… Praktikum wahrscheinlich unvergütet machen, um den praktischen Teil meines Fachabiturs Ich verlasse das Gymnasium nach der Q1 zu absolvieren. Nun wollte ich wissen in wiefern zu dieser Zeit noch mein Kindergeld und Halbwaisenrentenanspruch besteht? Danke :
Hallo! Da kann ich Dir nicht weiter helfen, aber Moment! Ich würde mich mal bei dem Amt kundig machen woher das Geld kommt bzw das ausstellungs Amt
Hallo,
da bin ich leider überfragt.
Du kannst dich aber mit Deiner Frage an die Kindergeldstelle und an einen Rententräger wenden.
(Rentenversicherung Bund in Berlin od. Rentenversicherung Land) Die geben dir bestimmt gerne eine erschöpfende Antwort.
Viele Grüße von Momeilie
Anspruch auf Halbwaisenrente nur solang du dich in Ausbildung befindest.
Wenn das Praktikum für nichts als erfordernis gefordert wird, zählt es nicht mit
Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.