Hallo,
aber selbstverständlich.
Ihre Frau muss sich nur rasch als Vermittlerin zulassen (inkl. Qualifikationsnachweis, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung + IHK-Registrierung)- dann kann sie Ihnen das Alles im Do-It-Yourself-Verfahren vermitteln und die ganze Entlohnung einstreichen - inkl. Beratungshaftung.
Sie können im Übrigen auch noch sparen, wenn Sie sich selber qualifiziert vor Gericht vertreten, sich selber heilen und medikamentieren, Ihr Auto selber reparieren, Ihre Semmeln selber becken usw.
Sollten Sie einen Vermittler finden, der Ihnen etwas von seiner Courtage / Provision abgibt, bedenken Sie bitte, dass er dabei gegen geltendes Recht verstößt (auch wenn die BaFin derzeit so etwas nicht verfolgt). Eine sehr gute Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.