Praktikumsbedingungen für die Fachhoschulreife

Hallo zusammen,

ich stehe vor einem kleinen Dilemma.
Ich habe im letzten Jahr die Klasse 13 mit einem externen Abitur erfolglos beendet. Allerdings bekam ich aufgrund der vorigen Leistungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife Klasse 12 übereicht.
Nun wollte ich nach einem Jahr voller Arbeit gerne mit meinem Studium anfangen.
Jetzt stehe ich allerdings vor einem Problem.
Für die volle Fachhochschulreife benötige ich den schulischen sowie einen praktischen Teil.
Allerdings habe ich beim praktischen Teil so meine Verständnis Probleme.
Ich selber bin seit 5 Jahren auf 400€ Basis in ein und demselben Betrieb auf 48 Stunden im Monat angestellt.
Ich kann nirgendwo nachvollziehen, ob dies als praktischer Teil angerechnet werden kann.
Sollte dies nicht der Fall sein, verstehe ich nicht ganz den Prozess des Praktikums.
Ich finde zwar viele Informationsseiten, sowie Formulare welche Arbeitgeber zur Bestätigung des Praktikums ausfüllen können. Jedoch nur vereinzelnd Informationen bezüglich des Themas, wie ich das mit der Bezirksregierung oder anderen Ämtern handhaben muss.
Muss ich das Praktikum anmelden? Wenn Ja vorher oder reicht hinterher? Muss ich da sonstige Bedingungen außer dem Praktikumsinhalt (Die und die Anzahl von Wochen in dem und dem Teilbereich arbeiten) beachten?
Gibt es sonst noch „Regeln“ die eingehalten werden müssen)
Für eure Hilfe wäre ich euch mehr als nur dankbar.

Grüße
Basti

Hallo Basti,

Muss ich das Praktikum anmelden? Wenn Ja vorher oder reicht
hinterher? Muss ich da sonstige Bedingungen außer dem
Praktikumsinhalt (Die und die Anzahl von Wochen in dem und dem
Teilbereich arbeiten) beachten?

diese Seite, die ich gerade für eine andere Antwort herausgesucht habe, sollte auch deine Praktikumsfragen beantworten, Stichwort ist GELENKTES Praktikum, weiter unten auf der Seite ist es ausführlicher erläutert:
http://www.fachhochschulreife-nachholen.de/tipps-inf…

Viele Grüße
Christa