,,präemptive Selbstverteidigung“ und das

… Völkerrecht?

Guten Abend,
ich habe eine Frage zu ,präemptive Selbstverteidigung“ und das Völkerrecht (Präventivkrieg, präventive Selbstverteidigung),
ich versteh es nicht so ganz, habe zwar mehrere Internet Seiten gelesen nur, was das unterschied zwischen den beiden ist kann ich immer noch nicht so direkt sagen.

Würde mich freuen, wenn Sie mir weiter helfen könnten!
Mit freundlichen Grüßen

S. http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ventivschlag#Hi… Anm. 2.

Tja. Eine Abgrenzung hierbei ist sehr umstritten. Besonders Bush jr. hat den Begriff des pre-emtive strike in seiner Bush-Doctrine geprägt.
Wenn ich das richtig im Kopf habe (man zankt sich glaube ich um die Deutungshoheit über den Begriff), ist ein Präemtivschlag eigentlich ein Präventivschlag, nur, dass in diesem Fall die Gegenseite bereits dabei ist, selbst unmittelbar(!) zu einem Erstschlag auszuholen. Also in kurzform: Preemptivschlag = akut notwendiger Präventivschlag.

Prinzipiell ist ein Präventivschlag (und damit beide „Sorten“) im Völkerrecht verboten, doch hat Bush jr. den damals recht neuen Begriff des pre-emptive strikes genutzt, um eine vermeintlich höhere Legitimation, nämlich die „akute Notwendigkeit“, für seine Vorhaben zu begründen. Dabei befürchteten viele, dass diese Art der Kriegsführung in den Völkerrechtlichen Kanon inklusiviert würde. Die Befürchtungen haben sich allerdings nicht bewahrheitet (siehe: http://www.mpepil.com/subscriber_article?script=yes&… - A.1.b.6.).

Ich weiß nicht, ob ich dir weiterhelfen konnte. Ist schon ne Weile her, dass ich mich mit dem Thema beschäftigt habe…
Tut mir sry.

Tschö.
J.

Hallo,

gehts um den Unterschied Präventivkrieg und präventive Selbstverteidigung?

Ich würde mal sagen man kann einen Präventivkrieg als Form der pr Selbstverteidigung ansehen.

Präventive Selbstverteidigung heisst ja, dass man sich wehrt, bevor irgendwas passiert ist. Natürlich kann man nicht heute einen Krieg anzetteln weil man meint dass die anderen sonst in 20 Jahren mal einen Krieg anfangen würden. Das wäre Aggression und ist verboten.

Wenn aber Truppen an der Grenze aufgefahren werden, Raketen in Stellung gebracht werden und der Angriff UNMITTELBAR bevor steht, braucht man nicht warten bis man in Schutt und Asche gelegt wird. Dann darf man sich auch präventiv selbst verteidigen. Es geht darum den anderen davon abzuhalten völkerrechtswidrig zu handeln. Was genau „unmittelbar“ ist wird gerne diskutiert. Dass ein Land innerhalb des nächsten halben Jahres Atomwaffen haben wird zählt nicht zu unmittelbar.

Präventive Selbstverteidigung ist in der Regel militärisch und daher wird ein Präventivkrieg geführt. Das ist an sich Blödsinn denn den Krieg den man mit seinem Präventivschlag verhindert wird ja nun in der Regel doch geführt.

So richtig trennen kann man die beiden Begriffe meines Erachtens nicht. Man könnte sich u.U. eine nichtmilitärische Selbstverteidigung in Form eines Embargos oder Abriegeln der Grenzen vorstellen. Aber selbst das ist schwierig.

Wenn man es ganz genau nimmt, müsste ein Krieg eigentlich offiziell erklärt werden. Das wiederrum passiert glaub ich nicht so oft. Also dreht es sich eher um den „preemptive strike“ - den Präventivschlag, der aber nicht notwendigerweise einen Krieg bedeutet.

Alles etwas verworren aber ich hoffe ich hab ein wenig geholfen.

Viele Grüße
Ulrike