Polizist nutz seine stellung privat

hallo an alle…

Ich lebe mit meiner frau in einer altbauwohnung, in der man jegliche alltagsgeräusche der nachbaren hören kann.
Über uns ist eine WG von drei polizisten die sich ständig bei uns beschweren wir wären „zu laut“ was nicht der wahrheit entspricht. Ich höre nähmlich auch stendig wie die herrschaften gehen, reden, klospüllung betetigen :smile: usw. doch wir nehmen es hin da es nun mal ein ganz altes haus ist.
nun es ist dazugekommen, dass sie stendig ihre kollegen anrufen und die uns ermahnen und mit anzeige drohen obwohl es bei uns total ruhig ist.
beispiel: es ist 23:30uhr meine frau ist schon eingenickt und ich schaue einen film im TV bei einer lautstärke „3 von 100“ wo ich selber schwierigkeiten hatte was zu hören. Nun es klingelt an der türe, zwei polizisten kommen rein ohne zu fragen schauen sich um, sagen „sollte wir noch mal gerufen werden gibt es eine anzeige wegen Lärmbelästigung!!!“ ich dazu es sei doch nicht laut hier, antwort „ich disskutiere nicht mit ihnen“ daraufhin gehe ich aus „angst“ vor eine anzeige immer schlafen.
Das war nun das dritte mal
die herrschaften von oben sind den beamten die immer bei uns erscheinen „per du“ und rufen sich mit vornamen.
Was kann ich da machen?

Einen Anwalt nehmen und sich gegen solche Machenschaften wehren.
Sie alleine werden keine Chance haben sich dagegen durchzusetzen.

Hallo,
Wenn immer die selben Polizisten " gerufen " werden und dann mit einer Anzeige drohen, liegt der Verdacht nahe das es sich um " Amtsanmaßung " handeln könnte. Also andere Zeugen ( Mieter ) suchen, welche die Lärmbelästigung entkräften können. Danach als zweites zu einem Polizeirevier Deiner Wahl gehen und Anzeige erstatten gegen die Beamten u.a. wegen Nötigung. Was Du brauchst sind Zeugen, um die Aussagen der Beamten zu entkräften.
Als Abschluss ein paar Bekannte einladen und selbst wegen Ruhestörung die Polizei rufen.

M.f.G.
Nobbi69

Hallo,
solche persönlichen Beziehungen sind für andere immer blöd.
Wenn es so weitergehen sollte, dann sollten sie sich bei deren Vorgesetzten beschweren, d. h. beim Wachleiter der Wache in deren Bezirk ihre Wohnung liegt.
Da es sich um Polizisten handelt, denke ich aber erstmal, dass es vielleicht auch erstmal hilft, sich mit denen zusammenzusetzen (tagsüber) und das Gespräch darüber zu suchen, möglicherweise mit einer Vorführung der Geräusche aus der über ihnen liegenden Wohnung (einer soll oben bleiben und mal die Klospülung drücken, oder durch die Wohnung laufen). Sollte das nicht klappen, kann man sich immernoch beim Wachleiter beschweren.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen…
mfG
JJ

Hallo Armer Kerl,

grundsätzlich ist für den Hausfrieden der Vermieter zuständig. Wenn das Haus wirklich so hellhörig ist, muss er dafür sorgen, dass das nicht zu Reibereien unter den Mietern führt. Einfach mal mit dem Vermieter sprechen und das Problem ausdiskutieren.
Es ist nun mal so, dass Kollegen sich untereinander duzen. Daran kann man nichts ändern. Das sollte sich aber eigentlich nicht auf die Urteilsfähigkeit auswirken. Wenn es jedesmal leise war, als die Kollegen auftauchten, musst du dir eigentlich keine Sorgen machen.
Für Lärmbelästigungen, sprich Ruhestörungen, ist originär das Ordnungsamt zuständig. Ich weiß nicht, wo du wohnst und ob es da einen Außendienst des Ordnungsamtes gibt. Ansonsten würde ich mich einfach mal mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Viele Grüße

Hallo Armer Kerl!

