Hallo zusammen,
Habe da eine Frage,
Wenn ich aus dem Ausland bestelle, wird das Paket immer zum Zoll geliefert, wo ich es abholen und verzollen muss.
Jetzt geht die Post hin und erteilt sich eigenmächtig eine Dienstleistung für mich, verzollt mein Paket und stellt mir diese zusätzliche von mir nicht beauftragte Dienstleistung in Rechnung.
Ist das rechtens so?
Viele Grüße
W.Rüger
ja.
Du müsstest (frag nicht jetzt nicht wie) angeben dass du das selbst verzollen willst.
Die meisten sind ja froh dass sie nicht auf die meist weit entfernten Zollämter müssen.
Geh mal auf die Infoseite des Zolls (zoll.de),da sollte das stehen.
MfG
duck313
Laut Zoll müsste ich ein Unternehmen beauftragen
Muss ich mein Paket persönlich beim Zollamt abholen?
Wenn Sie von der Deutschen Post benachrichtigt wurden, dass Ihr Paket bei einem Zollamt lagert, muss das Paket noch verzollt werden. Sie können diese Zollanmeldung selbst vornehmen und persönlich beim Zollamt erscheinen. Das Formular lässt sich auch als Internetzollanmeldung vorbereiten. Es ist aber auch möglich, einen Vertreter zu bevollmächtigen, der das für Sie übernimmt. Oder Sie beauftragen die Deutsche Post, das Paket nachträglich zu verzollen und Ihnen zuzustellen, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dieser Auftrag nennt sich „Nachträgliche Postverzollung“ und kostet ein Service-Entgelt, das die Post zusätzlich zu den Zollabgaben berechnet.
Servus,
Du hast versäumt, Dich bei DHL als Selbstverzoller registrieren zu lassen. Dass Du diese Option nicht wahrgenommen hast, solltest Du jetzt nicht dem Paketdienst ankreiden.
Schöne Grüße
MM
Vor genau einem Jahr hat sich hier die Rechtslage geändert. Im Endeffekt kann der Transport-Dienstleister nun Geld für die „unfreiwillige“ Zusatzleistung verlangen, die er schon immer gemacht hat.
Der Versender im Ausland kann aber vorverzollen. Er muss sich dafür beim „europäischen Zollsystem“ IOSS anmelden und die Einfuhrbescheinigung entsprechend ausfüllen.
Für alles andere kannst Du dich als Selbstverzoller registrieren.
In dem Zuge ist auch die Bagatellgrenze weggefallen. Daraus ergibt sich, dass alle Sendungen ab 1 EUR Wert (Ware+Versand) verzollt werden müssen.
Das habe ich etwas falsch ausgedrückt. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt nun schon ab einem Euro an. Verzollung erfolgt wie bisher auch ab 45 Euro.
Wieso sollte ich mich bei irgend einem Versandunternehmen registrieren lassen? Ich habe keinen Versendungsauftrag erteilt, das war der Verkäufer. Demnach müsste ich mich ja bei 7 Versandunternehmen registrieren, das ist wohl etwas unsinnig. Außerdem weis ich oftmals nicht mit welchen Versandunternehmen versendet wird. Weiterhin habe ich keinen AGBs zugestimmt, also interessieren mich ihre Bedingungen nicht.
Mir geht es darum, ob ein Versandunternehmen, der ein Anderer beauftragt hat, mir zusätzliche nachträgliche Leistungen berechnen, darf, das hätten die ja bei den Versandkosten aus dem Ausland schon draufschlagen müssen.
Weiterhin habe ich die Ware Versandkostenfrei bestellt, also sind die Versandkosten schon im Kauf enthalten und wie gesagt, der Zoll schreibt, das wenn von jemand anderen, als von mir, für mich das Paket verzollen soll, muss ich einen Auftrag erstellen.
Einfuhrabgaben sind aber kein Bestandteil der Versandkosten.
