Prämienrückzahlung beim Bausparvertrag

Von Lebensversicherungen weis ich, dass sie 12 Jahre laufen müssen, um nicht die Steuervergünstigungen zu verlieren.
Gibt es eine ähnliche Regelung bei Bausparverträgen in Hinblick auf die genehmigten Bausparprämien?

Hallo,
richtig, bei Lebensversicherungen, die bis 31.12.2004 mit spätestem Beginn 1.1.2005 abgeschlossen wurden, sind die Erträge nach mind. 12 Jahren Laufzeit steuerfrei - sofern keine Vertragsänderungen vorgenommen wurden.

Das Bausparguthaben kann - einschließlich vom Finanzamt gezahlten und von der Bausparkasse gutgesschriebener Wohnungsbauprämien - nach einer Vertragslaufzeit von 7 Jahren ausgezahlt werden.
Einfach zum Ablauf der 7 Jahre kündigen - Frist meist 3 Monate.

Es gibt auch noch Sparzulagen für vermögenswirksame Leistungen - auch die sind nach 7 Jahren frei!

VG
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de

Von Lebensversicherungen weis ich, dass sie 12 Jahre laufen
müssen, um nicht die Steuervergünstigungen zu verlieren.
Gibt es eine ähnliche Regelung bei Bausparverträgen in
Hinblick auf die genehmigten Bausparprämien?