präferenzkalkulation

Hallo guten Abend,

für den Zoll soll ich eine Präferenzkalkulation machen.
Kann mir jemand einfache Tipps dazu geben?
Es geht um Waren, die eigentlich ausreichend in unserem Betrieb be- und verarbeitet wurden.
Der Zoll hat die Ware nicht durchgehen lassen und hat keine _EUR1 abgestempelt, da er erst die Kalkulation haben will.
Auf der Seite Zoll.de und im Internet steht Einiges, jedoch suche ich nach einer einfachen Erklärung zum Einstieg, ggf. mit Tipps.

Danke :smile:

Hallo ebenso,

warum will der deutsche Zoll eine Kalkulation von ihnen sehen, dies kann er eigentlich, soweit ich weiß nur anfordern, wenn das Empfangsland dies fordert, da der deutsche Zoll nichts davon hat. Da der Zoll nur im Empfangsland anfällt und nur dort eine Zollschuld entsteht und der deutsche Zoll nur als Rechtsmittelhilfe dann fungieren kann wenn es im Empfangsland angezweifelt wird. Haben sie den Zoll mal darauf angesprochen warum er dies haben möchte? Vielleicht hat ihm auf der Rückseite der EUR.1 auch nu r die Erklärung gefehlt?

Egal ich werde ein paar Grundlegende Punkte zum Präferenzrecht angeben.

So einfach ist die Präferenzkalkulation nicht, aber es gibt einige grundlegende Dinge zu beachten es gibt mehrere Möglichkeiten die Präferenzeingenschaften zu erfüllen:

  1. Es findet bei den Einzelteilen ein sogenannter Tarifsprung statt, d.H. es ändert sich die Zolltarif-Nr. in den ersten 4 Stellen. (Beispiel aus 4711 wird 4811)

  2. Der 60:40 Mix, d.H. das Fertigprodukt muss mindestens 60% Präfenzielle-Ursprungsware enthalten. (Hier sind aber auch die Vertraglichen Regeln mit dem Empfänger Land zu beachten, der Anteil kann auch nach Land variieren!)Was sie hier auch noch beachten müssen, ist, dass nicht alle Empfangsländer mit allen EU Staaten ein Präferenzabkommen geschlossen haben wenn sie den 60:40 mix anwenden wollen.

  3. Es muss eine Ausreichende Be- oder Verarbeitung geben, d.H. es muss eine entsprechende wertschöpfende Tätigkeit gemacht werden.(z.B. sie kaufen ein Druckprodukt in Asien und verpacken diese in Blister dann erhält das Produkt keine Präferenz auch wenn der Arbeitslohn höher ist als der Druck wert ist, da keine ausreichende Be- bzw. Verarbeitung stattgefunden hat.)

Was jetzt für sie wichtig ist, dass sie bei Kaufteilen eine Lieferantenerklärung für alle Teile haben die sie zukaufen egal ob aus eine Präferenzland oder nicht, damit sie ihre Kalkulation offenlegen können.

Ich weiß nicht warum der Zoll ihnen die EUR.1 verweigert, da ich nicht weiß welche Ware sie ausführen wollen und wohin, dann könnte ich vielleicht noch etwas mehr helfen.

Als Tipp wenn sie total verunsichert sind sprechen sie mit ihrer zuständigen IHK die hilft auch gerne bei solchen Fragen weiter mit Rat und Tat.

Falls sie eine EDV gestütztes Warenwirtschaftprogramm (SAP o. ä.) haben können sie die Kalkulation aus ihrer Stückliste ziehen, wenn sie es eingepflegt haben.

Gruß

Hallo.

Ohne die genauen Fakten zu kennen, geht es hier wohl um die Erfüllung eines Prozentsatzes (meist 30 oder 40 Prozent), durch den man die Voraussetzungen für die Erteilung einer EUR1 erhält.

Vereinfacht gesagt geht es darum, nachzuweisen, dass die in Ihrem Betrieb erfolgte Be-/Verarbeitung ausreichend ist, sprich: der Wert der verwendeten Vormaterialien den gewissen Prozentsatz des Verkaufspreises an eingesetztem Material nicht übersteigt.

Dies ist bereits mit einer einfach gestrikten Excel-Tabelle möglich:
Als erstes müssen alle Teile mit entsprechendem Wert (Einkaufspreis/Wert laut Lagerbestand) aufgelistet werden, die in der auszuführenden Ware verbaut oder verarbeitet wurden. Dem ist der letztendliche Verkaufspreis (natürlich ohne MwSt) gegenüberzustellen.

Ist der Materialeinsarz niedriger als 30 oder eben 40 Prozent, sind die Voraussetzungen erfüllt! Bsp. VK=100 Euro, Materialeinsatz 25 Euro -> maximalwertgrenze von 30% (max.30 Euro) eingehalten, EUR1 kann ausgestellt werden

Schwieriger wird es, wenn der Materialeinsatz höher liegt! Dann sind in der entsprechenden Tabelle alle Güter entsprechen zu kennzeichnen, die z.B. bereits mit einer gültigen Lieferantenerklärung von anderen Anbietern bezogen wurden. Diese dürfen dann aus dem Materialgesamtwert herausgerechnet werden. Idealerweise benötigt man soviele Lieferantenerklärungen, bis man wieder unter die Prozentgrenze gerät!
Bsp. VK=100€, Materialeinsatz 35€, allerdings davon Material mit Ursprung in der EU (Nachweis über Lieferantenerklärung)15€ -> zu berücksichtigender Materialeinsatz: 20€ -> Voraussetzungen erfüllt!

