Goosi hat insgesamt völlig recht, nur zur Klarstellung: Ein Beamter MUSS in seiner Freizeit keinen Verkehrsverstoß anzeigen.
Wenn er sich allerdings in den Dienst versetzt, dass kann/darf er jeder Zeit, MUSS er wiederum (nach Papierlage), eben wie im Dienst fast jeden Verkehrsverstoß (kostenpflichtig, also Anzeige o. „Vorortkasse!“) ahnden. Die Beamten drücken hier viel öfter ein Auge zu als sie nach den entsprechenden Vorschriften eigentlich dürfen, diese Regeln z.B. in Berlin das Ermessen des Beamten einem Verstoß im Dienst nachzugehen und dabei nur mündlich zu ahnden auf sog. unbedeutende Ordnungswidrikeiten herunter - z.B. ein Fussgänger geht nachts bei keinem Verkehr bei rot über die Ampel.
Bleibt der Polizist außer Dienst, gibt sich also nicht zu erkennen, unternimmt nichts, muss er bei Ordnungswidrigkeiten gar nicht und bei Straftaten, die er privat feststellt nur in besonders schwerwiegenden Fällen tätig werden - sonst hätte er in der Tat kein Privatleben mehr.
Rein nach dem Beamtenrecht ist ein Beamter übrigens, - also nicht nur ein Polizist - wie Goosi schon sagte, immer im dienst und kann jederzeit durch seinen Dienstherren zur Arbeit herangezogen werden. Die neuere Rechtsprechung weicht diesen alten Grundsatz natürlich etwas auf, aber im Prinzip gilt das immernoch - für alle die immer auf die Beamten motzen.
Und noch eine Kleinigkeit: Ein Angeklagter oder Betroffener einer Ordnungswidrigkeit darf nicht Lügen, er muss sich nur nicht selbst belasten. Die Lüge ist im Gegensatz zu der des Zeugen vor Gericht aber straflos, jedoch der milde des Richters sicher nicht zuträglich.
M.
PS: Bitte jetz hier keine gut, faul, schlecht, fleissig etc Beamtendiskussion
!!!