Normalerweise läuft das bei einer Ruhestörung (egal, ob angeblich oder tatsächlich) folgendermaßen ab (bei uns in Bayern):

Polizei wird angerufen - Anrufer wird gebeten, den Konflikt in einem vernünftigen Gespräch mit dem „Ruhestörer“ zu klären - wenn das nicht möglich ist, fährt eine Streife hin - die Beamten sprechen mit dem Beschwerdeführer und „lauscht“, ob tatsächlich eine Ruhestörung vorliegt - wenn es nicht laut ist bzw. sich die Lautstärke in einem normalen Rahmen bewegt, ist die Sache erledigt - falls es tatsächlich zu laut ist, wird der Verursacher darauf hingewiesen, dass andere Hausbewohner sich durch den Lärm gestört fühlen und gebeten, das abzustellen - außerdem erfolgt ein Hinweis, dass bei einer erneuten Ruhestörung eine Anzeige folgt - normalerweise ist die Sache dann erledigt - wenn nicht, wird der Verursacher angezeigt und der Lärm durch die Polizei beendet (z. B. lärmende Gäste aus der Wohnung verwiesen (z. B. bei Feiern), Musikanlagen außer Betrieb gesetzt - dies kann bis zur Sicherstellung der Anlage führen, usw.)

So oder so ähnlich sollte es auch ablaufen, wenn sich Polizisten gestört fühlen. Dass die Polizisten untereinander per Du sind, ist ganz normal. WEnn der Besuch der Kollegen jedoch so war, wie von Ihnen geschildert, dann würde ich mir deren Auftritt schon etwas anders vorstellen. In meiner Dienststelle würde ich so etwas nicht dulden.

Dass eine Altbauwohnung etwas hellhöriger ist, damit müssen sich wohl alle Bewohner abfinden.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen. Ich hoffe aber dennoch, Ihnen ein wenigweiter geholfen zu haben.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

Nun man muss hier unterscheiden.

Das eine sind die Vorwürfe zum unzulässigen Lärm. Eine Anzeige dort ist nix schlimmes, den erst wenn das Ordnungsamt ein Fehlverhalten feststellt kommt es auch zu einer Bestrafung.

Das die Personen über Ihnen immer die Polizei anrufen ist nix schlimmes. Die Frage ist ob sie in dem Wohnabschnitt auch arbeiten. Selbst wenn, wäre dies noch nicht zwingend Notwendig dass „neutrale“ Polizisten kommen müssten, solange nur mündlich verwarnt wird. (Keine Anzeige = mündl. verwarnt)

Als Tipp, Polizisten die einfach in Ihre Wohnung kommen, sofort Dienstnummer geben lassen und Anzeigen!
Bei Antworten wie die oben, Dienstnummer und sofort Dienstaufsichtbeschwerde verfassen.
Ein solches verhalten ist nicht hinnehmbar und eine Schande für die Polizei.

Hallo,

  1. Rede mit deinen Nachbarn und einige Dich auf gute Nachbarschaft, lade sie auf ein Bier ein.
  2. Rede mit den Polizisten, dass die Vorwürfe nicht stimmen.
  3. Beschwere Dich bei der vorgesetzten Stelle der Polizeibehörde.
    In dieser Reihenfolge!

danke erstmal für die schnelle antwort…
also nach dem letzten besuch der polizei bin ich zu meinen nachbarn gegangen und sie darauf angesprochen. sie haben alle eine von mir verfasste erklärung unterschrieben in der sie bezeugen dass meine frau und ich zu keiner zeit eine Lärmbelästigung darstellen.
gestern ist eine dame von oben mit der hausordnung in der hand runter gekommen und hat gemeint „Ich werde sie beim ordnungsamt melden, und seien sie sicher sie werden um die 300€ zahlen müssen“ es war gegen 17:10uhr. in meiner hausordnung steht man darf bis 17uhr lärm „machen“. meine frau hatte da den staubsauger an. ich weiß nicht mehr weiter…
lg

Danke für die schnelle antwort.
also wir haben öfterst versucht zu reden und den vorschlag dass sie doch mal rein kommen und sie sich selbst davon überzeugen lehnen die leider immer wieder ab:frowning: jetzt dorhen sie mir sogar tagsüber und zwar mit dem ordnungsamt.
leider bin ich nicht in einer guten finanzielen lage und kann mir dadurch einen Prozess mit anwalt usw. nicht leisten. wir geben ja auch immer nach aber man kann es ihnen nicht recht machen
hochachtungsvoll
armer kerl

Hallo.