Das ist das ganze Hexenwerk!

Hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Schönen Abend noch

Vielen Dank. Ja, das ist nachvollziehbar.
Bei den Produkten geht es um kleine Bauteile aus Aluminium oder Schrauben, die aus mehreren Komponenten bestehen.
Und wissen Sie auch, was unter eine ausreichende Bearbeitung fällt?
Ich habe nur eine Liste gefunden, in der es um minimale, nicht ausreichende Bearbeitungen geht.

Vielen Dank. Tja, ich weiß nicht, wieso der Zoll das plötzlich will. Ich habe die Abwicklung erst zum 2ten Mal gemacht. Beim ersten Mal ging es problemlos durch. Nun kam der Kollege, der auf dem Zoll war, leider mit dieser schlechten Nachricht wieder zurück.
Es geht um 4 Artikel einer Rechnung die „mit ausreichend in unserem Betrieb verarbeitet“ deklariert waren. Und nun muss ich das wahrscheinlich beweisen. Wobei ich nicht weiß was darunter zu verstehen ist. Wie ich dem zweiten Beantworter meiner Anfrage schon geschrieben habe, weiß ich nur, was nicht damit gemeint ist.

Danke für Ihre Hilfe und vielen Dank für Ihr Verständnis für diese laienhaften Fragen.

Bei der ausreichenden Bearbeitung möchte man verhindern, dass man durch einfachste Tätigkeiten den Gemeinschaftstatus der Ware erreicht. Die genauen Arbeiten, die als so genannte Minimalbehandlung gelten, sind im jeweiligen Präferenzabkommen festgelegt. Neben der entsprechenden Listenregel (also hier die 30 Prozentgrenze) muss die Ware noch ausreichend be-/verarbeitet werden. Geht die Bearbeitung über die so genannte Minimalbehandlungen hinaus, ist die Ware also ausreichend be-/verarbeitet worden.

Minimalbehandlungen sind zB einfaches Umpacken, einfaches Zusammenbauen ohne Spezialwerkzeug oder -wissen, Reinigen, etc. Die genauen Formulierungen ergeben sich aber wie gesagt aus dem Abkommen.

Sobald man jedoch auch noch Vormaterialien verwendet, die ihren Ursprung in der EU haben (also mit Lieferantenerklärung bezogen wurden), ist dies automatisch mehr als eine Minimalbehandlung und man erfüllt immer eine ausreichende Be-/Verarbeitung.

Guten Tag, leider mit kleiner Verspätung

Obwohl es zu meinen Spezialgebieten gehörte, kann ich zu diesem Fall nur allgemein etwas sagen:

Grund: ich bin zu wenig mit dem Umfeld dieses Vorfalls vertraut.

In der Regel geht es bei diesem Thema ja darum, dass ein Kunde von Ihnen ein Produkt kauft und er dafür von Ihnen eine Lieferantenerklärung verlangt, auf welcher möglichst stehen soll: „Warenursprung: EU“

Das Problem ist nicht die Erklärung selbst, sondern, dass sie stimmen muss und man das auch nachweisen muss.

Dazu sind Ihrerseits folgende Bedingungen erforderlich:

Ein total gepflegter Teilestamm, d. h. für jedes Einzelteil, welches in ein (bzw. in das von Ihnen erwähnte) Produkt einfließt, und davon für jeden Lieferanten, ja sogar (wenn das wechselt) für jede Lieferung muss der Lieferant Ihnen gegenüber den jeweiligen Ursprung erklären.

Interessant sind in der Praxis ja nur die Teile und Vorprodukte mit „Warenursprung EU“ , die also damit einen pos. Beitrag zum EU-Ursprung des Endproduktes beinhalten.
Die anderen Teile laufen in der Kalkulation eben mit Drittlandsursprung mit.

Dazu muss man auch die Kosten für alle Arbeitsgänge, die z. B. im Zollgebiet der EU entstanden sind, plus (falls vorhanden) die Kosten für alle Arbeitsgänge, die von außerhalb der EU in das Produkt eingeflossen sind getrennt nachweisen können.

Außerdem muss das Produkt natürlich eine ausreichende Be- oder Verarbeitung in der EU erhalten haben.
Das haben Sie ja auch schon erwähnt.

Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, dann rechnet jedes Materialwirtschaftsmodul eines heutigen Planungs- und Steuerungsprogramms automatisch die genauen Prozentzahlen aus.

Das gibt Ihnen auch in Grenzfällen die Möglichkeit - in Absprache mit dem Kunden – ganz legal nachzubessern, z. B. Beim Teileeinkauf, oder der Verteilung der Arbeitsgänge.

Schließlich wirkt sich so etwas auch auf den Produktpreis aus, was aber der Kunde vielleicht deshalb akzeptiert, weil das Produkt aus Ihrem Haus wieder in ein übergeordnetes Produkt einfließt, was ebenfalls eine Präferenzkalkulation ……u.s.w. …u.s.w…

Bezugpreis für die Prozentanteile ist übrigens immer der Produktabgabepreis ab Werk.

Schließlich kommt es auch noch auf das Zielland an.

Das geht ja schon aus dem Begriff Warenursprung und Präferenz hervor.
Eine Präferenz einzuräumen oder nicht, das ist die Entscheidung des Ziellandes.

Aber, das ist überschaubar. Die Bedingungen sind weitgehend harmonisiert.

Das ist ein sehr umfangreiches Fachgebiet, was manchmal ein wenig unterschätzt wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit in wenig helfen.

Viel Erfolg