A hat Mietvertrag in diesem Monat (Juli) per 31.10.2011 gekündigt (3 Monate Frist).
A ist aber vom 1. August bis Mitte September im weiteren Ausland und wird erst Ende September anfangen mit dem Ausziehen/Umziehen.
Muss A in seiner Abwesenheit im August / September dennoch sicherstellen, dass der Vermieter Besichtigungen mit potentiellen Nachmietern vornehmen kann, obwohl A nicht da ist? Oder kann A dem widersprechen?
A gibt seinen Schlüssel zwar einer Vertrauensperson, möchte aber dennoch - ohne seine Anwesenheit - keine fremden Leute in seiner Wohnung haben! Dies kann, von ihm aus gern erfolgen, wenn A wieder da ist - also ab Ende September / Oktober!
Muss A außerdem seinem Vermieter mitteilen, dass A ab August bis September nicht da ist?
Vielen Dank für hilfreiche Tipps und Hinweise