Post für den Schlagerstar

Was kann man gegen Fanpost-Irrläufer unternehmen?
Nehmen wir an, in irgendwelchen Netzwerken, Druckschriften usw. (niemand weiß es), ist fälschlicherweise verbreitet worden, daß {Straße Hausnummer PLZ Ort Germany} die Adresse des prominenten Staro Schlagerini sei.
Tatsächlich wohne da aber nur Normalo Mustermann. Wenn der solche Fanpost (aus aller Welt) erhält, wird er diese zunächst geduldig an Schlagerini weiterleiten. Was aber, wenn ihm das zuviel wird?
Mustermann ist schließlich nicht berechtigt, im Namen von Schlagerini der Post einen Nachsendeauftrag zu erteilen, ein solcher wäre überdies kostenpflichtig und befristet. Mustermann hat jedoch auch kein gutes Gefühl bei der Idee, Schlagerini würde sich ins Zustellpostamt begeben und Verfügungen über Mustermanns Postadresse treffen. Auch wäre selbst im Erfolgsfall zu befürchten, daß aufgrund von Irrtümern dann immer wieder an Mustermann gerichtete Post bei Schlagerini landet.
Mustermann könnte eine zur-Habe-Nahme vornehmen, also alle Fanpost in eine Schachtel im Keller legen und zur Abholung bereithalten oder alle zwei Jahre gesammelt an Schlagerini schicken. Auch das ist wohl nicht unbedenklich, denn es ist nicht sicher, daß es sich ausschließlich um Fanpost handelt, und versehentliches Vernichten kann auch nicht sicher ausgeschlossen werden.

Gruß

Raimund

Guten Tag,

Guten Tag,
wieso hat der Normalo denn bisher die Post erhalten können? Er heißt doch sicher anders als der Schlagermensch…
Normalo sollte die Post einfach an den entsprechenden Zustelldienst zurückgeben.
Der Schlagermensch wohnt da ja schließlich nicht.
Die Fans kriegen ihre Post dann zurück (mit einem entsprechenden Hinweis: Unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" oder so) und werden sich hoffentlich nach der richtigen Adresse erkundigen.
VG,
Birgit

Falsches Brett
Hallo,

Was kann man gegen Fanpost-Irrläufer unternehmen?

Nichts. Nur in den Papierkorb werfen.

Mustermann könnte eine zur-Habe-Nahme vornehmen, also alle
Fanpost in eine Schachtel im Keller legen und zur Abholung
bereithalten oder alle zwei Jahre gesammelt an Schlagerini
schicken.

Das darf Mustermann, muß es aber nicht

Auch das ist wohl nicht unbedenklich,

doch

denn es ist
nicht sicher, daß es sich ausschließlich um Fanpost handelt,
und versehentliches Vernichten kann auch nicht sicher
ausgeschlossen werden.

Niemand ist verpflichtet, das Zeug, das der Briefträger in den Briefkasten schmeißt, besonders sorgfältig zu behandeln - es sei denn, es wäre Post von Behörden etc.

Gruß
Otto

Moin,

den Aufwand würde ich nicht betreiben. Stempel besorgen mit „Adressat unter genannter Adresse nicht wohnbar“ und einfach in den Briefkasten werfen. Und einmal dem Management des „Stars“ mitteilen, dass Post als Irrläufer zurückgeschickt wird. Ende …

Alternative: Tonne auf, Zeug rein, Tonne zu.

Gruß
Ex.

Moin,

[…]
Alternative: Tonne auf, Zeug rein, Tonne zu.

Und das ist erlaubt? Mit fremder Post? Sind ja vllt auch mal größere Umschläge oder Päckchen mit irgendwelchem selbst gebastelten Kram oder knapp geschnittener Unterwäsche dabei?!

Greetz
Der Kater

Und das ist erlaubt? Mit fremder Post? Sind ja vllt auch mal
größere Umschläge oder Päckchen mit irgendwelchem selbst
gebastelten Kram oder knapp geschnittener Unterwäsche dabei?!

Ja, einmal habe ich wegen leichtfertigen Umgangs mit fremder Post eine richtig böse und teure Abmahnung erhalten. OK, das ist ca. 50 Jahre her und Einzelheiten habe ich vergessen.
Ich habe später auch selber bei der Post gearbeitet, ist Jahrzehnte her, und für uns war es damals üblich, offenkundige Reklamezuschriften ohne weitere Recherche mit dem Vermerk „Verstorben“ zurückzuschicken, wenn sie unzustellbar waren. Damit vermied man Nachfragen, die bei „unbekannt verzogen“ gelegentlich ins Amt kamen. Solcher Vermerk mußte aber kenntlich unterschrieben werden, mindestens vom zuständigen Zusteller. Das war strenggenommen eine Falschbeurkundung. Aber m.W. ist in keinem Falle jemand behelligt worden.
In besagtem Falle soll es sich jedoch um private, handschriftliche und mehrseitige Sendungen halten, mit denen der Absender sich Mühe gegeben hat, soweit das ohne Öffnen der Sache erkennbar ist.

nicht wohnbar"

Hi,
das ist ja mal eine Wortschöpfung! Suuuuper!

vV

Wohn-Bar
Servus,

nicht ganz neu: In Ludwigshafen/Rhein gibts schon länger eine Wohnbar: http://cloud.gastroguide.de/user_galerie/11/11/11/13…

Übrigens grad einen Katzensprung weg von einem Häuslein, angesichts dessen man eigentlich bloß an Wohnhaft denken kann.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Moin auch,

Übrigens grad einen Katzensprung weg von einem Häuslein,
angesichts dessen man eigentlich bloß an Wohnhaft denken kann.

Jedesmal, wenn ich an dem Ding vorbei fahre träume ich von einem Penthouse ganz oben. Sooo schön :smile:

Ralph

Hallo,

da sollte man sich an den Zustellstützpunkt (oder Niederlassung je nach) des Postdienstleisters wenden und diesen auf den Umstand hinweisen,das fehlerhaft
Postsendungen angeliefert werden unter Hinweis aud die besondere Sorgfaltspflicht bei der Beförderung von Postsendungen.
(Kopie an die Regulierungsbehörde)