Potentielle Nachmieter in Wohnung lassen?

A hat Mietvertrag in diesem Monat (Juli) per 31.10.2011 gekündigt (3 Monate Frist).

A ist aber vom 1. August bis Mitte September im weiteren Ausland und wird erst Ende September anfangen mit dem Ausziehen/Umziehen.

Muss A in seiner Abwesenheit im August / September dennoch sicherstellen, dass der Vermieter Besichtigungen mit potentiellen Nachmietern vornehmen kann, obwohl A nicht da ist? Oder kann A dem widersprechen?

A gibt seinen Schlüssel zwar einer Vertrauensperson, möchte aber dennoch - ohne seine Anwesenheit - keine fremden Leute in seiner Wohnung haben! Dies kann, von ihm aus gern erfolgen, wenn A wieder da ist - also ab Ende September / Oktober!

Muss A außerdem seinem Vermieter mitteilen, dass A ab August bis September nicht da ist?

Vielen Dank für hilfreiche Tipps und Hinweise

Hallo lainy,

Gerade die Kündigungsfrist des Mieters soll dem Vermieter ermöglichen einen Nachmieter zu finden ohne das ein Leerstand entsteht. Ist der Mieter über einen Zeitraum von 6 Wochen innerhalb dieser Kündigungsfrist nicht anwesend, so hat er m.E. die Pflicht sicherzustellen, dass die Wohnung auch während seiner Abwesenheit zu besichtigen ist.

Zwar ist der Vermieter verpflichtet, auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen, jedoch muß dem Mieter durchaus bewusst sein, dass eben gerade in der Kündigungsfrist aus oben genanntem Grund es vermehrt das Begehren des Vermieter eine Besichtigung mit potenziellen Nachmietern durchzuführen vorhanden sein wird.

Ich sehe jedoch durchaus das Recht des Mieters, eine solche Besichtigung dann nur in Anwesenheit einer Vertrauensperson des Mieters zuzustimmen. Daher wäre dann ebenso eine Ankündigung des Vermieters mit angemessener Vorlaufzeit (von ein bis zwei Tagen) und einer Bündelung der Termine von Nöten.

Gruß

Joschi

hallo,
also soweit ich weiß, hat der Vermieter bei Kündigung ein besichtigungsrecht der wohnung, um sie neuen interessenten zu zeigen. Aber wie oft das ist, ist vereinbarungssache. Und wie das bei abwesenheit des mieters ist, weiß ich leider auch nicht.Bei gutem mietverhältnis fände ich es dem vermieter gegenüber schon fair, vielleicht einmal in der woche besichtigungen zu ermöglichen mit der vertrauensperson natürlich zusammen. Bei schlechtem mietverhältnis, naja…?
gruß koni

Hallo lainy,

grundsätzlich gilt, dass der Vermieter ein generelles Besichtigungsrecht hat. Für eine Neuvermietung besteht ein berechtigtes Interesse. (AG Freiburg WM 83,112) Er muss jedoch auf die berechtigten Interessen des Mieters Rücksicht nehmen. Dies muss auch im zeitlichen Rahmen zum Ausdruck kommen. Es gilt der Grundsatz, der Vermieter muss versuchen, sich mit dem Mieter zu einigen.

Daraus ergibt sich folgendes:

Du musst dem Vermieter mitteilen, dass du von Anfang August bis Mitte September ortsabwesend bist. Während dieser Zeit ist wegen einem erhöhten Einbruchsrisiko eine Besichtigung nicht möglich. Wenn Du ab Mitte September zurück bist. wirst du nach Absprache eines Termins (eine Woche vorher ist angemessen), mit einer Besichtigung einverstanden sein.

Der Vermieter hat mit Sicherheit einen Lageplan vom Schnitt der Wohnung, Diese kann er Interessenten zur Verfügung stellen. Die Besichtigung der Wohnung durch Nachmieter kann nach deiner Rückkehr geblockt erfolgen. Der Vermieter kann evtl. Nachmietern dann als Gruppe die Räume zeigen. Der Vermieter darf von seinem Besichtigungsrecht auch nicht dauernd Gebrauch machen. Der brufstätige Mieter genügt seiner Pflicht, wenn er Besichtigungen etwa 3 x pro Monat für eine Stunde ermöglicht.