Du bestellst etwas in einem Drittland (ich halte es mit Absicht simpel), das bedingt aber, dass deine Sendung bei Eintritt in die EU bearbeitet werden muss. Das kann nicht jeder (siehe deine Fragen) daher übernimmt, auch damit der Warenfluss gegeben ist, das für Otto Normalkäufer ein Agent.
Und bevor ich jetzt hier ins Detail gehe, gehst du bitte in dich und überlegst mal, ob die Zustimmung zur Verzollung vielleicht doch ok ist. Andernfalls bekommst du nämlich deine Bestellung nicht (und auch kein Geld zurück…)
Kannst auch gerne bei Zolls direkt nachsehen, das ganze Verfahren ist inkl. Vertretungsregeln geregelt:
https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/verfahren_node.html
Das ist nicht die Post, die liefert nur aus, das ist DHL.
Und zwar landet alles was aus dem Ausland kommt, Egal ob EU oder nicht, in Fankfurt beim Zoll und da geht es umgehend in die Verfügungsgewalt von DHL über und DHL darf nun verzollen. Der Zoll hat damit dann nichts mehr zu tun.
Nach stundenlanger Suche nach dem Verbleib eines Paketes aus Ghana, hat mir das letzte Woche eine der Damen am Telefon so erklärt und das ist auch, wie sich später heraus stellte, schriftlich bei DHL und dem Zoll in Frankfurt so niedergelegt.
Mein Paket war als GIFT deklariert, kann sein dass es bei kommerziellen Sendungen wieder anders läuft.
Es kam übrigens gestern mit der Post hier an.
ramses90
In der Tat, in der Tat. Es geht dabei allerdings um Versandkosten - verstehst Du, was das Wort bedeutet?
Weißt Du was?
Wenn Du nicht hören willst, wie Du es anstellen kannst, dass Du die Einfuhrzollbehandlung selber machen kannst, mach einfach, was Du willst. Geht auch.
Schöne Grüße
MM
Nachdem er nicht die Antwort bekommen hat, die er wollte und anscheinend Schwierigkeiten mit manchen Begriffen hat („Versandkosten“, „Einfuhrabgaben“, etc.) wird das wohl nicht funktionieren.
Wahrscheinlich nicht - aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich…
(Bin beiläufig nicht so sicher, ob es beim deutschen Zoll überhaupt noch möglich ist, ohne EORI-Nummer selbst zu verzollen.)
Ich weiß wirklich nicht warum ihr gleich so aggressiv seit!
Bei einer Bestellung weiß ich wie hoch der Versand und die Zollgebühren sind.
Weiß aber nicht, das DHL oder ein anderes Unternehmen weitere kostenpflichtige Dienstleistungen wie Verzollung und erneuter Versand für mich abverlangt. . Ich habe schon etliche mal meine Waren beim Zoll abgeholt und das ist auch richtig so. Wie der Zoll auf seiner Seite schreibt, muss ich nicht selbst abholen, ich kann auch kostenpflichtig ein Unternehmen, wie die DHL beauftragen. Da steht nichts davon, das sich DHL eigenständig einen Auftrag erteilen kann.
Mit anderen Worten, kommen bei der Bestellung zusätzliche Kosten auf mich zu, die nicht ersichtlich sind.
Nochmal:
Warum hast Du denn die Möglichkeit nicht genutzt, Dich bei DHL als Selbstverzoller zu registrieren?
Ob Du beim Zoll heute überhaupt noch ohne EORI-Nr. anzukommen brauchst, kann ich Dir wie gesagt nicht sagen. Wie @Ifm001 bereits erläutert hat, ist auch beim Zoll die Zeit nicht im Jahr 1997 stehen geblieben (damals hatte ich die hübschen vierfachen Durchschreibesätze mit den bunten Rändern an den verschiedenen Ausfertigungen in der Hand - ohne Nadeldrucker war man da aufgeschmissen), und bevor Du zum ZA gehst und am Tresen erfährst, dass man ohne ATLAS leider nichts für Dich tun kann (das ist nicht sehr wahrscheinlich, aber möglich), machst Du dich vielleicht über den aktuellen Stand der Dinge kundig - das klappt besser als das Verlassen auf irgendwelche ollen Kamellen aus der Erfahrungs-Krabbelkiste.