Sie müssen versuchen den Beweis zu erbringen dass die lautstärke im Rahmen ist.
Vieleicht stellen sie beim nächsten Fernsehabend eine Videokamera auf und filmen das Geschehen in ihrem Wohnzimmer.
Ohne einen handfesten Beweis zu haben ist es schwer was zu unternehmen.

Hallo,
Lärmbelästigung ist ein bekanntes Problem in alten Häusern. Der daraus resultierende Streit lässt oft nicht lange auf sich warten.
Allerdings darf man davon ausgehen, dass sich die drei Polizisten in der oberen Wohnung wirklich durch ihren Lärm gestört fühlen (auch wenn sie dies hier im Posting deutlich verneinen). Lärmbelästigungen gehören zu den wenig beliebten Einzätzen der Polizei und die drei ernten damit in der Regel nur Murren ihrer Kollegen, da sie wieder einmal so einen „Kindergarten-Einsatz“ fahren müssen. D.h. man kann also davon ausgehen, dass die drei Polizisten aus der oberen Wohnung hier nicht zum Spaß anrufen.
Wie die eingesetzten Polizeibeamten im Einsatz reagieren, ist völlig unterschiedlich. Manche sind super freundlich und verständnisvoll, andere machen lieber sofort eine klare Ansage. In jedem Beruf gibt es gute und schlechte. Und natürlich kommt es auch auf das Gegenüber an, also wie sie persönlich auf die Beamten gewirkt haben.
Das sich die Polizisten untereinander „per du“ waren ist nicht besonderes. In der Regel sind sich 90% aller Polizisten in Deutschland (und auch darüber hinaus) immer per du. Das muss nicht heißen, dass man sich schon lange persönlich kennt oder dass dies Einfluss auf das dienstliche Handlen der Beamten hatte. Die hätten mit sehr großer Wahrscheinlichkeit genauso im Einsatz reagiert, wenn „Frau Müller“ angerufen hätte. An der Stelle sei angemerkt, dass die Polizisten ihre Wohnung betreten können, solange sie nicht deutlich machen, dass sie das nicht möchten. Denn dann geht das Betreten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Schließlich gehen die Polizeibeamten in diesem Einstz einer möglichen Lämquelle auf den Grund (Musikanlage, Party etc).
Am besten man macht zu Begin klar, dass man keinen Lärm verursacht, dass das Haus einfach alt und hellhörig ist. Dann sollten sie das Gespräch mit den drei Polizisten über ihnen suchen und freundlich ihre Situation erläutern.

lG

Hallo,

normale Hausarbeit ( Staubsauger ) ist keine Ruhestörung. Wenn die Frau Dich beim Ordnungsamt melden will, kann sie das. Komisch klingt nur das sie wissen will, das Du 300 Euro zahlen sollst. Einfach nicht beachten. An Deiner Stelle würde ich mir eine Rechtsschutzversicherung besorgen und so etwas dann meinem Rechtsbeistand auf dem Tisch legen. Zivilprozesse dauern lange und werden eh nie fertig.Denke aber daran das die Versicherung manchmal erst nach 3 Monaten einspringt.
M.f.G,
Nobbi69

Hallo Armer Kerl,

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das was Du da schilderst beiden Blickwinkeln entspricht. Ich meine hier Deine und die Sichtweise Deiner Nachbarn.
Sollte es aber so sein, wie Du es schilderst, dann hast Du die Möglichkeit gegen die Beamten, die bei Dir erschienen sind und sich so verhalten haben, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.
Die von Dir genannte Wohngemeinschaft der drei Polizisten ist hier wie jede andere WG zu sehen. Sollte es da Probleme gben, bleibt der Weg zum Vermieter, um sich dort über die Mieter über Dir zu beschwerden.

Sollte es tatsächlich so sein, dass die Polizisten ihre Stellung und ihren Beruf zu einer „Bestrafung“ von Unschuldigen mißbrauchen sind das für die Beamten schwerwiegende Vorwürfe, die sowohl strafrechtliche (Verfolgung Unschuldiger § 344 StGB) als auch disziplinar (Entlassung aus dem Dienst) Konsequenzen nach sich ziehen würden.