Wenn eine gütliche Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist, wende ich an den Mieterverein oder an einen Anwalt.

mit freundlichen Grüßen
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Moin,
die Kündigungsfrist dient dazu, dass alle Beteiligten Zeit gewinnen Dinge zu regeln, die durch das Vertragsende zur Regelung anstehen. Dazu gehört, von Seiten des Vermieters, auch die Suche nach einem Nachmieter. Von Seiten des Nachmieters gehört dazu auch die Einhaltung seiner eigenen Kündigungsfrist in seiner bisherigen Wohnung.
Es dürfte wohl auch in dem fiktiven Fall so sein, dass die Zugänglichkeit der Wohnung für potentielle Nachmieter mietvertraglich geregelt ist.
Natürlich muss der fiktive Mieter niemanden in seine Wohnung lassen. Aber er macht sich dann möglicherweise dem VM gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn ein Wohnungsleerstand entsteht. Weiterhin wird der VM möglicherweise seine Großzügigkeit und Gutmütigkeit im Rahmen der Abnahme verlieren.
Der fiktive Mieter sollte auf jeden Fall das Gespräch mit dem VM suchen.

vnA

Hi,

Der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person darf die Wohnung nicht eigenmächtig besichtigen. Der Mieter hat einen Anspruch auf Anwesenheit bei der Besichtigung durch ihn selbst oder einen Beauftragten. Anderslautende Klauseln in Formularmietverträgen sind unwirksam.

Besichtigt der Vermieter die Wohnung trotzdem ohne Zustimmung des Mieters, übt er verbotene Eigenmacht, §858 BGB, aus und begeht Hausfriedensbruch, § 123 StGB.

Viele Grüße,
Addi

Hallo Lainy,

im Prinzip muss man natürlich die Besichtigung für
potentielle Nachmieter möglich machen.

Besteht denn die Möglichkeit Dich im Ausland
zu erreichen. Dann könntest Du Dir immer noch
überlegen, ob Du den Vermieter mit Nachmieter
in die Wohnung lässt.

Ich würde auch dem Vermieter mitteilen, dass Du im
Ausland bist, und wer den Schlüssel hat. (Für Notfälle
hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran).

Warum bist Du denn so dagegen, dass in Deiner Abwesen-
heit die Wohnung besichtigt wird, wenn doch eine
Vertrauensperson von Dir dabei wäre ?

Grüße S.

Hallo lainy,

leider kann ich dir diese Frage nur nach meinem Rechtsempfinden beantworten, da ich kein Jurist bin:

Du hast die Wohnung fristgerecht gekündigt, bist aber nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist dort anwesend.
Dieser Umstand ist da Resultat einer deiner persönlichen
Entscheidungen und hat mit der Auflösung des Mietverhältnisses nur sekundär zu tun. Bitte hole den Rat
eines Fachmannes (Fachanwalt für Mietrecht, ggf. Mieterverein)ein, um den Sachverhalt abzuklären.

Viel Erfolg, bustobaer

Hallo,

A muß dem Vermieter natürlich die Möglichkeit geben die Wohnung zu vermieten und dies schließt Besichtigungstermine natürlich ein.

Ebenso ist es ratsam dem Vermieter mitzuteilen, dass Sie sich zwei Monate nicht in der Wohnung befinden und ihm ebenfalls mitzuteilen, wer einen Schlüssel von der Wohnung besitzt. Es könnte ja ein Notfall eintreten (Wasserrohrbruch, Brand etc.) dann wäre es empfehlenswert, wenn der Vermieter einen Ansprechpartner hätte. Ebenso habe ich heute morgen noch einen interessanten Bericht gelesen, dass der Mieter im Falle von Abwesenheit nicht von seinen Pflichten (Treppenhausreinigung oder Bürgersteigkehren usw.) befreit ist, nur weil er sich am Wohnort befindet. Hier muß der Mieter auch für Ersatz sorgen.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Freundliche Grüße
Stephanie Skerde

Hallo an alle Antwortenden,

vielen Dank für Eure Antworten.

