Guten Tag, leider mit kleiner Verspätung
Obwohl es zu meinen Spezialgebieten gehörte, kann ich zu diesem Fall nur allgemein etwas sagen:
Grund: ich bin zu wenig mit dem Umfeld dieses Vorfalls vertraut.
In der Regel geht es bei diesem Thema ja darum, dass ein Kunde von Ihnen ein Produkt kauft und er dafür von Ihnen eine Lieferantenerklärung verlangt, auf welcher möglichst stehen soll: „Warenursprung: EU“
Das Problem ist nicht die Erklärung selbst, sondern, dass sie stimmen muss und man das auch nachweisen muss.
Dazu sind Ihrerseits folgende Bedingungen erforderlich:
Ein total gepflegter Teilestamm, d. h. für jedes Einzelteil, welches in ein (bzw. in das von Ihnen erwähnte) Produkt einfließt, und davon für jeden Lieferanten, ja sogar (wenn das wechselt) für jede Lieferung muss der Lieferant Ihnen gegenüber den jeweiligen Ursprung erklären.
Interessant sind in der Praxis ja nur die Teile und Vorprodukte mit „Warenursprung EU“ , die also damit einen pos. Beitrag zum EU-Ursprung des Endproduktes beinhalten.
Die anderen Teile laufen in der Kalkulation eben mit Drittlandsursprung mit.
Dazu muss man auch die Kosten für alle Arbeitsgänge, die z. B. im Zollgebiet der EU entstanden sind, plus (falls vorhanden) die Kosten für alle Arbeitsgänge, die von außerhalb der EU in das Produkt eingeflossen sind getrennt nachweisen können.
Außerdem muss das Produkt natürlich eine ausreichende Be- oder Verarbeitung in der EU erhalten haben.
Das haben Sie ja auch schon erwähnt.
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, dann rechnet jedes Materialwirtschaftsmodul eines heutigen Planungs- und Steuerungsprogramms automatisch die genauen Prozentzahlen aus.
Das gibt Ihnen auch in Grenzfällen die Möglichkeit - in Absprache mit dem Kunden – ganz legal nachzubessern, z. B. Beim Teileeinkauf, oder der Verteilung der Arbeitsgänge.
Schließlich wirkt sich so etwas auch auf den Produktpreis aus, was aber der Kunde vielleicht deshalb akzeptiert, weil das Produkt aus Ihrem Haus wieder in ein übergeordnetes Produkt einfließt, was ebenfalls eine Präferenzkalkulation ……u.s.w. …u.s.w…
Bezugpreis für die Prozentanteile ist übrigens immer der Produktabgabepreis ab Werk.
Schließlich kommt es auch noch auf das Zielland an.
Das geht ja schon aus dem Begriff Warenursprung und Präferenz hervor.
Eine Präferenz einzuräumen oder nicht, das ist die Entscheidung des Ziellandes.
Aber, das ist überschaubar. Die Bedingungen sind weitgehend harmonisiert.
Das ist ein sehr umfangreiches Fachgebiet, was manchmal ein wenig unterschätzt wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit in wenig helfen.
Viel Erfolg