Praktischer Teil der Fachhochschulreife durch ...?

Hallo,
ich bin nach der elften Klasse von der Schule abgegangen und habe dadurch den erweiterten Realschulabschluss und zusätzlich den schulischen Teil der Fachhochschulreife.
Danach hatte ich eine Ausbildung begonnen, die ich leider nach einem Jahr und 3 Monaten Abgebrochen habe, da sie wirklich überhaupt nicht meinen Erwartungen entsprach.
Das erste Jahr der Ausbildung (wäre nur eine zweijährige Ausbildung gewesen) habe ich also komplett absolviert und habe auch das Berufschulzeugnis und den vom Ausbilder unterschriebenen Ausbildungsnachweis, mit dem ich jeden Tag dieses Jahres belegen kann.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Um den praktischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen müsste man ja ein einjähriges Praktikum absolvieren, kann ich nun auch das erste Ausbildungsjahr „anrechnen lassen“, damit ich dadurch den praktischen Teil der Fachhochschulreife erlange ???
Ich komme übrigens aus Sachsen-Anhalt, falls diese Information zwecks Gesetzgebung erforderlich ist.