Moin,
folgendes Beispiel: Kunde möchte seine (Handy!)Nummer zum Vertragsende von Anbieter A zu Anbieter B mitnehmen. Der Vertrag wird fristgerecht gekündigt und der Portierungsantrag geht bei Anbieter A durch Anbieter B ca. 3 Monate vor Vertragsende ein. Die Kündigungsbestätigung lautet zu Termin X, die Auftragsbestätigung des Anbieters B lautet auf Termin X+4.
Den Termin zur Rufnummernübergabe an den neuen Anbieter legt ja der Anbieter A fest. Laut TKG darf im Festnetz eine Portierung nicht länger als 24h dauern, sonst ist der alte Anbieter verpflichtet, den Kunden weiterzuversorgen. http://www.recht-dd.de/tkg-novelle-tritt-in-kraft/Gilt das auch für Mobilfunkportierungen? Und wie ist zu verfahren, wenn es zu größeren Ausfällen kommt?
Danke für eure Hilfe!
Cheers Topper