Moin,
…nur Schiffe über 20 m Länge müssen diese Abschirmungen … haben.
?
In den KVR steht was anderes.
Zitat: > KVR(Kollisionsverhütungsregeln)
Teil C Lichter und Signalkörper
Regel 21 Begriffsbestimmungen
. . .
Auf einem Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge
dürfen die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne
über der Längsachse geführt werden.
Anlage I Anordnung und technische Einzelheiten der Lichter und Signalkörper
5. Abschirmungen für Seitenlichter
Die Seitenlichter von Schiffen von 20 und mehr Meter Länge
müssen an der Binnenbordseite mit mattschwarz gestrichenen Abschirmungen versehen sein
und den Vorschriften des Abschnitts 9 entsprechen.
Eine Zweifarbenlaterne mit vertikaler Glühlampenwendel
und sehr schmaler Trennung des grünen und des roten Ausstrahlungsbereichs
braucht keine Abschirmungen zu haben.
Auf Schiffen von weniger als 20 Meter Länge
müssen die Seitenlichter an der Binnenbordseite
mit mattschwarz gestrichenen Abschirmungen versehen sein,
wenn dies zur Erfüllung der Vorschriften
des Abschnitts 9 erforderlich ist.
(Abschnitts 9 Waagerechte Lichtverteilung)
MfG
duck313
mfg
W.