Treppenhaus etc wird vom Hausmeister gekehrt - also das ist kein Problem, auch wenn man weg ist.

Ich bin jedes Jahr um die Zeit für längere Zeit im Ausland, nur „fällt“ dies dieses Jahr eben gerade in die Kündigungsfrist. Ich werde meinen VM jedenfalls darüber informieren und ihn „fragen“ ob Besichtigungen auch erst ab Mitte Sepetmber möglich sind. Ist m.E. eine ausreichende Zeit, um neue Mieter zu finden!

Ich möchte außerdem nicht, dass fremde Leute in der WOhnung sind, da (wie eine Schreiberin sagte) dann das EInbruchsrisiko höher ist, und damit ja „nach außen getragen wird“ dass hier längere Zeit niemand da ist. Bzw. nur manchmal ein „Blumengießer“. Außerdem gabs in der Nachbarschaft in letzter Zeit zwei Einbrüche - und da bin ich vorsichtig!

Außerdem handelt es sich hier um eine kleine 1 RW, wo eh nicht so viel Platz ist. AUßerdem möchte ich meine VErtrauenspersonen (was meine berufstätigen Eltern sind) nicht „wöchentlich“ mit Besichtigungsterminen nerven.

Die Hausverwaltung war eigentlich immer ganz kooperativ, ich denke vielleicht, dass die dafür VErständnis haben.

Ich wollt nur mal fragen, wie es eben bei Abweseheit des Mieters aussieht.

Im „Streitfall“ werde ich mich dann wirklich mal beim Mieterverein erkundigen.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten

Hallo,

grundsätzlich muss dem Vermieter die Gelengenheit gegeben werden, die Wohnung mit evt. Neumietern zu besichtigen. Wenn Sie nicht da sind klären Sie das am besten mit dem Vermieter ab. Sie können nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist warten.

Gruß Bukatcho

Hallo Lainy,

auf einen Punkt möchte ich dich noch aufmerksam machen. Du solltest dem Vermieter auch Namen, Anschrift und Telefonnummer der Person nennen, die einen Schlüssel für deine Wohnung hat.
Es könnte der Fall eintreten, dass es zu einem Schaden in deiner Wohnung kommt, z.B. Wasserrohrbruch. Wenn du den Namen bekannt gibst, vermeidest du eine teure Zwangsöffnung. Zur Eingrenzung des Schadens muss der Vermieter mit einem Handwerker die Wohnung sofort betreten können. Du solltest aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies nur gestattet wird, wenn ein erheblicher, von deiner Wohnung ausgehender Schaden behoben werden muss. Besichtigungen während deiner Zeit der Abwesenheit sind nicht gestattet.

Nur eine Frage. Wenn du Mitte September zurückkommst, warum gestattest du Besichtigungen dann erst im Oktober?

Und bedenke bitte, diese Hilfe kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn du unsicher bist, frage einen Anwalt.

LG
Ingid = Zwillingsjungfrau

Hallo Zwillingsfrau,

mein VM kann natürlich ab sofort, wenn ich wieder da bin, Besichtigungen im angemessenen Rahmen durchführen aber eben nicht, wenn ich nicht da bin.

Aber vielen Dank für Deine Nachricht. Ich werde mich ggf. anderswo juristisch beraten lassen.

MfG

lainy

Hallo,

der Vermieter hat natürlich berechtigtes Interesse daran, das die Wohnung nicht lange leer steht.
Eine gesetzliche Regelung gibt es meiner Meinung nach nicht. Allerdings könnte durch eine komplette Weigerung vor dem Auzug potentiellen Nachmieter eine Besichtigung zu verwehren auch eventuelle Schadenersatzansprüche (der Vermieter bekommt nicht von heute auf morgen neue Mieter )nach sich ziehen.