Falls Du mit „ihr“ mich persönlich meinst: „Aggressiv“ bin ich nicht, wie Du bereits an meiner freundlichen Empfehlung sehen kannst, schlicht zu machen, was Du willst - mich stört aber die Herangehensweise, dass man angesichts eines völlig normalen und regelmäßigen Vorgangs, der einem vieles leichter macht, als allererstes fragt „Ist das rechtens?“. Das erinnert an quengelnde, übergewichtige, plattfüßige russlanddeutsche Mamis, die in den 1990er Jahren jedesmal, wenn ihnen in Deutschland etwas begegnete, was sie in der UdSSR nicht gekannt hatten, reflexhaft quengelten „Wo kann man sich da beschweren?“ Schon das Geräusch von groben Nylons, wenn fette, bindegewebsschwache Oberschenkel aneinander reiben, begleitet von diesem näselnden Quengel-Tonfall ist mir als unvergessliches Trauma geblieben.
Schöne Grüße
MM
Erst einmal habe ich vor 2 Wochen noch beim Zoll abgeholt, wurde mit Hermes versendet, also keine alten Kamellen! Aktuell schreibt der Zoll:
Muss ich mein Paket persönlich beim Zollamt abholen?
Wenn Sie von der Deutschen Post benachrichtigt wurden, dass Ihr Paket bei einem Zollamt lagert, muss das Paket noch verzollt werden. Sie können diese Zollanmeldung selbst vornehmen und persönlich beim Zollamt erscheinen. Das Formular lässt sich auch als Internetzollanmeldung vorbereiten. Es ist aber auch möglich, einen Vertreter zu bevollmächtigen, der das für Sie übernimmt. Oder Sie beauftragen die Deutsche Post, das Paket nachträglich zu verzollen und Ihnen zuzustellen, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dieser Auftrag nennt sich „Nachträgliche Postverzollung“ und kostet ein Service-Entgelt, das die Post zusätzlich zu den Zollabgaben berechnet.
Klare Aussage, das ich beauftragen muss.
Hier geht es mehr darum, das ich eine Bestellung aufgebe, wo der Preis festgelegt ist, mit Hinweis, das ich verzollen muss und kein Hinweis, das sich ein Versandunternehmen selbst eine Dienstleistung zusätzlich erteilt!
Ich bestelle nicht bei einem Wunschkonzert, wo ein bestellter Artikel der 6€ mit Versand, dann plötzlich 12€ kostet!
Und noch einmal: Warum ich mich nicht als Selbstverzoller eintrage? Weil ich mich dann bei 7 Verwandtenehen anmelden und registrieren muss, mit denen ich selbst nichts zu tun habe.
Das Versandunternehmen, bei dem Du bestellt hast, der vom Versender mit dem Transport beauftragte Paketdienst DHL und die Post, die das Paket nach Überführung in den freien Verkehr im Auftrag von DHL ausliefert, sind drei verschiedene Rechtspersonen.
Du hast beim Versandunternehmen DAP bestellt, nicht DDP; und das Versandunternehmen hat DAP geliefert und ist damit aus dem Schneider. Vermutlich wurde durch das Versandunternehmen Versand per DHL angekündigt, und damit wurde die Sendung eben so behandelt, wie bei DHL Paketsendungen aus Drittländern behandelt werden.
Die Post hat das Paket überhaupt erst bekommen, als es in den freien Verkehr überführt war.
