Polnischer Handwerker - keine Schwarzarbeit

Hallöle,

um das Problem mit der Schwarzarbeit zu umgehen, haben wir auf eine Selbstständigkeit des noch zu beschäftigten Polen bestanden (Unterlagen liegen uns noch nicht vor, da noch nicht da).

Wir haben ihm die hier in D zulassungsfreien Gewerke mit auf den Weg gegeben für die Meldung der Selbstständigkeit in Polen, hoffen dadurch keine Gesetze in D zu verletzen.

Wer erhebt/zahlt die USt.? Er soll uns ja eine Rechnung ausstellen, ist es korrekt, das diese dann netto ist und wir in Deutschland dann die 19 % darauf abführen? Arbeit wird in D erbracht, greift § 13B UStG.?

Muss ich hierzu irgendjemanden in D vorher Bescheid geben?

Bin ich auch hinsichtlich der Unfallversicherung noch in der Pflicht? Schließlich ist er ja dann Selbstständig… Klar, dass ich natürlich meine Baustelle ordentlich vorhalte und absichere. Muss ich dies aber nicht nur nach deutschen Regeln machen, sondern auch evtl. nach polnischen?

Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, habe das www schon zeitintensiv durchsucht, bin nicht so ganz auf das Richtige gestossen.

Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe!

VG
Hendrik

Hallo,

da ich Experte für private Versicherungen bin und sowohl im steuerlichen Bereich als auch bei Sozialsversicherungen nicht meine Schwerpunkte habe, kann ich hierauf leider keine verlässliche Antwort geben.

Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo zurück,

mittlerweile bin ich bei der IHK Region Stuttgart auf eine aufschlussreiche Erläuterung gestossen: http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un…

Damit erklärt sich zumindest der Steuerbereich. Meiner Meinung nach dürften weitere Pflichten nicht bestehen. Wenn ich einen deutschen Selbstständigen beauftrage, melde ich den ja auch nicht der Berufsgenossenschaft, gelle?!

Warten wir mal, welche Tipps noch kommen…

VG
Hendrik

Hallo,
eines vorweg…ich bin mit dem von Ihnen gezeigten Verhalten nicht einverstanden und werde/kann daher auch nur einen Teil Ihrer Fragen beantworten.

Wenn Sie der Bauträger-/unternehmer sind und sich die Baustelle in der BRD befindet, gelten die Deutschen Präventionsvorschriften (Absicherung etc.).

Der Bauleiter der Baustelle - hat meines Wissens - die Pflicht alle Arbeitseinsätze von Subunternehmern und Arbeitnehmern zu protokollieren (Arbeitsbeginn- und ende, Name des Tätigen, Arbeitgeber etc.). Ganz aus der Pflicht sind sie also nicht/nie.

Was Sie Ihrem Subunternehmer aus Polen auf jeden Fall sagen sollten:
Für den Baubereich kommen - je nach Gewerk - unterschiedliche Berufsgenossenschaften als zuständiger UV-Träger in Frage. Bei den meisten Berufsgenossenschaften sind die Selbständigen NICHT VERSICHERT! Hier bedarf es VOR DER TÄTIGKEITSAUFNAHME einer Anmeldung, wenn der Selbständige eine freiwillige Versicherung wünscht.

Fehlt eine Versicherung zahlt kein UV-Träger!
Im Rahmen der „Menschlichkeit“ sollten Sie Ihren Subunternehmer darauf hinweisen.

Nähere Auskünfte erteilt z. B. die Bau-Berufsgenossenschaft in Hannover, Bremen, München etc… Adresse bitte „nachgoogeln“

Mit freundlichem Gruß

Hallo,
ich kann nur zur Frage der Unfallversicherung antworten. Sollte der polnische Handwerker tatsächlich als selbstständiger Unternehmer tätig werden (im Regelfall im Rahmen eines Werkvetrages), besteht für euch keine Pflicht ihn bei der Berufsgenossenschaft zu melden. Aber vorsicht in Sachen „Scheinselbstständigkeit“. Diese lässt sich leicht aufdecken. Die Absicherung der Bausstelle nach deutschen Vorgaben dürfte ausreichend sein. Ich glaube auch nicht, dass es ein Land gibt welches schärfere Vorschriften hat :wink: !?

Gruß

Hallo Hendrik,

das sind Fragen die wohl eher ein Jurist und ein guter Steuerberater beantworten sollte, auf keinen Fall sind das versicherungsspezifische Fragen.
Insofern kann ich hier wohl keinerlei Aussage machen.

