Praktikumsbescheinigung?

Hallo,

ich war 1 Jahr lang in der Klasse für Bürokaufleute mit Praktikantenverhältnis und musste demnach ein Jahresprakikum auf einem Büro absolvieren. Ich begann dieses dann in dem kleinen Familienunternehmen einer Mitschülerin aus meiner Klasse.
Es gab einen Praktikumsvertrag und das Praktikum war natürlich unentgeltlich, wurde von mir aber auch nur mit dem Ziel gemacht, eine Praktikumsbescheinigung zu erhalten, welche ich für Bewerbungen, Vorstellungsgespräche und der Anrechnung der Zeit benötigte.
Während des Praktikums gab der Chef mir bereits zwischendurch einen Nachweis, dass ich dort ein Jahrespraktikum machte, aber der Tägikeitshinweis (Büro) fehlte noch.
Später dann kam es in der Klasse zu einem Streit und der Chef (Vater) meiner Mitschülerin führte mich bei den Kollegen (Mobbing).
Gegen Ende verweigerte dieser mit eine Praktikumsbescheinigung, wegen derer ich das Jahrespraktikum erst gemacht hatte, da ich diese dringend brauche. Ich sitze nun im Studium und brauche diese Bescheinigung dringend um die Zeit anrechnen zu lassen, da es das sonst mit meiner beruflichen Chance war.
Ich schrieb das Unternehmen an, das ich dringend die Bescheinigung mit Tätigkeitsbereich brauche und erhielt von einem Mitarbeiter die schriftliche Antwort ich würde die Bescheinigung bekommen wenn ich eine Kopie der alten einreichen könne.
Ich schickte diese also ein mit der damaligen Schulbescheinigung der Schule mit dem Tätigkeitsbereich Bürokaufleute, über welche das Praktikum ja lief, habe seit Wochen aber nichts mehr gehört.

Wie kann ich jetzt dagegen vorgehen?

Ich habe gehört, dass Unternehmen dazu verpflichtet sind, Praktikanten ebenso wie Arbeitnehmern ein Zeugnis mit den normalen Daten auszustellen. Außerdem wurde das Praktikum vertraglich ja auch nur mit dem Ziel begründet, eine solche Bescheinigung als Nachweis zu erhalten, da ich für meine Ausbildung den Nachweis ja brauche.

Was soll ich denn jetzt machen???
Wie komme ich zu meiner Bescheinigung, von der meine weitere Zukunft an der Uni abhängt???
Denn ein weiteres Jahrespraktikum ist so nicht möglich, wegen der Vorlesungen und da ich spätestens im Februar den Nachweis vorlegen muss.

Hallo,

ein Anwalt (bestenfalls natürlich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht - mit Schwerpunkt auf der „Arbeitnehmerseite“) könnte sicher deinem berechtigten Interesse Nachdruck verleihen.

Jede Uni hat eigentlich eine Rechtsbereatung, die für Studierende kostenlos ist. Frage dort doch einmal nach.