Praktikant einstellen trotz Harz4?

Hallo Zusammen,

Ich danke euch jetzt schonmal, dass ihr euch Zeit für meine Frage nehmt.

Es gibt ja bereits einige Einträge zum Thema ‚Praktikanten in einem Unternehmen beschäftigen‘.
Ich weiß, dass wenn ich einem Praktikanten vollzeit einstelle, ich ihn anmelden muss.
Jetzt habe ich folgende Frage:

Ich mache mich grad mit meinem Modelabel dyn menswear selbstständig. Da ich erst mit der kommenden Frühjahrskollektion anfangen werde Geld zu verdienen, lebe ich bis dahin als Selbständige von Harz4. Wenn ich nun als Harz4 Empfängerin jemanden einstelle, muss ich dann auch Sozialabgaben für ihn zahlen? Denn schließlich übernimmt meine Beiträge und Versicherungen das Amt.
Wie verhält es sich dann mit Versicherungen und Berufsgenossenschaft für den Praktikanten?

Bei der Berufsgenossenschaft BG ETEM, der ich dann beitreten muss, erreiche ich leider niemanden und es ist wichtig für meine Planung, hier Infos zu haben.

Ich danke euch schon mal vielmals für eure Antworten!

Liebe Grüße,

Frida Homann

Hallo Frida,
leider bin ich hier knowhowmäßig nicht „safe“. Aber wenn Du bei dem, was Du vor hast, den rechtlich sauberen Weg gehen willst, dann empfiehlt sich jedenfalls ein Steuerberater, der Dich bei Deiner Existenzgründung begleitet. Und den kannst Du dann sowas fragen. Eine andere Möglichkeit: es gibt überall freiberufliche Lohnbuchhalter, die für 30-45 Eur/Std, die Lohnbuchhaltungen von Handwerkern oder kleinen Firmen machen. Die müssen das auch wissen.

Liebe Frau Homann,
für jeden Arbeitnehmer sind vom Arbeitgeber Sozialabgaben zu bezahlen. Allerdings gbit es auch Praktikanen, die kein Entgelt erhalten
und dann sind auch keine Arbeitgeber anteile zur Sozialverssicherung fällig (außer der Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und amit den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft).
Gute Infos, Beratung und Hilfen zu Fragen dieser Art erhalten Sie auch bei Krankenversicherungen wie z.B. der AOk etc…
Herzliche Grüße

Lieber Thomas, Lieber Herr Kaiser,

Danke für Ihre Antworten! Damit haben Sie mir schon sehr geholfen.
Dann muss ich mich also lediglich an meine Berufsgenossenschaft wenden, weiterer Maßnahmen bedarf es nicht.
Ich werd das dann mal in Angriff nehmen!
Und da ich meinem Praktikanten leider kein Entgeld zahlen kann werde ich dafür darauf achten, dass er wirklich richtig viel lernen kann.

Vielen Dank und liebe Grüße,

Frida Homann

Hallo,

sobald er ein beitragspflichtiges Einkommen erzielt, tritt die Beitragspflicht ein.

Einfach mal bei den Freibeträgen der Krankenversicherung nachsehen, die der Praktikant hat (i.d.R. sind das 375 EURO je Monat). Beschäftigungszeiten beachten. BG: dito.

Die Frage ist doch: Wird der Praktikant benötigt? Wenn ja, gibt es Arbeit und dann sind auch die Beiträge für ihn zu bezahlen. Alles trägt die Solidargemeinschaft nicht !!!

Und dann beachten: Sobald für ihn Beiträge (und Lohn) abgeführt werden, sind Gewinne = Einkommen da. Das sind aber im Hartz IV KEINE Kosten. Dann entfällt das wahrscheinlich.

Viel Erfolg

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