Darf man einem Soldaten im Grundwehrdienst, also in den ersten drei Monaten seiner Ausbildung, ein Paket schicken? Zum Beispiel zum Geburtstag?
Danke für die Antworten!
LG
Darf man einem Soldaten im Grundwehrdienst, also in den ersten drei Monaten seiner Ausbildung, ein Paket schicken? Zum Beispiel zum Geburtstag?
Danke für die Antworten!
LG
Na klar, die sind ja nicht im offenen Vollzug
Adresse der Kaserne, Einheit und Namen nicht vergesen.
Gruß Chris
Na klar, die sind ja nicht im offenen Vollzug
Adresse der Kaserne, Einheit und Namen nicht vergesen.
Gruß Chris
das freut mich … Dankeschööööön!!!
Grundwehrdienst sind die gesamten 6 Monate (vormals 9), die ersten drei (Heer, ansonsten zwei) Monate sind die Allgemeine Grundausbildung (AGA). Natürlich darf man dem Soldaten/Rekrut in der Zeit ein Paket schicken, dauert aber meist 1-2 Tage länger bis zum Empfang. Brauchst dann aber entsprechend die Anschrift der Kaserne und seine Einheit, in der er stationiert ist (Bataillon, Kompanie/Batterie und Zug).
Grüße,
Christian
Hallo, natürlich geht das! Musst nur die richtige Adresse angeben, sonst kann es dir passieren das die Post nicht bei dir ankommt.
Wichtig ist immer die Kasernenanschrift, die Kompanie (oder halt was ihr habt), der Zug und Dienstgrad/Name. Dann sollte es auf jeden Fall ankommen.
Gruß
Hallo,
natürlich geht das, einmal am Tag wird beim Antreten aufgerufen wer Post hat, und der kann die sich dann abholen. Die genaue Postanschrift ist nur wichtig, weil es ja meist mehere EInheiten gibt (Anschrift wird den Rekruten eigentlich bei der Begrüßung ausgehändigt)
Ich hoffe ich konnte helfen…
LG
Muss man sogar!!
Der Junge hat’s schon schwer genug
Und ob’s erlaubt ist, weiß besser die Bunderwehr!
Gruß
Dieter Eberhardt
Kann ich nicht weiterhelfen. M.F.G. Louis
sorry leider keine Ahnung, ich war Zivi und da ging das
Hallo Kacun, am besten wäre es, wenn Du diese Frage jemanden von der Bundeswehr stellst, da es leider nichts wirklich mit Post zu tun hat und ich Dir somit auch nicht weiterhelfen kann. Da ich auch nie zur Bundeswehr musste.
LG Conny
Ja darf man, die Soldaten sollten eine Adresse ihrer Kompanie haben, an welche das Paket geschickt wird, der UvD verteilt die Post i.d.R. vor Dienstschluss.
lg
Goliath
Hallo,
erstmal entschuldigung für die späte Antwort.
Natürlich darf man das. Er ist ja nicht in einer JVA.
Einfach an die Einheit schicken.
z.B: 7./FüUstgBtl 281, z.H. Flieger Schmitz, Phillip-Reisstraße 20, 53445 Gerolstein.
Hoffe es kommt nicht zu spät und hilft.
Gruß Strauven
Danke für die Antwort. Hab ihm jetzt n Paket geschickt und hoffe, es kommt pünktlich zu seinem Geburtstag an !
Liebe Grüße
Kacun
Habs ihm heute schon geschickt, aber trotzdem danke für die Antwort. Hoffe nur,
es kommt rechtzeitig an .
Liebe Grüße
Kacun
Alles klar, kein Problem
Grüße,
Christian