Hallo,
der Warenwert ist das, was die Ware wert ist. Es spielt dabei keine Rolle ob das so bezahlt wird oder nicht und wie man es zahlt.
D. h. der Einführer der Ware (der, der das Paket bekommt) muss anhand von Belegen nachweisen, welchen Wert die Ware hat und das ist Grundlage der Verzollung. Belege können sein: Handelsrechnung, Proforma-Rechnung, Kontoauszüge, Paypal-Belege, notfalls Ebay-Ausdrucke etc.
Es ist dabei okay, wenn die Ware im Ursprungsland preiswerter verkauft wird als hier, so wie das z. B. bei manchen Jeans oder mitunter bei iPhones der Fall war/ist.
Der deklarierte Wert darf aber nicht unglaubwürdig klein sein. Es würde also nicht funktionieren, beispielsweise ein nagelneues iPhone, das hier einen Marktwert von mindestens 650 EUR hat, mit einem Wert von 20 EUR zu deklarieren weil man das Gerät in einem Drittland mit Vertrag zu diesem Preis gekauft hat.
Akzeptabel wäre aber wenn man das iPhone irgendwo für 500 EUR ergattert hätte und dieses nachweisen kann. Kann ja sein, dass die Geräte in einem Drittland preiswerter verkauft werden; dann wäre der Marktwert eines Drittlands-Gerätes eben geringer als der eines hier verkauften Produktes.
Es muss aber immer realistisch sein und den Marktwert der Ware wiederspiegeln.
Die 150 EUR-Grenze, wie auch alle anderen Bestimmungen, kann man als Privatperson beliebig oft nutzen. Die grenze ist nur da erreicht, wo jemand so viele Waren bestellt oder geliefert bekommt, dass der private Charakter nicht mehr erkennbar ist und wo der Verdacht entsteht, dass es doch gewerbliche Einfuhren sind. Wer, um mal bei dem Beispiel zu bleiben, alle 2 Tage ein iPhone bekommt, wird wohl kaum nachweisen können, dass das seinem privaten Ge- und Verbrauch dient. Man wird dann zu REcht eine gewerbliche Absicht vermuten.
Das gleiche gilt für Geschenksendungen: zu Weihnachten, Ostern, dem Geburtstag, Jubiläen, „einfach mal so“ - kein Problem. Wer aber alle 2 Tage etwas „geschenkt“ bekommt, das ist dann ein wenig verdächtig und unglaubwürdig.
Gruß,
MecFleih
Gruß,
MecFleih