Post an den Vormieter

Hallo,

Mal angenommen man ist seit mehr als einem halben Jahr Mieter und erhält immer noch recht regelmäßig Post adressiert an den Vormieter. Darunter auch Post vom Ämtern, Banken, Rentenkasse, Versicherungen, … . Der Briefkasten hat den nur den aktuellen Namen dran, die Namen sind unterschiedlich.

Ist es korrekt die Briefe mit „Vorzogen“ und der neuen Adresse zu versehen und wieder einzuwerfen? Oder sollen die Briefe zum Absender zurück? Gibt es eine Pflicht die Briefe aufzuheben? Was ist mit Briefen mit Aufdruck „nicht nachsenden“?

Danke

Nein.

…Fülltext

Hallo,
ich zitiere:
Wenn der Brief an Ihren Vormieter oder eine unbekannte Person adressiert ist, lässt er sich kostenlos zurücksenden. In diesem Fall haben Sie sogar die Pflicht, den Brief zurückzusenden.
Zitat Ende.
Die genannten Absender haben sicher ein Interesse daran, die aktuelle Postanschrift des Vormieters zu erfahren. Ich bin mir nicht sicher, ob du diese ohne Einverständnis des Empfängers dem Absender mitteilen darfst.
Also nur draufschreiben „verzogen“ und in den nächsten Briefkasten damit. Man kümmert sich dann schon anderweitig.

Und wenn du deinen Briefträger mal triffst, dann mach ihm klar, dass du keine Lust hast, seine Arbeit zu erledigen. Der Brief darf nicht einmal nachgeschickt werden, wenn ein Nachsendeauftrag besteht, aber der Vermerk „Nicht nachsenden“ draufsteht.

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Genau,

und nicht

!

Das klingt als sollte man sich einen Stempel kaufen um die Rechtschreibung zumindest einmal sauber hin zu bekommen …

Danke

und nicht vergessen: Nur die Post ist die Post - erkennbar an den gelben Briefkästen. Sendungen, die von Fritzeflink Briefservice oder Webpost.de oder Regionalbriefhelden usw. zugestellt worden sind, nimmt die Post nicht an.

Schöne Grüße

MM

Ich hab nen Stempel, bei dem man den Text selbst setzen kann. Da werde ich mir auch ein „Empfänger verzogen“ draus machen. Bin gespannt, wieviele Runden die Briefe hier dann machen. Mehr als einmal hat der Postbote vermerkt, dass der Empfänger verzogen ist, die Nachforschungsstelle der Post hat dann aber immer brav wieder die alte Adresse drauf geschrieben…

hi,

gaanz böse Vorlage. :wink:

grüße
lipi

In diesem Fall kommen die markierten Briefe nicht zurück. Allerdings kommt im Monatszyklus von der gleichen, allseits beliebten Behörde zum Thema Knöllchen ein Brief.

Der letzte war merklich dicker.

Ich meine, Du könntest ja auch einfach freundlich sein, mal beim Vermieter fragen, ob der noch Kontakt zum Vormieter hat. Vielleicht findet sich ja eine ganz und gar pragmatische Lösung?

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Spielverderber :+1:

Der Vermieter ist Jurist und möchte wegen DSGVO & Co nichts mit den Briefen zu tun haben und wohl auch nichts mit dem Vormieter so generell. Er hüllt sich in Schweigen.

Die Briefe mit verzogen drauf wieder einwerfen ist kein wirklicher Aufwand. Ich habe nur das Gefühl da tut sich nichts.

In der Theorie kommen die Briefe wohl an, mit Verzögerung. Nur die Behörden bekommen von der extra Runde wohl nichts mit (DSGVO…?) was vermutlich deren Laue nicht bessert.

Popcorn holen und abwarten? Irgendwann wird jemand klingen…

Servus,

dann ist er kein Jurist.

Schöne Grüße

MM

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Wo kann ich denn das „Original“ dazu finden? Eine Rücksendepflicht wäre mir neu. Die Rückgabe über den Briefkasten ist eher der pragmatischere Weg, denn man darf die Post AFAIK auch nicht einfach entsorgen. Selbst bzgl. irgendeiner Informationspflicht finden sich Aussagen in allen Richtungen.

Am Ende ist das aber eh alles Makulatur. Ob und in wo ein Standardbrief bei einem Empfänger geworfen wird, lässt sich nicht nachvollziehen. Genausowenig ist die Rückgabe an den Zusteller nachvollziehbar.

Was ist das denn für ein Quatsch? Natürlich kann er den ehemaligen Mieter ohne rechtliche Probleme kontaktieren. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass den Vermieter eine Mitwirkungspflicht trifft. Ist ja am Ende auch eine kleine Belästigung.

Wohnt der Vermieter im gleichen Haus? Dann würde ich ihm einfach die Briefe in den Kasten werfen. Ggf. einen Brief unauffällig markieren um zu testen, ob er das nicht schon die ganze Zeit so umgekehrt mit dir macht.

Eine weitere Möglichkeit wäre, Mal den Datenschutzbeauftragten der Post den Vorgang zu schildern. Ich gehe davon aus, dass die sich ebenso ein datenschutzrechtliches Problem aufhalsrn, wenn sie trotz Hinweises quasi systematisch Brief an den falschen Empfänger übergeben.

Mit Rücksendung meine ich nicht, dass man eine neue Briefmarke draufkleben soll. Vermerk „verzogen“ drauf und in den nächsten Briefkasten.
Wie @Aprilfisch schon anmerkte, natürlich in den richtigen Briefkasten.
Aber Behördenbriefe werden bestimmt mit der „richtigen“ Post zugestellt.

Wenn du mit meinem Zitat Google fütterst und bei der Ratgeberseite von chip.de landest, hast du gewonnen.

Das kommt auf die Behörde an. Hier herum gab es zumindest vorübergehend Zustellungen per „Morgenpost“.

Schöne Grüße

MM

Das ist mir schon klar. Aber ich sehe eben keine Pflicht, das irgendwo eigeninititiv hinzubringen.

Oh man …

Bei uns lässt die Stadt grundsätzlich mit der „örtlichen Post“ zustellen.

Viele Grüße
Christa

Jo, hier auch.

Nebenbei kam hier auch schon ein gelber Brief an. Anderer Name an der Tür? Pfft.

Ansonsten war da noch der allererste Brief mit unserem Namen drauf ans neue Haus. Das Bauamt erklärte in unfreundlichem Ton, dass wir gefälligst XY zu erledigen hätten, wie bereits vor einem Jahr von uns gefordert, sonst 5000€. (nett, wenn man nicht mal 1 Monat im Grundbuch steht)

Ich notiere da regelmäßig „Zurück an den Absender, Adressat tot“ und werfe sie wieder in den Kasten…