Ich möchte aber auch Dir sagen, dass es den Straftatbestand der „falschen Verdächtigung“ gibt. Der beinhaltet, dass derjenige bestraft wird, der jemanden der unschuldig ist, einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzt. Das heißt, dass auch Du Dir dann bei entsprechenden Maßnahmen Deiner Sache schon sehr sicher sein mußt.

Vielleicht noch ein Tipp: Meistens helfen persönliche Gespräche zwischen den Beteiligten Wunder.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Gruß Carsten

Immer zeitig schlafen gehen…

Hallo,
Du könntest dich zum Beispiel schriftlich bei dem Chef deiner örtlichen Polizei beschweren.

Gruß

Bei der Hausverwaltung Rat suchen.

Guten Abend,
also das ist für mich eine schwierige Sache. Der liebe Gott hat mir zwei Ohren gegeben, für jede Seite eines. Ich müsste beide Seiten hören, um mich zu entscheiden.
Ich will Sie aber nicht mit dem Problem alleine lassen und sage Ihnen, was ich machen würde:
Ich würde ein Protokoll führen (Datum, Uhrzeit,Lärmquelle von oben, Dauer, eine weitere Spalte für „Erscheinen von Polizei“, Uhrzeit, Grund des Erscheinens, Namen der Beamten (sie sind verpflichtet, ihn anzugeben)).
Und wenn ich dann so 10 Vorfälle beisammen hätte,oder fünf, würde ich damit zum Leiter der Dienststelle gehen (vorher Termin geben lassen), und mich beschweren. Sie können auch anklingen lassen , dass Sie an eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde denken, wenn die Niggelichkeiten nicht aufhören. Die würde ich an den Chef der Behörde -persönlich- richten und eine Kopie meines Protokolls beifügen.

Mit freundlichen Grüßen, W Görtz

Hallo,
deine Situation ist schon ziemlich verzwickt.
Natürlich ist eine solche Schilderung immer aus beiden Seiten sehr subjektiv. Man sollte schließlich auch davon ausgehen, dass die Beschwerdeführer nicht ganz ohne Grund bei der Polizei anrufen.
Dennoch kann ich gerne einen Rat geben.
Zum einen würde ich Kontakt mit dem Hauseigentümer aufnehmen. Ggf. ist die Lärmbelästigung auch auf unzureichende Schallisolierung zurückzuführen.
Auf der anderen Seite wäre es gewiss ratsam, den zuständigen Wachleiter anzuschreiben.
In diesem Schreiben solltest du das Problem möglichst emotionslos, frei von Sarkasmus und Urteilen schildern. Es kann nicht schaden, sich auch in die Lage der Beschwerdeführer zu versetzen, um dem Wachleiter zu zeigen, dass es dir nicht um eine Art Denkzettel für die Polizisten geht, sondern du dich ernsthaft in einer schwierigen Lage siehst. Schildere ihm außerdem, in wiefern du schon Maßnahmen zur Vermeidung solcher Ruhestörungen eingeleitet hast (Kontakt mit dem Hauseigentümer, Einhalten der Nachtruhe, etc.)
Der Wachleiter wird, wenn er seine Aufgabe richtig macht, mit den Kollegen Rücksprache halten und sich dann auch mit dir erneut auseinandersetzen.
Dabei ist wirklich ganz wichtig: Wenn du den Eindruck vermittelst, irgendjemandem eins auswischen zu wollen, hast du schlechte Karten. Du musst in jedem Fall glaubwürdig bleiben.
Optimal wäre letztlich für dich, wenn der Hausfrieden so wieder hergestellt wird und dich auch eingesetzte Polizisten wieder ernst nehmen.
Lezteres halte ich für gut möglich. Ersteres erfahrungsgemäß eher weniger…

Ich wünsche viel Glück!

Hallo!

Tut mir leid, wegen der verspäteten Antwort.

Ich denke, sie sollten sich über den Beamten beschweren. Zur Not auch auf einer anderen Dienststelle.

MfG