beweislage den Gang zum Anwalt anzutreten. Wir fragen uns hier in der Kanzlei täglich, wie bestimmte Verfahren überhaupt vor Gericht kommen konnten, und gehen auch regelmäßig mit Einstellungen aus dem Gerichtssaal. Nicht selten gibt es auch nette Kommentare von der Richterbank in Richtung Polizei und StA. Dies soll nicht heißen, dass es nicht auch nicht nachvollziehbare Verurteilungen gibt, und dass wir nicht häufiger auch mal Rechtsmittel einlegen, aber in der weit überwiegenden Zahl der Fälle, sind die Ergebnisse eines Verfahrens sauber vorhersehbar und müssen dann eben auch akzeptiert werden.

Andererseits gibt es aber auch mehr und mehr Leute, die meinen, sich im Straßenverkehr alles herausnehmen zu können, und meinen, man könne ihnen nichts, solange man ihnen nicht Videos aus drei Kameraperspektiven und den Papst als Zeugen der Anklage präsentiert. Die sollten sich mal fragen, wo das Problem mit unserem Rechtsstaat liegt, von dem sie dann immer reden. Willkürliche Anzeigen von Polizeibeamten sind zum Glück eine ganz ganz große Ausnahme und eigentlich wissen diese Leute ganz genau, welchen Mist sie gebaut haben, sie wollen sich aber dann einfach nicht damit abfinden, dass das Gericht einem unbescholtenen Menschen glaubt, der keinerlei persönlichen Vorteil davon hätte, wenn er willkürlich Leute vor den Kadi zerren und damit sogar seinen extrem sicheren Job riskieren würde.

Gruß vom Wiz

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Stimme zu
Hallo!

Genauso ist es, wobei zu ergänzen ist, dass schon oft Polizeibeamten bei Zeugenaussagen eine höhere Glaubwürdigkeit eingeräumt wird. Es gibt da aber das Argument, dass 1) Polizisten oft sachverständige Zeugen sind und daher das Tathergehen oft besser beobachten und 2) sie meist keinen Grund zu einer falschen Zeugenaussage haben.

Also ich würde als Gericht bei einer Geschwindigkeitsübertretung auch eher einem unabhängigen Polizisten glauben, als der Ehefrau des Beschuldigten, die am Beifahrersitz gesessen ist.

Es ist nicht zutreffend, dass in unseren Landen die Polizei immer Recht hat und Recht kriegt.

Gruß
Tom