Sorry für die späte Antwort - hatte PCprobleme.
Die Antwort weiss ich leider nicht genau, da ich kein Jurist bin. Denke aber, dass der Vermieter verlangen kann, die Wohnung in Anwesenheit deiner Vertrauensperson mit Mietinteressenten zu betreten. Deine Abwesenheit musst du ihm mitteilen.
Zumindest weiss ich sicher, dass man bei jedem längeren Urlaub den Vermieter informieren muss, bei wem man den Wohnungsschlüssel hinterlegt hat, damit der Vermieter im Notfall (z.B. Wasserrohrbruch) die Wohnung betreten kann.