Aus aktuellem Anlass würde mich interessieren: wer haftet,
wenn Briefe, Zeitungen, etc. aus dem Briefkasten gestohlen
werden?
Wenn Sie den Dieb erwischen, dann der Dieb,…
wenn Sie ihn nicht erwischen,…was wird den „Wertvolles“ in einen Briefkasten geworfen ??
Angenommen der Briefkasten befindet sich außerhalb des Hauses
und der/die Postzusteller/in steckt es nicht komplett in den
Kasten?
Wenn „man“ gesehen hat, dass der Postzusteller nicht komplett in den Kosten gesteckt hat, hatte man ja die Möglichkeit, die Sachen gleich aus dem Briefkasten zu holen,
wenn man vermutet, dass der Postzusteller nicht komplett…
Wie sieht es aus, wenn sich der Briefkasten im Haus befindet?
Warum sollte es hier anders aussehen?
Hat vielleicht der Hausnachbar beim verlassen des Hauses die Haustüre nicht richtig zugezogen und ein Dieb hatte dadurch Zugang zum Haus?
Müsste dann der Hausnachbar haften?
Wenn der Absender ohne Nachweis etwas „Wertvolles“ versendet und es kommt beim Empfänger nicht an, ist es das Risiko des Versenders,. wenn allerdings das Wertvolle nachweislich beim Empfänger zugestellt wurde, ist m.E. das Risiko beim Empfänger.
Vielen Dank für Eure Ideen.
P.o.t.P