Präferenzbegünstigung Drittwaren in die Schweiz

was muss ich auf die Handelsrechnung schreiben wenn ich Ware aus der EU und aus China/ Taiwan in die Schweiz ausführe?

bei der Ausfuhr von EU- Produkten ist es ja:

Der Ausführer DE/xxxx/xxxx der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte xxxxx Ursprungswaren sind.

Servus,

in diesem Fall bezieht sich die Erklärung nur auf die Positionen, für die sie zutrifft; diese Positionen werden konkret benannt.

Für Ursprung China und Taiwan gibt es keine Zollpräferenz - diese Waren brauchen nicht irgendwie erwähnt zu werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke nun kann ich versenden.

Mein Vorschreiber hat vollkommen Recht.

Einzig die Wertgrenze von 6000 Euro ist noch zu beachten. Bist du drüber brauchst du eine EUR1.

Und bitte bei der Ursprungserklärung auf der Rechung die Unterschrift nicht vergessen.

Nur Rechnung mit Originalunterschrift ist gültig

Die Antwort der beiden Vorschreiber ist vollkommen in Ordnung.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Gruß

Junek