Praktische Umsetzung des ElektroG

Suche ein Schaubild oder eine anschauliche Beschreibung, wie derzeit geregelt ist
-welche Geräterücknahme durch den Hersteller erfolgen muss und welche Geräte man auch als Unternehmen an den kommunalen Sammelstellen abgeben darf,
-welche Zeitgrenzen gelten (historische Altgeräte)
-Unterschiede dabei zwischen b2b und b2c Geräten

Sorry–ich habe mich da fürchterlich verheddert…
Und vielen Dank vorab

Hallo,

-welche Geräterücknahme durch den Hersteller erfolgen muss und
welche Geräte man auch als Unternehmen an den kommunalen
Sammelstellen abgeben darf,
-welche Zeitgrenzen gelten (historische Altgeräte)
-Unterschiede dabei zwischen b2b und b2c Geräten

die erste Anlaufstelle für deine Fragen ist www.ear.de also die Stifung Elektroaltgeräteregister.

Aber deine Fragen zur b2b und b2c Geräten kann ich grob beantworten. Auch als Unternehmer kann man elektrische Geräte die in einer Firma und ebenso bei einem Privathaushalt zu finden sind über die kommunalen Sammelstellen entsorgen.

Als Beispiel: Der PC und der Bildschirm in einer Zahnarztpraxis darf auf den Wertstoffhof, der Bohrer des Arztes und das Röntgengerät nicht. Genaue Regelungen gibt es auf der ear Seite.

Gruß vonsales