Kann nach dem Verkauf einer Immobilie der Verkäufer vom Käufer die Portokosten für das Übersenden von Unterlagen (z.B. Pläne des Hauses) verlangen?
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo Horst-Udo Georg,
die Weitbelastung der Portokosten sollte eigentlich mit dem Kaufpreis abgegolten werden.
Viele Grüße
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo,
Die Frage ist etwas speziell und um sie beantworten zu können, benötige ich Details aus dem Kaufvertrag.
Aber Tendenziell hatte der Verkäufer ja einen Aufwand um dem Käufer die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Für diesen Aufwand hat er einen Ersatzanspruch gem. BGB falls nicht anders geregelt. Diesen darf er natürlich auch nach billigem Ermessen geltend machen.
Grüße
Mirko
Hallo Mirko,
besten Dank für die Antwort. Meine Frage ist damit umfassend beantwortet, da im Kaufvertrag nichts steht.
Grüße
Udo
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