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/urteile/0102u4…

Einmal die Woche für 3-4 Stunden eine fester
Termin:
Beispiel Freitag von 14- 18 Uhr wird ja durchaus machbar sein.

„Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52).“
Auch Nachmiter müssen kündigen und ggf. Miete doppelt zahlen, nur weil ein Mieter sein Reich nicht besichtigen läßt. Selber möchte man das ja auch nicht, wenn man umzieht - oder?

Person A hat ja dafür die Vertrauensperson.
Wenn Person A länger abwesend ist und ohne ihre Anwesenheit nicht gern Fremde in der Wohnung hat, ist dabei unerheblich.
Person A muss dem Vermieter mitteilen, wohin er sich im Notfal wenden kann. Denn im Notfall (Rohrbruch) kann er ja nicht lange nachforschen.
Man muss nicht mitteilen, wie lange man fort ist, sondern an wen er sich wenden kann, wenn Person A abwesend ist.

Viele Grüße
tina

Hallo,

im Falle einer gekündigten Wohnung hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse, potentiellen Interessenten die Wohnung zu zeigen. Bei mehrwöchiger Abwesenheit von A hat der Vermieter kaum eine Chance auf Weitervermietung. Daher sollte z.B. über die Vertrauensperson eine Besichtigung möglich sein. Natürlich nicht rund um die Uhr, sondern zu geregelten Zeiten und in ertragbarer Frequenz.
Dies steht im übrigen auch sinngemäß in vielen Mietverträgen schon so drin!

Davon abgesehen ist es sicher hilfreich, wenn A dem Vermieter seine Abwesenheit mitteilt. Ob er das MUSS - eher nein.

Gruß,

Also, der Vermieter muss sich schon nach dem Mieter richten und deren Privatsphäre muss gewahrt werden. Wenn aber der Vermieter keine Gelegenheit hat, die Wohnung besichtigen zu lassen, kann er den Mieter ersatzpflichtig machen,falls ihm dadurch Mietausfälle entstehen. Wenn der Vermieter die Kündigung erhält, wird er sich ja an den Mieter zwecks Besichtigungen wenden und da muss dann der Mieter schon sagen, dass er von da bis da nicht zu Hause ist, aber ab Ende Sptember und der ganze Oktober er zu Besichtigungen zu Verfügung steht. Um Ärger zu vermeiden, würde ich dem Mieter raten, die Vertrauensperson zum Besichtigen der Wohnung zu schicken, da ist dann auch der Vermieter nicht alleine. Wichtig, der Vertrauenspersson eine Vollmacht schriftlich zu geben, dass diese mit dem Vermieter in Abwesenheit des Mieters für ihn handeln kann. Lg.

Hallo
Also ein Mieter hat zwar das Recht eine gewisse Vorlaufzeit zum besichtigen der Wohnung zu haben kann aber nicht verlangen das der Vermieter 2 Monate darauf wartet. Im Normalfall sind 2 Wochen angebracht.
Sorry was anderes kann ich dir dazu nicht sagen.
Grüße

hallo,
ich kann dir in dem bereich leider nicht weiterhelfen.

lg
be

Hallo,
A muss während seiner Abwesenheit keine Besichtigung seiner Wohnung zulassen. Allerdings sollte A seinem Vermieter die Dauer der Abwesenheit mitteilen und auch die Vertrauensperson benennen, die in Notfällen (Wasser etc.)die Wohnung öffnen kann.

Gruß
Udo

Hallo,

der Mieter muss bei längerer abwesenheit eine Vertretungsperson benennen. es können ja auch reparaturen anfalllen, die kurzfristig ausgeführt werden müssen. Unterlässt der mieter dieses und der vermieter muß deshalb einen schlüsseldienst ect. beauftragen kann dies dem Mieter in rechnung gestellt werden. Besichtigungen müßen 1 - 3 mal ermöglicht werden. dies erst vier wochen vor auszug macht keinen sinn. Grüsse michael