Hallo,
ganz sicher bin ich mir nicht - dies vorab. Allerdings beschränkt sich meines Wissens nach die Leistungspflicht der Berufsgenossenschaften auf unmittelbare Unfälle im Zusammenhang mit der ausgeübten Arbeit zum einen bzw. zum anderen Wegeunfälle sowie Unfälle, die auf Betriebsfesten oder -ausflügen eingetreten sind. Eine Kur, egal ob sie von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung finanziert wird, ist eine private Angelegenheit des Versicherungsnehmers bzw. Arbeitnehmers. Auch wenn es darum geht, den Arbeitnehmer auf Dauer arbeitsfähig zu halten - aber hier handelt es sich meiner Kenntnis nach nicht um eine angeordnete Maßnahme des Arbeitgebers und auch nicht um einen Aufenthalt, der in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten Arbeit steht.
Sicherlich kann die zuständige Berufsgenossenschaft der Person A genauere Auskünfte geben, ob sie sich in der Leistungspflicht sehen. Sollte der Eindruck entstehen, dass hier abgelehnt wird, obwohl es anderweitige Hinweise auf eine Leistungspflicht ist, so ist eine Beratung bei Sozialverband bzw. Fachanwalt für den sozialen Bereich sinnvoll. Aber vom Bauchgefühl her ist es keine BG-Leistungspflicht. Bin gespannt, ob es noch weitere Expertenmeinungen gibt.
VG
Claudia