Prämie aus den USA, Zollgebühren

Hallo an alle,

habe die folgende Frage:

Bei einem Prämienprogramm in den USA habe ich Punkte gesammelt und wollte mir davon einen Elektroartikel (zB das Nexus Tablet) bestellen.

Die Artikel können problemlos nach Deutschland versendet werden, aber wie ist das mit Zollgebühren? Fallen da welche an? Es ist ja so gesehen eine kostenlose Lieferung. Kennt sich jemand damit aus?

Danke im Voraus!

Hi,

ja, der Zoll kennt sich da aus: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/S…

Gruss
K

Hallo,

verzollt und versteuert wird nach Warenwert. Welchen Wert hat das Gerät? Auch wenn du nichts dafür bezahlst, der Wert der Ware ist ja trotzdem vorhanden. Und anhand dieses Warenwertes werden Einfuhrabgaben fällig.

  • unter 22 EUR abgabenfrei
  • 22 bis 150 EUR: 19% Einfuhrumsatzsteuer
  • ab 150 EUR Warenwert: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer

Zollgebühr für Tablets kenne ich nicht, Einfuhrumsatzsteuer kannste selber berechnen, wobei die auf den Warenwert, die Versandkosten und den Zollbetrag berechnet wird.

Gruß,

MecFleih

Ja genauso sehe ich das auch.

Bei den 150Euro sollte man sich informieren ob man dann noch weiterhin in diesem Jahr zollfrei dazukaufen kann.

Ich meine gehört zu haben, daß dann auch kleinere Käufe verzollt werden müssen wenn einmal die 150Euro Freigrenze gefallen ist.

Interessant wäre wie es mit den Punkten als Zahlungsmittel aussieht, die eingelöst werden. Der Preis setzt sich ja aus den eingelösten Punkten plus der Zuzahlung zusammen. Wahrscheinlich wird aber ein Preis angegeben, den man ohne Punkteeinlösung zu zahlen hätte und was der Zoll dann als Berechnungsgrundlage nimmt.

Denke das man sich um die Zollzahlung durch die Zahlung mit Punkten als Zahlungsmittel nicht herumdrücken kann.

„Wahrscheinlich wird aber ein Preis angegeben, den man ohne Punkteeinlösung zu zahlen hätte und was der Zoll dann als Berechnungsgrundlage nimmt.“

Nicht wahscheinlich, sondern ganz bestimmt. Bei einem iPad wird halt geguckt was das aktuell in den USA kostet. Das ist dann die Berechnungsgrundlage.

Hallo,

der Warenwert ist das, was die Ware wert ist. Es spielt dabei keine Rolle ob das so bezahlt wird oder nicht und wie man es zahlt.

D. h. der Einführer der Ware (der, der das Paket bekommt) muss anhand von Belegen nachweisen, welchen Wert die Ware hat und das ist Grundlage der Verzollung. Belege können sein: Handelsrechnung, Proforma-Rechnung, Kontoauszüge, Paypal-Belege, notfalls Ebay-Ausdrucke etc.

Es ist dabei okay, wenn die Ware im Ursprungsland preiswerter verkauft wird als hier, so wie das z. B. bei manchen Jeans oder mitunter bei iPhones der Fall war/ist.

Der deklarierte Wert darf aber nicht unglaubwürdig klein sein. Es würde also nicht funktionieren, beispielsweise ein nagelneues iPhone, das hier einen Marktwert von mindestens 650 EUR hat, mit einem Wert von 20 EUR zu deklarieren weil man das Gerät in einem Drittland mit Vertrag zu diesem Preis gekauft hat.
Akzeptabel wäre aber wenn man das iPhone irgendwo für 500 EUR ergattert hätte und dieses nachweisen kann. Kann ja sein, dass die Geräte in einem Drittland preiswerter verkauft werden; dann wäre der Marktwert eines Drittlands-Gerätes eben geringer als der eines hier verkauften Produktes.

Es muss aber immer realistisch sein und den Marktwert der Ware wiederspiegeln.

Die 150 EUR-Grenze, wie auch alle anderen Bestimmungen, kann man als Privatperson beliebig oft nutzen. Die grenze ist nur da erreicht, wo jemand so viele Waren bestellt oder geliefert bekommt, dass der private Charakter nicht mehr erkennbar ist und wo der Verdacht entsteht, dass es doch gewerbliche Einfuhren sind. Wer, um mal bei dem Beispiel zu bleiben, alle 2 Tage ein iPhone bekommt, wird wohl kaum nachweisen können, dass das seinem privaten Ge- und Verbrauch dient. Man wird dann zu REcht eine gewerbliche Absicht vermuten.

Das gleiche gilt für Geschenksendungen: zu Weihnachten, Ostern, dem Geburtstag, Jubiläen, „einfach mal so“ - kein Problem. Wer aber alle 2 Tage etwas „geschenkt“ bekommt, das ist dann ein wenig verdächtig und unglaubwürdig.

Gruß,

MecFleih

Gruß,

MecFleih