Portostempel noch gültig?

Hi,
fand bei mir im Treppenhaus für eine Person, die vor 5 Jahren im Haus wohnte und nun verzogen ist. Die Post machte es sich ja einfach und legte den Brief UNZUGESTELLT ja einfach ab…

Ist die Dt. Post verpflichtet, den Brief an die von mir ergänze Zustelladresse zu senden, ohne dass erneut Porto gezahlt wird?
Solch ein QR Code mit dem 0,62 Ct Porto vom 9.2.15 ist ja ersichtlich, oder ist ein 1x solch eingescannter Code be ider Post dann als gültiges Porto ungültig?

Also einfach einwerfen (Dann wird der Brief wohl verloren gehen) oder persönlich am Schalter klären?!
LG
living free

Hallo!

Wenn man die neue Anschrift kennt kann man sie draufschreiben und alte durchstreichen und in Kasten werfen.

Post wird m.E. nach kein neues Porto plus Zuschlag vom Empfänger erheben.
Der QR-Code ist aber verbraucht, den erkennt das System nicht als gültiges Porto mehr an.

Ist das nicht klar ?  Dann könnten doch alle die gebrauchten Umschläge nochmals verschicken um Geld zu sparen.

Man kann aber auch „Verzogen“ oder „Unbekannt“ draufschreiben und in Kasten werfen oder dem Postboten mal mitgeben.
In einer Postfiliale oder Agentur wird der Brief ganz normal behandelt, also kann man ihn auch gleich in Briefkasten stecken.

MfG
duck313

Von meiner Erfahrung her würde ich sagen, dass man den Brief nicht mehr umadressieren kann, weil der Umzug schon zu lange zurückliegt (ein Nachsendeauftrag läuft normalerweise bloß für 6 Monate). Von daher müsste man auch wieder neu frankieren, wenn man die Adresse ändert. Aber einen Versuch wäre es wert: Porto zahlt Empfänger! :smile:

Sinnvoller wäre wohl zurücksenden an Absender mit Hinweis auf die neue Adresse.

Servus,

das hat mit einem Nachsendeauftrag genau Nix zu tun - abgesehen davon, dass es nicht verboten ist, einen für sechs Monate erteilten Nachsendeauftrag zu verlängern.

Nachsendeauftrag bedeutet, dass der Brief nicht an die Adresse zugestellt wird, die draufsteht, sondern dass bei der Post die neue, ihr mitgeteilte darauf gepäppt wird und der Brief an diese zugestellt wird.

Wenn ein Brief ungeöffnet mit berichtigter Adresse versehen wieder eingeworfen wird, wird er an die berichtigte Adresse zugestellt.

Schöne Grüße

MM

besten Dank allerseits,

habe nun einfach mit neuer Adresse versehen,
eingeworfen…wobei ich die alte, falsche Adresse überklebt habe mit der neuen…vllt. wärs besser gewesen, diese sichtbar zu lassen und durchzustreichen, aber gut.

gracias.
living free

Servus,

vllt. wärs besser gewesen, diese sichtbar zu lassen und durchzustreichen

ja - auf diese Weise wäre leicht sichtbar gewesen, worum es bei der Chose geht. Jetzt ist halt ein Ratespiel daraus geworden, das sorum oder sorum ausgehen kann: Es spielt jetzt tatsächlich eine Rolle, welches Datum der Freistempel trägt.

Wie auch immer - wenn das Teil als mangelhaft frankiert erkannt und ausgesondert wird, geht es an den Absender zurück: Der weiß dann jedenfalls, was mit der Adresse los ist.

Schöne Grüße

MM

Richtig,
wobei ich (natürlich auf der Rückseite alles kurz erläutert hab und die liebe Post drauf hinweise, wieso sie einen unzustellbaren Brief überhaupt in einen Hausflur legen:wink:)

…vorne hab ich „hierhin verzogen“ vermerkt…die alte Adfesse scheint noch durch den neuen Aufkleber durch…wird schon klappen.
Hätt gern von einem „Postoberinspektor“ hier bei www die offizielle Regelung gewusst :wink:

Danke.
LG
living free