Post verzollt Pakete

Ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass es eigentlich schon längst unter https://www.zoll-portal.de/ eine Möglichkeit geben sollte, dass der private Empfänger Paket beim Zoll online anmelden kann und dabei auch „bekannt gibt“, dass er per Überweisung zahlt. Auch dann würde die Auslagenpauschale wegfallen.

Nö … das weiß der Versender erstmal nicht. Es ist auch ziemlich aufwendig, den richtigen Tarif zu finden. Ein weltweit agierender Händler müsste das dann für alle Länder der Welt machen und sich mit den diesbezüglichen Eigenheiten jedes einzelnen Steuersystem vertraut machen. Genau deswegen wird das vermieden.

Jetzt muss Du nur noch herausfinden, warum das direkt dem Zoll übergeben wurde. Das passiert z. B. wenn der Zoll den Inhalt näher prüfen möchte. Auch Hermes sowie eigentlich alle anderen Paketzusteller haben jedenfalls die 6 EUR Auslagenpauschale in ihren Tarifblättern.

Sorry, aber das ist absoluter Unsinn!
Ich habe einen Vertrag mit dem Verkäufer und der beauftragt das Versandunternehmen und zahlt für den Transport zu mir, oder falls es Verzollt werden muss zum Zollamt in meiner Gemeinde.

Nein, das soll er eben nicht, er soll das tun wofür er bezahlt wurde
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Dem Verkäufer muss Du die Zustellung ermöglichen, sonst befindest Du dich im Annahmeverzug mit all seinen Folgen. Dazu gehört auch die Zollbearbeitung.
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Mach ich doch, entweder nehme ich zu Hause an, oder hole beim Zoll ab.

Mit anderen Worten werden mir hier Kosten auferlegt, die ich vorher nicht erkennen konnte!
Und das ist genauso falsch wir vor einiger Zeit, der Angerufene über Handy, die zusätzlichen Gebühren zahlen musste, wenn der Anrufer aus dem Ausland anruft, was der Angerufene nicht wissen kann. Dem hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben, da entstehende Kosten für den Verbraucher ersichtlich sein müssen.

Servus,

der Verkäufer beauftragt einen Paketdienst.

Und wenn Du DDP bestellst, liefert er DDP. Dann ist die Gebühr, die DHL in diesem Fall dem Versandunternehmen für die Einfuhrzollerledigung berechnet, besser versteckt, aber nicht weg.

Du hast aber DAP bestellt. Hättest Du als geübter Teilnehmer am Handel mit Drittländern wissen können, dass DAP eben keine Einfuhrzollerledigung umfasst.

Die Kosten konntest Du mühelos erkennen, wenn Du Dich darum kümmertest. Nämlich ganz offen und öffentlich hier:

https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/zoll/fragen-zu-kosten.html

Nicht gemerkt?

Tja, dumm gelaufen…

Schöne Grüße

MM

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Die sollen ja auch keinen Einfuhrzoll erledigen!
Wenn ich das will und die beauftrage, zahle ich das auch.
Und was die Kostenaufstellung bei DHL betrifft, die können viel schreiben!
Meine ursprüngliche Frage war und ist, was der Gesetzgeber zu dieser Willkürlichen Selbstbeauftragung sagt! Oft genug bekomme ich auch Post, das ich Ware beim Zoll abholen soll!

Na wenn Du sooo umfassend zu dem Thema informiert bis, frage ich mich doch, warum Du überhaupt in einem Forum Rat suchst. Noch mehr wundert mich, dass dir das überhaupt passiert ist.

Da solltest Du doch schnell einfach bei DHL die Rückforderung des Betrages einfordern. Einem Logistikprofi wie dir muss man ja nicht sagen, wo und wie das umgesetzt wird.

EOT für mich.

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Servus,

die gesetzliche Grundlage, auf die sich die Post bezieht, habe ich bereits genannt - einschließlich der Tatsache, dass der Gesetzgeber mit diesem Text vermutlich was anderes meinte - Du hast also keine ganz schlechten Chancen, die sechs Euro auf dem Weg der Klage wieder zu bekommen. Jetzt musst Du nur noch einen Anwalt finden, der sich damit beschäftigen mag.

Und Tschüs!

MM