Wenn Du eine Sendung mit DHL bekommst und Dich nicht als Selbstverzoller registrieren lässt, übernimmt DHL die Einfuhrzollbehandlung für Dich. Beiläufig zu einem Preis, bei dem Du bei Selbstverzollung nur bei extrem niedrigen Opportunitätskosten Deiner Zeit mithalten kannst - wenn wir irgendwelche Ersatzteile mal als Stückgut von Bühler Uzwil und nicht von Bühler Braunschweig wie sonst bekommen, besorge ich die Einfuhrzollbehandlung „natürlich“ selbst - aber eine Paketsendung für 6 € in den freien Verkehr überführen, das überlasse ich liebend gerne DHL - das schafft man zu diesem Preis nur, wenn man entsprechend spezialisierte und rationalisierte Prozeduren im Betrieb hat; Du schaffst das nicht oder, wie gesagt, nur, wenn Deine Zeit nur zu Pfennigbeträgen verwertbar ist.
ist das natürlich was anderes.
Wurdest Du denn von der Deutschen Post benachrichtigt, dass das Paket bei einem Zollamt lagert?
Oder vielleicht eher doch nicht?
Schöne Grüße
MM
hi,
Wie bekommt man denn die Kurve, dass man sich aktiv abmelden muss und sonst ein Vertrag zustande kommt?
Wenn der Verkäufer das Versandunternehmen bestimmt, hat der Käufer doch in dem Moment gar keine Chance, willentlich der Verzollung durch ein Unternehmen zuzustimmen.
Weder Preis noch Unternehmen ist bekannt und dennoch soll ein Vertrag zustande kommen?
Also rein rechtlich gesehen.
Mag ja sein, dass 6€ günstig sind, aber darum geht’s doch nicht.
grüße
lipi
Du solltest erstmal darüber nachdenken, welche Alternativen es tatsächlich gibt. Deine Logik zuende gedacht würde bedeuten, dass Dir grundsätzlich nichts angeliefert werden dürfte, denn zwischen dir und dem Transportunternehmen gibt es ja gar keinen Vertrag. Ein Briefträger könnte dann nichtmal dein Grundstücke betreten, ohne Hausfriedensbruch zu begehen. Doof nur, dass die meisten Briefkästen ohne Betreten des Grundstücks gar nicht erreicht werden können. Ergo: Du übersiehst sehr offensichtlich mindestens einen Punkt und siehst es sehr einseitig.
Der Transport-Dienstleister soll hier eine kostenaufwendige Tätigkeit durchführen, die er natürlich bezahlt haben möchte. Er steht hier also vor der Wahl, dir die Kosten zu berechnen oder den Weitertransport abzulehnen.
Dem Verkäufer muss Du die Zustellung ermöglichen, sonst befindest Du dich im Annahmeverzug mit all seinen Folgen. Dazu gehört auch die Zollbearbeitung.
Korrekt. Daher greifen ja auch die gesetzlichen Regelungen. Und das Gesetz sieht nun mal vor, dass diese Kosten vom Empfänger zu tragen sind.
Zoll usw. sind keine Versandkosten. Die Shops im Ausland müssen es auch nicht erwähnen, da das im rechtlichen Normalfall Aufgabe des Empfängers ist. Tun sie aber meistens, indem sie explizit Aussagen, dass der Empfänger die Zollabwicklung tätigen muss.
Servus,
die Post bezieht sich hier auf § 5 Abs 2 ZollVG:
(2) Die Deutsche Post AG ist befugt, für von ihr beförderte Waren, die nach Maßgabe des Zollkodex der Union zu gestellen sind, Zollanmeldungen in Vertretung des Empfängers abzugeben.
Mutmaßlich meinte der Gesetzgeber damit zwar bloß, dass die Post AG (bzw. heute DHL Paket GmbH) dafür gegenüber der Zollbehörde keine explizite Vollmacht benötigt, aber der Wortlaut kann halt genauso gut in dem Sinn verstanden werden, dass dafür kein expliziter Auftrag benötigt wird.
Die verlangte Pauschale braucht der Höhe nach nicht separat verhandelt zu werden, wenn sie als Preis für die Leistung veröffentlicht ist.
Schöne Grüße
MM