Gruß und einen schönen Tag.

Horst Heydeck

Hallo,

zur steuerlichen Behandlung kann ich leider nicht weiterhelfen.

Als „Subunternehmer“ muss ein polnischer Handwerker so behandelt werden, wie ein deutscher. Soll heißen. Er ist für seine UV selbst verantwortlich.

Natürlich gelten ausschließlich DEUTSCHE Rechte und Gesetze. Nur er selbst muss ggf. polnische Richtlinien beachten. SIe nicht.

Grüße
Hallöle,

um das Problem mit der Schwarzarbeit zu umgehen, haben wir auf
eine Selbstständigkeit des noch zu beschäftigten Polen
bestanden (Unterlagen liegen uns noch nicht vor, da noch nicht
da).

Wir haben ihm die hier in D zulassungsfreien Gewerke mit auf
den Weg gegeben für die Meldung der Selbstständigkeit in
Polen, hoffen dadurch keine Gesetze in D zu verletzen.

Wer erhebt/zahlt die USt.? Er soll uns ja eine Rechnung
ausstellen, ist es korrekt, das diese dann netto ist und wir
in Deutschland dann die 19 % darauf abführen? Arbeit wird in D
erbracht, greift § 13B UStG.?

Muss ich hierzu irgendjemanden in D vorher Bescheid geben?

Bin ich auch hinsichtlich der Unfallversicherung noch in der
Pflicht? Schließlich ist er ja dann Selbstständig… Klar,
dass ich natürlich meine Baustelle ordentlich vorhalte und
absichere. Muss ich dies aber nicht nur nach deutschen Regeln
machen, sondern auch evtl. nach polnischen?

Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, habe das www schon
zeitintensiv durchsucht, bin nicht so ganz auf das Richtige
gestossen.

Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe!

VG
Hendrik

Hallo,

ich kann nur bezüglich der Unfallversicherung antworten.

Bei der Bau-BG sind selbständige Unternehmer nicht versichert. Fliegt also der „Selbständige“ irgendwo runter, ist er nicht versichert. Wenn es sich tatsächlich um Selbständigkeit nach Deutschem Recht handelt, war´s das damit. Liegt aber de facto nur Scheinselbständigkeit vor, so wäre der Arbeiter als Arbeitnehmer anzusehen mit der Folge, daß er nach deutschen Rechtsvorschriften gegen Arbeitsunfälle versichert ist. Du, als Arbeitgeber, mußt dann natürlich die Beiträge an die Bau-BG nachzahlen. Die BG prüft das Vorliegen von Scheinselbständigkeit in eigener Regie und ist hierbei nicht an frühere Entscheidungen, z.B. der Krankenkasse gebunden. Bindungswirkung hat nur eine Entscheidung der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn der Arbeiter also nach den tätsächlichen Gegebenheiten eigentlich mehr einem Arbeitnehmer ähnelt als einem selbständigen Unternehmer, dann ist das Ganze Konstrukt gefährlich. Es geht nur so lange gut, wie nichts passiert. Fliegt der Pole vom Gerüst, wird´s unangenehm - und das nicht nur für den Polen.

Gruß

Wolfgang

Hallöle,

um das Problem mit der Schwarzarbeit zu umgehen, haben wir auf
eine Selbstständigkeit des noch zu beschäftigten Polen
bestanden (Unterlagen liegen uns noch nicht vor, da noch nicht
da).

Wir haben ihm die hier in D zulassungsfreien Gewerke mit auf
den Weg gegeben für die Meldung der Selbstständigkeit in
Polen, hoffen dadurch keine Gesetze in D zu verletzen.

Wer erhebt/zahlt die USt.? Er soll uns ja eine Rechnung
ausstellen, ist es korrekt, das diese dann netto ist und wir
in Deutschland dann die 19 % darauf abführen? Arbeit wird in D
erbracht, greift § 13B UStG.?

Muss ich hierzu irgendjemanden in D vorher Bescheid geben?

Bin ich auch hinsichtlich der Unfallversicherung noch in der
Pflicht? Schließlich ist er ja dann Selbstständig… Klar,
dass ich natürlich meine Baustelle ordentlich vorhalte und
absichere. Muss ich dies aber nicht nur nach deutschen Regeln
machen, sondern auch evtl. nach polnischen?

Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, habe das www schon
zeitintensiv durchsucht, bin nicht so ganz auf das Richtige
gestossen.

Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe!

VG
Hendrik